Überblick
Island ist ein nordisches Hochsteuerland: Ansässige versteuern ihr Welteinkommen mit einer Gesamtbelastung von bis zu rund 46 Prozent (Staat plus Gemeinde), dazu kommen 22 Prozent auf Kapitalerträge und 24 Prozent Mehrwertsteuer. Trotz hoher Lebensqualität ist es als Steuerwohnsitz für Vermögende kein Ziel.
Die Einkommensteuer setzt sich aus einer staatlichen und einer kommunalen Komponente zusammen und ist progressiv (kombiniert rund 31 bis 46 Prozent). Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent, Kapitalerträge werden mit 22 Prozent besteuert. Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Steuerpflicht in Island: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Island unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig bist du bei Wohnsitz oder mehr als 183 Tagen Aufenthalt in zwölf Monaten. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.
Einkommensteuer
Die kombinierte Einkommensteuer (Staat plus durchschnittlich rund 14,9 Prozent Gemeindesteuer) liegt in drei Stufen bei rund 31,5 Prozent, 38 Prozent und 46,3 Prozent. Ein persönlicher Steuerabzug (persónuafsláttur) entlastet niedrige Einkommen spürbar.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) werden mit 22 Prozent besteuert. Der Verkauf der selbst genutzten Wohnimmobilie ist unter Bedingungen steuerfrei.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne werden grundsätzlich als Kapital- oder Erwerbseinkommen erfasst.
Krypto-Steuern im Detail
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent (Personengesellschaften 38,4 Prozent). Es gibt eine Beteiligungsbefreiung.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 24 Prozent (ermäßigt 11 Prozent auf Lebensmittel, Bücher, Hotellerie).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaftsteuer beträgt 10 Prozent (mit Freibetrag), zwischen Ehegatten fällt keine an.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich kommunale Grundsteuern.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer leisten 4 Prozent Pensionsbeitrag, Arbeitgeber tragen eine Lohnsummensteuer von rund 6,35 Prozent.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland