Überblick
Italien gilt nicht als klassisches Steuerparadies, bietet vermögenden Zuzüglern aber gleich drei starke Sonderregime: die Neo-domiciled-Flat-Tax auf sämtliche Auslandseinkünfte (für Neuzuzügler ab 2026 300.000 Euro pro Jahr, zuvor 200.000 Euro), das 7-Prozent-Rentnerregime in Süditalien und das 50-Prozent-Impatriati-Regime für Fachkräfte. Darunter liegt allerdings eine hohe Regelbesteuerung von effektiv bis zu 47 Prozent.
Die reguläre Einkommensteuer (IRPEF) ist progressiv von 23 bis 43 Prozent, zuzüglich regionaler und kommunaler Zuschläge (effektiv bis rund 47 Prozent). Für Zuzügler entscheidend sind jedoch die Sonderregime, allen voran die Pauschalsteuer für Neuansässige.
Steuerpflicht in Italien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Italien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig bist du bei Aufenthalt, Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Italien für den überwiegenden Teil des Jahres (über 183 Tage). Ansässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, soweit kein Sonderregime greift.
Einkommensteuer
Die IRPEF kennt drei Stufen (23 Prozent, 33 Prozent, 43 Prozent), dazu kommen regionale (1,23-3,33 Prozent) und kommunale (bis 0,9 Prozent) Zuschläge. Die mittlere Stufe wurde mit dem Haushaltsgesetz 2026 von 35 auf 33 Prozent gesenkt; für Einkommen über 200.000 Euro wird dieser Vorteil durch gekürzte Abzüge neutralisiert. Mieterträge können über die Cedolare Secca pauschal mit 21 Prozent (oder 10 Prozent) besteuert werden.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge werden grundsätzlich mit 26 Prozent besteuert. Im Neo-domiciled-Regime sind ausländische Kapitalerträge von der Pauschale abgedeckt.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne unterliegen regulär der Kapitalertragsteuer; die genauen Sätze sind im Zuge der Reformen zu prüfen. Im Flat-Tax-Regime sind ausländische Krypto-Einkünfte abgedeckt.
Krypto-Steuern im Detail
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Sonderregime für Zuzügler
Drei Regime stehen im Mittelpunkt:
Das Neo-domiciled-Regime (Flat Tax für Neuansässige): pauschal 300.000 Euro pro Jahr (Zuzug ab 1. Januar 2026; Altfälle 100.000 bzw. 200.000 Euro) auf sämtliche Auslandseinkünfte, plus 50.000 Euro pro Familienmitglied. Laufzeit bis zu 15 Jahre, Voraussetzung: in 9 der letzten 10 Jahre nicht in Italien ansässig. Es befreit zugleich von IVIE/IVAFE und von der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf Auslandsvermögen.
Das 7-Prozent-Rentnerregime: 7 Prozent auf alle Auslandseinkünfte (inkl. Renten) für Zuzügler in süditalienische Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern (Grenze im April 2026 von 20.000 angehoben, 74 neue Gemeinden; dazu bestimmte Erdbeben-Wiederaufbaugebiete Mittelitaliens), bis zu 10 Jahre.
Das Impatriati-Regime: 50 Prozent Steuerbefreiung (60 Prozent mit minderjährigem Kind) auf italienisches Erwerbseinkommen bis 600.000 Euro, 5 Jahre.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (IRES) beträgt 24 Prozent, dazu kommt die regionale Produktionssteuer (IRAP) von 3,9 Prozent (Banken höher). Für große multinationale Gruppen gilt die Pillar-Two-Mindeststeuer von 15 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (IVA) liegt bei 22 Prozent (ermäßigte Sätze 10, 5, 4 Prozent).
Immobiliensteuern
Italien macht den Unterschied zwischen Hauptwohnsitz und Zweitobjekt zum entscheidenden Faktor, beim Kauf wie im Bestand.
Erwerb. Kauft man von einer Privatperson, fallen neun Prozent Registersteuer an, unter der Prima-Casa-Begünstigung nur zwei Prozent bei einem Mindestbetrag von 1.000 Euro. Kauft man vom Bauträger, tritt die Mehrwertsteuer an ihre Stelle: 10 Prozent Mehrwertsteuer im Regelfall, 4 Prozent für die Prima Casa und 22 Prozent für Luxusklassen. Entscheidend ist die Bemessungsgrundlage: Beim Kauf von einer Privatperson darf der Käufer nach dem Prezzo-valore-Verfahren den Katasterwert ansetzen statt des Kaufpreises, und der liegt regelmäßig weit darunter. Effektiv sinkt die Registersteuer dadurch oft auf einen niedrigen einstelligen Prozentsatz des tatsächlich gezahlten Preises.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Die Prima-Casa-Begünstigung setzt allerdings voraus, dass der Käufer binnen 18 Monaten seinen Wohnsitz in die Gemeinde der Immobilie verlegt; wer das nicht tut, zahlt den vollen Satz nach. Für Zuzügler aus dem Ausland ist genau das der Hebel, und er ist an den tatsächlichen Umzug geknüpft, nicht an die Absicht.
Laufende Besteuerung. Die IMU beträgt im Basissatz 0,86 Prozent für alle Objekte außer dem Hauptwohnsitz, kommunal zwischen null und 1,06 Prozent, bemessen auf den um 5 Prozent erhöhten und mit einem Faktor multiplizierten Katasterwert. Der Hauptwohnsitz ist befreit, außer in den Luxuskategorien A/1, A/8 und A/9; dort gilt ein Basissatz von 0,5 Prozent. Zweitwohnungen und vermietete Objekte tragen die Steuer voll, was den italienischen Ferienhausbestand laufend spürbar belastet.
Verkauf. Immobiliengewinne sind nach fünf Jahren Haltedauer steuerfrei, ebenso bei überwiegender Selbstnutzung; die übrigen Kapitalerträge stehen unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Agenzia delle Entrate, Guida acquisto casa (Stand 2026-08-18); IMU-Basissätze nach PwC WWTS Italy. Stand: 2026-09-08.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mit 4 bis 8 Prozent und hohen Freibeträgen niedrig. Im Flat-Tax-Regime ist Auslandsvermögen ausgenommen.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, aber IVIE (ausländische Immobilien) und IVAFE (ausländische Finanzanlagen). Im Neo-domiciled-Regime entfallen diese.
Sozialversicherung
Beiträge an das INPS (Arbeitnehmeranteil rund 9-10 Prozent).
Doppelbesteuerungsabkommen
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106 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (MEF Dipartimento Finanze, Convenzioni per evitare le doppie imposizioni, Stand 2026-08-19). Das Abkommen mit der UdSSR von 1985 gilt weiter fuer Kirgisistan und Tadschikistan. Das Abkommen mit Jugoslawien von 1982 gilt weiter fuer Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Serbien. Das Abkommen mit der Tschechoslowakei von 1981 gilt weiter fuer Tschechien und die Slowakei. Das Abkommen mit Russland wird von russischer Seite seit 2023 teilweise ausgesetzt, das italienische Register fuehrt es weiter als in Kraft.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Mehr zu den Regimen und den nicht-steuerlichen Seiten findest du im Länderguide zu Italien auf Wohnsitz Ausland.
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Länderguide Italien auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer