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Steueratlas/Länder/Island
🇮🇸

Island

IS · ISLNordeuropa (EWR)Stand: 2026-08-04
Hochsteuerland
2/5
WelteinkommensprinzipHohe Gesamtbelastung (~46 %)Keine VermögensteuerKein Steuerziel

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)ca. 46 % (Staat + Gemeinde)
Körperschaftsteuer21 %
Mehrwertsteuer24 % (ermäßigt 11 %)
Kapitalertragsteuer22 %
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuer10 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungIsländische Krone (ISK)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EFTAEuroparatEWRNordischer RatSchengen

Überblick

Island ist ein nordisches Hochsteuerland: Ansässige versteuern ihr Welteinkommen mit einer Gesamtbelastung von bis zu rund 46 Prozent (Staat plus Gemeinde), dazu kommen 22 Prozent auf Kapitalerträge und 24 Prozent Mehrwertsteuer. Trotz hoher Lebensqualität ist es als Steuerwohnsitz für Vermögende kein Ziel.

Die Einkommensteuer setzt sich aus einer staatlichen und einer kommunalen Komponente zusammen und ist progressiv (kombiniert rund 31 bis 46 Prozent). Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent, Kapitalerträge werden mit 22 Prozent besteuert. Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Steuerpflicht in Island: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Island unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig bist du bei Wohnsitz oder mehr als 183 Tagen Aufenthalt in zwölf Monaten. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.

Einkommensteuer

Die kombinierte Einkommensteuer (Staat plus durchschnittlich rund 14,9 Prozent Gemeindesteuer) liegt in drei Stufen bei rund 31,5 Prozent, 38 Prozent und 46,3 Prozent. Ein persönlicher Steuerabzug (persónuafsláttur) entlastet niedrige Einkommen spürbar.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) werden mit 22 Prozent besteuert. Der Verkauf der selbst genutzten Wohnimmobilie ist unter Bedingungen steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne werden grundsätzlich als Kapital- oder Erwerbseinkommen erfasst.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent (Personengesellschaften 38,4 Prozent). Es gibt eine Beteiligungsbefreiung.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer liegt bei 24 Prozent (ermäßigt 11 Prozent auf Lebensmittel, Bücher, Hotellerie).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer beträgt 10 Prozent (mit Freibetrag), zwischen Ehegatten fällt keine an.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich kommunale Grundsteuern.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer leisten 4 Prozent Pensionsbeitrag, Arbeitgeber tragen eine Lohnsummensteuer von rund 6,35 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2027
FATCA
Model-1-IGA seit 2015
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
CFC-Regeln vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden
Sanktionen
Folgt EU-Sanktionen (EWR)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Island nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Island versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die kombinierte Einkommensteuer (Staat plus durchschnittlich rund 14,9 Prozent Gemeindesteuer) liegt in drei Stufen bei rund 31,5 Prozent, 38 Prozent und 46,3 Prozent. Ein persönlicher Steuerabzug (persónuafsláttur) entlastet niedrige Einkommen spürbar.