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Steueratlas/Länder/Hongkong
🇭🇰

Hongkong

HK · HKGOstasien (chinesische Sonderverwaltungszone)Stand: 2026-08-01
Steuerfreundlich
5/5
Territoriale BesteuerungKeine CGT/MwSt/ErbschaftsteuerSalaries Tax gedeckelt (15/16 %)Weltfinanzzentrum

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)2-17 % oder 15/16 % Standardsatz (der niedrigere gilt)
Körperschaftsteuer8,25 % / 16,5 % (Zwei-Stufen-Modell)
MehrwertsteuerKeine
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (2006 abgeschafft)
Steuerjahr1. April bis 31. März
WährungHongkong-Dollar (HKD, an USD gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APEC

Überblick

Hongkong ist eines der saubersten Niedrigsteuer-Profile der Welt: territoriale Besteuerung (Auslandseinkommen bleibt steuerfrei), keine Kapitalertragsteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Erbschaftsteuer und eine auf 15/16 Prozent gedeckelte Lohnsteuer. Der zentrale Haken für Deutsche: Es gibt kein umfassendes DBA mit Deutschland.

Die chinesische Sonderverwaltungszone führt ein eigenes, einfaches und streng territoriales Steuersystem. Besteuert werden nur in Hongkong erzielte Einkünfte, und das über drei getrennte Steuern: Salaries Tax (Lohn), Profits Tax (Gewinn) und Property Tax (Mieteinkünfte).

Steuerpflicht in Hongkong: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Hongkong unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Hongkong kennt für Privatpersonen kein formelles Konzept der Steueransässigkeit: Maßgeblich ist die Quelle des Einkommens, nicht der Wohnsitz. Auslandseinkommen ist zu 100 Prozent steuerfrei, unabhängig von Ansässigkeit oder Überweisung nach Hongkong.

Einkommensteuer

Die Salaries Tax auf in Hongkong erzieltes Arbeitseinkommen wird nach dem für dich günstigeren von zwei Verfahren berechnet: progressiv von 2 bis 17 Prozent oder mit dem Standardsatz (15 Prozent auf die ersten HKD 5 Mio., 16 Prozent darüber). Der Grundfreibetrag liegt bei HKD 132.000. In der Praxis greift die Belastung damit nie über die 15/16-Prozent-Deckelung hinaus.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Immobilien oder Krypto sind steuerfrei, sofern keine gewerbliche Händlertätigkeit vorliegt. Auch Dividenden und Zinsen sind steuerfrei.

Krypto-Steuern

Mangels Kapitalertragsteuer sind private Krypto-Veräußerungsgewinne in Hongkong regelmäßig steuerfrei.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Ein gesondertes Zuzügler-Regime ist nicht nötig: Die territoriale Grundregel stellt Auslandseinkommen ohnehin steuerfrei. Für vermögende Zuzügler bestehen Visa-Programme (etwa Top-Talent- und Investment-Schemes).

Körperschaftsteuer

Die Profits Tax folgt einem Zwei-Stufen-Modell: 8,25 Prozent auf die ersten HKD 2 Mio. Gewinn, 16,5 Prozent darüber. Echte Offshore-Gewinne (außerhalb Hongkongs erzielt) bleiben unter dem Territorialprinzip steuerfrei, unterliegen aber zunehmend Substanzanforderungen.

Mehrwertsteuer

Hongkong erhebt keine Mehrwertsteuer und keine GST. Die wichtigste indirekte Steuer ist die Stempelsteuer auf Aktien- und Immobilientransaktionen.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine Erbschaft- oder Nachlasssteuer wurde 2006 abgeschafft. Es gibt keine Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht. Auf in Hongkong gelegene vermietete Immobilien fällt eine Property Tax von 15 Prozent auf den Nettomietwert an.

Sozialversicherung

Pflichtbeitrag zum MPF (Mandatory Provident Fund): 5 Prozent des Gehalts, gedeckelt bei HKD 1.500 pro Monat.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Rund 45 umfassende DBA (CDTA), darunter China, Vereinigtes Königreich, Frankreich und Japan. Mit Deutschland besteht KEIN umfassendes DBA, nur ein Sonderabkommen für Schifffahrtsunternehmen (2003). Folge: In Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige müssen Hongkong-Einkünfte voll nachversteuern.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-2-IGA seit 2016
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Umgesetzt ab 2025
Wirtschaftliche Substanz
FSIE-Regime seit 2023 (passive Auslandseinkünfte von In-Scope-MNEs)
Transparenzregister
Vorhanden (öffentliches Handelsregister)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten, ebenso die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG bei Hongkong-Gesellschaften ohne Substanz.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Hongkong nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Hongkong versteuern?

In Hongkong gilt das Territorialprinzip: steuerpflichtig ist nur in Hongkong erzieltes Einkommen, Auslandseinkommen bleibt steuerfrei. Die Salaries Tax wird nach dem günstigeren von zwei Verfahren berechnet: progressiv von 2 bis 17 Prozent oder mit dem Standardsatz (15 Prozent auf die ersten HKD 5 Mio., 16 Prozent darüber).