Überblick
Mexiko ist kein Steuerparadies, aber eines der lebenswertesten und zugänglichsten Ziele in Lateinamerika. Der entscheidende Hebel für Unternehmer ist das RESICO-Regime: Wer als Selbständiger oder Kleinunternehmer bis 3,5 Mio. MXN Jahresumsatz erzielt, zahlt effektiv nur 1 bis 2,5 Prozent Einkommensteuer auf die vereinnahmten Umsätze. Dazu kommen keine Vermögensteuer, ein zugänglicher Aufenthalt über Einkommens- oder Vermögensnachweis, niedrige Lebenshaltungskosten und Doppelbesteuerungsabkommen mit allen DACH-Ländern. Der Haken: Ansässige sind weltweit steuerpflichtig, der Spitzensatz liegt bei 35 Prozent, und die Ansässigkeit richtet sich nach Wohnsitz und Lebensmittelpunkt, nicht nach einer 183-Tage-Regel.
Die Vereinigten Mexikanischen Staaten (Hauptstadt Mexiko-Stadt) werden steuerlich vom Servicio de Administración Tributaria (SAT) verwaltet. Kernsätze: Einkommensteuer 1,92 bis 35 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, Mehrwertsteuer (IVA) 16 Prozent.
Steuerpflicht in Mexiko: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Mexiko unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Mexiko. Besteht auch im Ausland ein Wohnsitz, entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen: Dieser liegt nur dann in Mexiko, wenn über 50 % der Gesamteinkünfte aus mexikanischen Quellen stammen ODER Mexiko der hauptsächliche Ort der beruflichen Tätigkeit ist. Eine 183-Tage-Regel gibt es nicht. Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert; wer keine mexikanischen Quelleneinkünfte erzielt und den Lebensmittelpunkt nachweislich im Ausland hat, kann Auslandseinkünfte aus der mexikanischen Besteuerung heraushalten.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (ISR) ist progressiv über elf Stufen von 1,92 Prozent bis 35 Prozent. Für kleine Selbständige und Unternehmer ist das RESICO (Régimen Simplificado de Confianza) zentral: bei Jahresumsatz bis 3,5 Mio. MXN effektive Sätze von nur 1 bis 2,5 Prozent auf die vereinnahmten Beträge.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Ansässige werden auf weltweite Veräußerungsgewinne besteuert, grundsätzlich als Einkommen (bis 35 Prozent). An der mexikanischen Börse gehandelte Wertpapiere unterliegen einem festen Satz von 10 Prozent. Gewinne aus dem Verkauf des Hauptwohnsitzes sind unter Bedingungen befreit (eine Veräußerung alle drei Jahre, bis rund 244.560 USD Erlös).
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne werden grundsätzlich als steuerpflichtiges Einkommen behandelt; eine spezifische Sonderregelung fehlt.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Sonderregime für Zuzügler
Mexiko ermöglicht eine vergleichsweise unkomplizierte Einwanderung ohne Arbeitsvertrag oder Investition: Wer ausreichendes regelmäßiges Einkommen (seit Juli 2025 rund 3.550 EUR/Monat) oder Vermögen (rund 60.000 EUR Guthaben) nachweist, erhält einen temporären Aufenthalt (1 bis 4 Jahre), der zur Permanenz und langfristig zur Einbürgerung führen kann. Ausländer können Immobilien erwerben (in Küsten- und Grenzregionen über einen Treuhandfonds, Fideicomiso).
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz (ISR) beträgt einheitlich 30 Prozent. Ausschüttungen an Anteilseigner unterliegen einer zusätzlichen Quellensteuer von 10 Prozent (auf Gewinne ab 2014). Mexiko hat Pillar Two bisher nicht umgesetzt.
Mehrwertsteuer
Die IVA beträgt 16 Prozent, in den nördlichen und südlichen Grenzregionen ermäßigt 8 Prozent. Grundnahrungsmittel und Medikamente sind nullsatzbesteuert (0 Prozent).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mexiko erhebt keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer. Schenkungen über bestimmte Freibeträge werden beim Empfänger als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht. Auf Bundesstaaten- und Gemeindeebene werden Grund- (predial) und Lohnsummensteuern erhoben.
Sozialversicherung
Die Sozialabgaben (IMSS) fallen für Arbeitnehmer moderat aus; Arbeitgeber tragen den größeren Teil.
Doppelbesteuerungsabkommen
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Mexiko hat ein breites Abkommensnetz mit allen DACH-Ländern: DBA mit Deutschland (2008), Österreich (2005) und der Schweiz (2010). Gesetzliche DACH-Renten werden laut DBA meist im Herkunftsland besteuert.
Mexiko unterhält ein breites Abkommensnetz mit allen DACH-Ländern: DBA mit Deutschland (2008), Österreich (2005) und der Schweiz (2010). Für Rentner relevant: Gesetzliche deutsche und österreichische Renten werden laut DBA meist im Herkunftsland besteuert (Quellenstaatsprinzip), die Schweizer AHV dagegen im Ansässigkeitsstaat Mexiko.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Unsere Einordnung: Gelb. Kein klassisches Steuerparadies, aber mit einem echten zweiten Wohnsitz und ohne mexikanische Quelleneinkünfte sind Auslandseinkünfte legal steuerfrei, und lokale Einkünfte laufen über RESICO mit effektiv 1 bis 2,5 %. Ohne Struktur dagegen Welteinkommen bis 35 %.
Weiterführende Ressourcen
Länderguide Mexiko auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer
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