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Steueratlas/Länder/Island
🇮🇸

Island

IS · ISLNordeuropa (EWR)Stand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
WelteinkommensprinzipHohe Gesamtbelastung (~46 %)Keine VermögensteuerKein Steuerziel

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)ca. 46 % (Staat + Gemeinde)
Körperschaftsteuer21 %
Mehrwertsteuer24 % (ermäßigt 11 %)
Kapitalertragsteuer22 %
VermögensteuerKeine
Erbschaftsteuer10 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungIsländische Krone (ISK)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

EFTAEuroparatEWRNordischer RatSchengen

Überblick

Island ist ein nordisches Hochsteuerland: Ansässige versteuern ihr Welteinkommen mit einer Gesamtbelastung von bis zu rund 46 Prozent (Staat plus Gemeinde), dazu kommen 22 Prozent auf Kapitalerträge und 24 Prozent Mehrwertsteuer. Trotz hoher Lebensqualität ist es als Steuerwohnsitz für Vermögende kein Ziel.

Die Einkommensteuer setzt sich aus einer staatlichen und einer kommunalen Komponente zusammen und ist progressiv (kombiniert rund 31 bis 46 Prozent). Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent, Kapitalerträge werden mit 22 Prozent besteuert. Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Steuerpflicht in Island: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Island unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Ansässig bist du bei Wohnsitz oder mehr als 183 Tagen Aufenthalt in zwölf Monaten. Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert.

Einkommensteuer

Die kombinierte Einkommensteuer (Staat plus durchschnittlich rund 14,9 Prozent Gemeindesteuer) liegt in drei Stufen bei rund 31,5 Prozent, 38 Prozent und 46,3 Prozent. Ein persönlicher Steuerabzug (persónuafsláttur) entlastet niedrige Einkommen spürbar.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) werden mit 22 Prozent besteuert. Der Verkauf der selbst genutzten Wohnimmobilie ist unter Bedingungen steuerfrei.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne werden grundsätzlich als Kapital- oder Erwerbseinkommen erfasst.

Krypto-Steuern im Detail

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 21 Prozent (Personengesellschaften 38,4 Prozent). Es gibt eine Beteiligungsbefreiung.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer liegt bei 24 Prozent (ermäßigt 11 Prozent auf Lebensmittel, Bücher, Hotellerie).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer beträgt 10 Prozent (mit Freibetrag), zwischen Ehegatten fällt keine an.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht, lediglich kommunale Grundsteuern.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer leisten 4 Prozent Pensionsbeitrag, Arbeitgeber tragen eine Lohnsummensteuer von rund 6,35 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Vorbereitung
FATCA
Model-1-IGA seit 2014
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet (EWR)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
In Umsetzung
Wirtschaftliche Substanz
CFC-Regeln vorhanden
Transparenzregister
Vorhanden
Sanktionen
Folgt EU-Sanktionen (EWR)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Island versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Island. Die kombinierte Einkommensteuer (Staat plus durchschnittlich rund 14,9 Prozent Gemeindesteuer) liegt in drei Stufen bei rund **31,5 Prozent**, **38 Prozent** und **46,3 Prozent**. Ein persönlicher Steuerabzug (persónuafsláttur) entlastet niedrige Einkommen spürbar.

Wann gilt in Island nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Island versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die kombinierte Einkommensteuer (Staat plus durchschnittlich rund 14,9 Prozent Gemeindesteuer) liegt in drei Stufen bei rund 31,5 Prozent, 38 Prozent und 46,3 Prozent. Ein persönlicher Steuerabzug.

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