Überblick
Oman ist die ruhigere, unter dem Radar liegende Alternative zu Dubai: aktuell keine Einkommensteuer, und selbst ab 2028 nur 5 Prozent auf Einkommen über rund 42.000 OMR (etwa 100.000 Euro). Dazu kommen 15 Prozent Körperschaftsteuer, 5 Prozent Mehrwertsteuer, keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer sowie eine niedrigere Lebenshaltung als in Dubai oder Doha. Der wichtige Vorbehalt: Oman ist das erste GCC-Land mit einer Einkommensteuer, ein Signal, dass die Ära der völlig steuerfreien Golfstaaten endet.
Das Sultanat Oman (Hauptstadt Maskat) ist ein politisch stabiler Golfstaat mit langer Küste und Bergen. Die Währung ist der Omanische Rial (OMR), fest an den US-Dollar gebunden. Kernsätze heute: Einkommensteuer 0 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, Mehrwertsteuer 5 Prozent.
Steuerpflicht im Oman: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Oman unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Bis Ende 2027 gibt es keine Personensteuer. Ab 2028 gilt als steuerlich ansässig, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Oman aufhält; Residenten werden dann auf ihr Welteinkommen oberhalb der Freigrenze besteuert, Nicht-Residenten auf Oman-Quelleneinkünfte.
Einkommensteuer
Heute 0 Prozent. Ab dem 1. Januar 2028 gilt ein Satz von 5 Prozent auf das Nettoeinkommen über OMR 42.000 (rund 100.000 Euro, Royal Decree 56/2025). Es gibt großzügige Ausnahmen, unter anderem eine einmalige Zwei-Jahres-Befreiung für Auslandseinkommen, sowie Befreiungen für den Verkauf des Eigenheims, Erbschaften und Schenkungen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Für Privatpersonen fällt derzeit keine Kapitalertragsteuer an; ab 2028 werden entsprechende Einkünfte im Rahmen der neuen Personensteuer behandelt.
Krypto-Steuern
Mangels Personensteuer sind private Krypto-Gewinne bis 2027 nicht erfasst; ab 2028 ist die Behandlung im PIT-Rahmen zu prüfen.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 5 Prozent (seit 2021).
Immobiliensteuern
Oman erhebt keine laufende Grundsteuer und begrenzt den Erwerb durch Ausländer auf ausgewiesene Projekte.
Erwerb. An das Wohnungsbauministerium wird eine Registrierungs- und Übertragungsgebühr von 3 Prozent gezahlt. Eine Stempelsteuer gibt es nicht.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Wohneigentum können Ausländer regulär nur in den Integrated Tourism Complexes erwerben; dort ist der Erwerb Volleigentum und an eine Aufenthaltserlaubnis geknüpft.
Laufende Besteuerung. Eine laufende Grundsteuer wird nicht erhoben. Bei Vermietung fällt lediglich eine Kommunalabgabe von 3 Prozent auf die Miete an.
Verkauf. Für Privatpersonen fällt derzeit keine Kapitalertragsteuer an; ab 2028 greift die neue Personensteuer, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC Worldwide Tax Summaries Oman, Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Für Muslime gilt die religiöse Zakat.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (23 weitere)
41 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Oman Tax Authority, Tax Portal, Double Tax Agreements, Stand 2026-08-19). Weitere 4 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Kasachstan: Abkommen vom 29.05.2025, omanische Ratifikation per Koeniglichem Dekret 66/2025 vom 04.09.2025, kasachische Ratifikation durch Gesetz vom 10.06.2026. Das Register der omanischen Steuerbehoerde fuehrt Kasachstan nicht, das Abkommen ist also zum Stichtag noch nicht in Kraft. Damit bestaetigt die omanische Seite den Pending-Status unserer KZ-Seite. Bahrain: Abkommen vom 15.01.2025, bahrainische Ratifikation 23.06.2025, omanische Ratifikation per Koeniglichem Dekret 62/2025 vom 02.09.2025. Das Register der Steuerbehoerde fuehrt Bahrain nicht. PwC WWTS listet Bahrain bereits in der Quellensteuertabelle; das nationale Register geht vor, daher pending. Bangladesch ist im Register der omanischen Steuerbehoerde nicht gefuehrt und daher kein Partner. Aegypten (Abkommen 22.05.2023), Estland, Tansania, Zypern und Luxemburg sind laut Register jeweils ab 01.01.2026 wirksam und damit zum Stichtag 19.08.2026 in Kraft. Italien: Das Register weist neben dem umfassenden Abkommen vom 06.05.1998 (wirksam 26.06.2002) ein aelteres Luftverkehrsabkommen von 1993 aus. Gewertet wird das umfassende Abkommen. Das Register nennt das Vereinigte Koenigreich unter der Bezeichnung Britain (Abkommen 23.02.1998, wirksam 01.01.1999, Protokoll wirksam 01.01.2012). Aegypten und Luxemburg: das OTA-Register nennt fuer beide den 1. Januar 2026 als Anwendungsbeginn. Dieses Datum ist eine Vorausprojektion, die das Register auf saemtliche Unterzeichnungen des Jahres 2024 anwendet. Das luxemburgische Register (Stand 23. Juli 2026) weist das Abkommen ausdruecklich als noch nicht in Kraft aus: das Zustimmungsgesetz ist veroeffentlicht (Memorial A 283 vom 7. Juli 2025), die Spalte zur Anwendbarkeit ist leer. Beide Abkommen sind deshalb als unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft gefuehrt. Tansania: das OTA-Register nennt auch hier den 1. Januar 2026 als Anwendungsbeginn, dieselbe Vorausprojektion wie bei Aegypten und Luxemburg. Das Register der tansanischen Steuerbehoerde fuehrt Oman nicht, das Abkommen ist deshalb nicht als in Kraft gefuehrt.
Oman unterhält ein begrenztes Abkommensnetz. Von den DACH-Staaten hat nur die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Oman (in Kraft seit 13. Oktober 2016); mit Deutschland wurde 2012 ein Abkommen unterzeichnet, das nicht in Kraft getreten ist, und mit Österreich besteht keines.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für vermögende DACH-Auswanderer ist Oman ein echtes, noch wenig genutztes Golf-Ziel: aktuell 0 Prozent Einkommensteuer, ab 2028 nur 5 Prozent auf hohe Einkommen, keine Vermögen- oder Erbschaftsteuer, stabile Verhältnisse und eine niedrigere Lebenshaltung als in den VAE. Die Vorbehalte: Oman ist das erste GCC-Land, das eine Personensteuer einführt (ein Präzedenzfall, den andere Golfstaaten beobachten), das DBA-Netz ist dünner, und die Expat-Infrastruktur ist weniger ausgebaut als in Dubai.
Unsere Einordnung: Gelb im oberen Bereich. Eine ernsthafte, günstigere Alternative zu den VAE, solange man die ab 2028 kommende milde Personensteuer und das dünnere Abkommensnetz einplant.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer