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Steueratlas/Länder/Mexiko
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Mexiko

MX · MEXLateinamerikaStand: 2026-09-07
Bedingt attraktiv
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Keine 183-Tage-Regel; Ansässigkeit über LebensmittelpunktAuslandseinkünfte mit zweitem Wohnsitz legal steuerfrei gestaltbarRESICO: lokale Einkünfte effektiv 1-2,5 %Ohne Struktur Welteinkommen bis 35 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)1,92 % bis 35 % (progressiv); RESICO 1 bis 2,5 % für Kleinunternehmer
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer16 % (Grenzregion 8 %, Grundnahrungsmittel 0 %)
Kapitalertragsteuerals Einkommen bis 35 %; Börsenanteile 10 %; Hauptwohnsitz befreit
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (Schenkungen über Freibetrag als Einkommen)
Immobilienkauf (Steuern)ISAI 2 bis 5 % je Bundesstaat und Gemeinde
Grundsteuer (laufend)Predial je Gemeinde, absolut meist niedrig
SteuerjahrKalenderjahr
WährungMexikanischer Peso (MXN)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APECCELACCPTPPG20OASAPUSMCA

Überblick

Mexiko ist kein Steuerparadies, aber eines der lebenswertesten und zugänglichsten Ziele in Lateinamerika. Der entscheidende Hebel für Unternehmer ist das RESICO-Regime: Wer als Selbständiger oder Kleinunternehmer bis 3,5 Mio. MXN Jahresumsatz erzielt, zahlt effektiv nur 1 bis 2,5 Prozent Einkommensteuer auf die vereinnahmten Umsätze. Dazu kommen keine Vermögensteuer, ein zugänglicher Aufenthalt über Einkommens- oder Vermögensnachweis, niedrige Lebenshaltungskosten und Doppelbesteuerungsabkommen mit allen DACH-Ländern. Der Haken: Ansässige sind weltweit steuerpflichtig, der Spitzensatz liegt bei 35 Prozent, und die Ansässigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Lebensmittelpunkt, nicht nach einer 183-Tage-Regel.

Die Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt Mexiko-Stadt) werden steuerlich vom Servicio de Administración Tributaria (SAT) verwaltet. Kernsätze: Einkommensteuer 1,92 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, Mehrwertsteuer (IVA) 16 Prozent.

Steuerpflicht in Mexiko: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Mexiko unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Mexiko. Besteht auch im Ausland ein Wohnsitz, entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen: Dieser liegt nur dann in Mexiko, wenn über 50 % der Gesamteinkünfte aus mexikanischen Quellen stammen ODER Mexiko der hauptsächliche Ort der beruflichen Tätigkeit ist. Eine 183-Tage-Regel gibt es nicht. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert; wer keine mexikanischen Quelleneinkünfte erzielt und den Lebensmittelpunkt nachweislich im Ausland hat, kann Auslandseinkünfte aus der mexikanischen Besteuerung heraushalten.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (ISR) ist progressiv über elf Stufen von 1,92 Prozent bis 35 Prozent. Für kleine Selbständige und Unternehmer ist das RESICO (Régimen Simplificado de Confianza) zentral: bei Jahresumsatz bis 3,5 Mio. MXN effektive Sätze von nur 1 bis 2,5 Prozent auf die vereinnahmten Beträge.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Ansässige werden auf weltweite Veräußerungsgewinne besteuert, grundsätzlich als Einkommen (bis 35 Prozent). An der mexikanischen Börse gehandelte Wertpapiere unterliegen einem festen Satz von 10 Prozent. Gewinne aus dem Verkauf des Hauptwohnsitzes sind unter Bedingungen befreit (eine Veräußerung alle drei Jahre, bis rund 244.560 USD Erlös).

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne werden grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen behandelt; eine spezifische Sonderregelung fehlt.

Krypto-Steuern im Detail

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Sonderregime für Zuzügler

Mexiko ermöglicht eine vergleichsweise unkomplizierte Einwanderung ohne Arbeitsvertrag oder Investition: Wer ausreichendes regelmäßiges Einkommen (seit Juli 2025 rund 3.550 EUR/Monat) oder Vermögen (rund 60.000 EUR Guthaben) nachweist, erhält einen temporären Aufenthalt (1 bis 4 Jahre), der zur Permanenz und langfristig zur Einbürgerung führen kann. Ausländer können Immobilien erwerben (in Küsten- und Grenzregionen über einen Treuhandfonds, Fideicomiso).

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz (ISR) beträgt einheitlich 30 Prozent. Ausschüttungen an Anteilseigner unterliegen einer zusätzlichen Quellensteuer von 10 Prozent (auf Gewinne ab 2014). Mexiko hat Pillar Two bisher nicht umgesetzt.

Mehrwertsteuer

Die IVA beträgt 16 Prozent, in den nördlichen und südlichen Grenzregionen ermäßigt 8 Prozent. Grundnahrungsmittel und Medikamente sind nullsatzbesteuert (0 Prozent).

Immobiliensteuern

Mexiko besteuert Immobilien niedrig; für Ausländer ist nicht die Steuer, sondern die Küsten- und Grenzzone der entscheidende Punkt.

Erwerb. Die Erwerbsteuer ISAI liegt bei Bundesstaat und Gemeinde und beträgt 2 bis 5 Prozent, bemessen auf den höchsten Wert aus Kaufpreis, Marktwert und Katasterwert.

Nichtansässige. Ein steuerlicher Ausländerzuschlag besteht nicht. In der verfassungsrechtlichen Sperrzone, also 50 Kilometer entlang der Küsten und 100 Kilometer entlang der Landgrenzen, dürfen Ausländer Wohneigentum jedoch nicht direkt halten. Der übliche Weg ist der Fideicomiso, ein Bankentreuhandvertrag mit Laufzeit von 50 Jahren; dafür fallen Einrichtungs- und Jahresgebühren der Bank an, keine Steuern.

Laufende Besteuerung. Die Grundsteuer Predial wird jährlich auf Katasterwerte erhoben. Die Sätze unterscheiden sich zwischen Bundesstaaten und Gemeinden erheblich, absolut bleibt die Belastung wegen der niedrigen Katasterwerte meist gering.

Verkauf. Der Verkauf des Hauptwohnsitzes ist unter Bedingungen befreit, sonst gelten die allgemeinen Regeln; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.

Quelle: PwC WWTS Mexico, Other taxes. Stand: 2026-08-18.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Mexiko erhebt keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer. Schenkungen über bestimmte Freibeträge werden beim Empfänger als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht. Auf Bundesstaaten- und Gemeindeebene werden Grund- (predial) und Lohnsummensteuern erhoben.

Sozialversicherung

Die Sozialabgaben (IMSS) fallen für Arbeitnehmer moderat aus; Arbeitgeber tragen den größeren Teil.

Doppelbesteuerungsabkommen

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60 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (SAT/SHCP Register: Estado que guardan los convenios fiscales celebrados por Mexico (Cuadro, Unidad de Legislacion Tributaria, Stand Oktober 2019), abgeglichen mit PwC Worldwide Tax Summaries Mexico (Stand 2026), Stand 2026-08-19). Weitere 2 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Guatemala: DBA am 13.3.2015 unterzeichnet, mexikanischer Senat hat am 14.11.2017 zugestimmt (Dekret im DOF 22.12.2017), Guatemala hat nie ratifiziert, daher nicht in Kraft. Status im SAT-Register: ohne Inkrafttretensdatum. Venezuela: DBA am 6.2.1997 unterzeichnet, nie in Kraft getreten (im SAT-Register ohne Senatszustimmung und ohne Inkrafttretensdatum). Argentinien: Das aeltere Abkommen von 1997 betrifft nur internationalen Transport; das umfassende DBA vom 4.11.2015 ist seit 23.8.2017 in Kraft und anwendbar ab 1.1.2018. Russland: DBA voll in Kraft; Mexiko steht nicht auf der russischen Suspendierungsliste von 2023. Hongkong: DBA in Kraft seit 7.3.2013, laut SAT-Register aber in Neuverhandlung (Fussnote 'Convenio en renegociacion'). Nur Informationsaustauschabkommen (keine DBA) bestehen u.a. mit Liechtenstein, Kaimaninseln, Bermuda, Jersey, Guernsey, Isle of Man, Gibraltar, Aruba, Belize, Bahamas, Samoa, St. Lucia und Cookinseln; diese sind nicht in der Partnerliste enthalten.

Mexiko unterhält ein breites Abkommensnetz mit allen DACH-Ländern: DBA mit Deutschland (2008), Österreich (2005) und der Schweiz (2010). Für Rentner relevant: Gesetzliche deutsche und österreichische Renten werden laut DBA meist im Herkunftsland besteuert (Quellenstaatsprinzip), die Schweizer AHV dagegen im Ansässigkeitsstaat Mexiko.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Ja; strenge CFDI-E-Rechnungspflicht
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Unsere Einordnung: Gelb. Kein klassisches Steuerparadies, aber mit einem echten zweiten Wohnsitz und ohne mexikanische Quelleneinkünfte sind Auslandseinkünfte legal steuerfrei, und lokale Einkünfte laufen über RESICO mit effektiv 1 bis 2,5 %. Ohne Struktur dagegen Welteinkommen bis 35 %.

Weiterführende Ressourcen

Länderguide Mexiko auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

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Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in Mexiko unbeschränkt steuerpflichtig?

Du bist unbeschränkt steuerpflichtig, sobald du in Mexiko steuerlich ansässig bist. Das ist der Fall, wenn du dort einen Wohnsitz hast. Hast du zusätzlich einen Wohnsitz im Ausland, entscheidet der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen: Dieser liegt in Mexiko, wenn über 50 Prozent deiner Gesamteinkünfte aus mexikanischen Quellen stammen oder Mexiko der hauptsächliche Ort deiner beruflichen Tätigkeit ist. Eine feste 183-Tage-Regel zur Begründung der Ansässigkeit gibt es nicht. Als Ansässiger unterliegt dein weltweites Einkommen der mexikanischen Steuer.

Wann gilt in Mexiko nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus mexikanischer Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Mexiko versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (ISR) ist progressiv von 1,92 Prozent bis 35 Prozent. Für Kleinunternehmer bietet das RESICO-Regime effektive Sätze von nur 1 bis 2,5 Prozent auf Jahresumsatz bis 3,5 Mio. MXN.