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Steueratlas/Länder/Oman
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Oman

OM · OMNNaher Osten (Golf)Stand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
4/5
Aktuell 0 % EinkommensteuerAb 2028 nur 5 % über ~100.000 EURKeine Vermögen- oder ErbschaftsteuerErste PIT im GCC (Signalwirkung)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % (bis 2027); ab 2028: 5 % über ~42.000 OMR
Körperschaftsteuer15 %
Mehrwertsteuer5 %
Kapitalertragsteuer0 % (privat); ab 2028 im PIT-Rahmen
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungOmanischer Rial (OMR)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

GCC

Überblick

Oman ist die ruhigere, unter dem Radar liegende Alternative zu Dubai: aktuell keine Einkommensteuer, und selbst ab 2028 nur 5 Prozent auf Einkommen über rund 42.000 OMR (etwa 100.000 Euro). Dazu kommen 15 Prozent Körperschaftsteuer, 5 Prozent Mehrwertsteuer, keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer sowie eine niedrigere Lebenshaltung als in Dubai oder Doha. Der wichtige Vorbehalt: Oman ist das erste GCC-Land mit einer Einkommensteuer, ein Signal, dass die Ära der völlig steuerfreien Golfstaaten endet.

Das Sultanat Oman (Hauptstadt Maskat) ist ein politisch stabiler Golfstaat mit langer Küste und Bergen. Die Währung ist der Omanische Rial (OMR), fest an den US-Dollar gebunden. Kernsätze heute: Einkommensteuer 0 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, Mehrwertsteuer 5 Prozent.

Steuerpflicht im Oman: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Oman unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Bis Ende 2027 gibt es keine Personensteuer. Ab 2028 gilt als steuerlich ansässig, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Oman aufhält; Residenten werden dann auf ihr Welteinkommen oberhalb der Freigrenze besteuert, Nicht-Residenten auf Oman-Quelleneinkünfte.

Einkommensteuer

Heute 0 Prozent. Ab dem 1. Januar 2028 gilt ein Satz von 5 Prozent auf das Nettoeinkommen über OMR 42.000 (rund 100.000 Euro, Royal Decree 56/2025). Es gibt großzügige Ausnahmen, unter anderem eine einmalige Zwei-Jahres-Befreiung für Auslandseinkommen, sowie Befreiungen für den Verkauf des Eigenheims, Erbschaften und Schenkungen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Für Privatpersonen fällt derzeit keine Kapitalertragsteuer an; ab 2028 werden entsprechende Einkünfte im Rahmen der neuen Personensteuer behandelt.

Krypto-Steuern

Mangels Personensteuer sind private Krypto-Gewinne bis 2027 nicht erfasst; ab 2028 ist die Behandlung im PIT-Rahmen zu prüfen.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 5 Prozent (seit 2021).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Für Muslime gilt die religiöse Zakat.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Oman unterhält rund 44 Doppelbesteuerungsabkommen. Von den DACH-Staaten besteht ein Abkommen nur mit der Schweiz; weitere Partner sind unter anderem Frankreich, Indien, Japan, Kanada, die Niederlande, Singapur, Spanien, das Vereinigte Königreich und Zypern.

Oman unterhält ein begrenztes Abkommensnetz. Von den DACH-Staaten hat nur die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman (in Kraft seit 13. Oktober 2016); mit Deutschland wurde 2012 ein Abkommen unterzeichnet, das nicht in Kraft getreten ist, und mit Österreich besteht keines.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2020
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln; 183-Tage-Ansässigkeit ab 2028
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für vermögende DACH-Auswanderer ist Oman ein echtes, noch wenig genutztes Golf-Ziel: aktuell 0 Prozent Einkommensteuer, ab 2028 nur 5 Prozent auf hohe Einkommen, keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, stabile Verhältnisse und eine niedrigere Lebenshaltung als in den VAE. Die Vorbehalte: Oman ist das erste GCC-Land, das eine Personensteuer einführt (ein Präzedenzfall, den andere Golfstaaten beobachten), das DBA-Netz ist dünner, und die Expat-Infrastruktur ist weniger ausgebaut als in Dubai.

Unsere Einordnung: Gelb im oberen Bereich. Eine ernsthafte, günstigere Alternative zu den VAE, solange man die ab 2028 kommende milde Personensteuer und das dünnere Abkommensnetz einplant.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Oman nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Oman versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Heute 0 Prozent. Ab dem 1. Januar 2028 gilt ein Satz von 5 Prozent auf das Nettoeinkommen über OMR 42.000 (rund 100.000 Euro, Royal Decree 56/2025). Es gibt großzügige Ausnahmen, unter anderem eine einmalige Zwei-Jahres-Befreiung für Auslandseinkommen sowie Befreiungen für den Verkauf des Eigenheims, für Erbschaften und Schenkungen.