Überblick
Italien gilt nicht als klassisches Steuerparadies, bietet vermögenden Zuzüglern aber gleich drei starke Sonderregime: die Neo-domiciled-Flat-Tax auf sämtliche Auslandseinkünfte (für Neuzuzügler ab 2026 300.000 Euro pro Jahr, zuvor 200.000 Euro), das 7-Prozent-Rentnerregime in Süditalien und das 50-Prozent-Impatriati-Regime für Fachkräfte. Darunter liegt allerdings eine hohe Regelbesteuerung von effektiv bis zu 47 Prozent.
Die reguläre Einkommensteuer (IRPEF) ist progressiv von 23 bis 43 Prozent, zuzüglich regionaler und kommunaler Zuschläge (effektiv bis rund 47 Prozent). Für Zuzügler entscheidend sind jedoch die Sonderregime, allen voran die Pauschalsteuer für Neuansässige.
Steuerpflicht in Italien: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Italien unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig bist du bei Aufenthalt, Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Italien für den überwiegenden Teil des Jahres (über 183 Tage). Ansässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, soweit kein Sonderregime greift.
Einkommensteuer
Die IRPEF kennt drei Stufen (23 Prozent, 33 Prozent, 43 Prozent), dazu kommen regionale (1,23-3,33 Prozent) und kommunale (bis 0,9 Prozent) Zuschläge. Die mittlere Stufe wurde mit dem Haushaltsgesetz 2026 von 35 auf 33 Prozent gesenkt; für Einkommen über 200.000 Euro wird dieser Vorteil durch gekürzte Abzüge neutralisiert. Mieterträge können über die Cedolare Secca pauschal mit 21 Prozent (oder 10 Prozent) besteuert werden.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge werden grundsätzlich mit 26 Prozent besteuert. Im Neo-domiciled-Regime sind ausländische Kapitalerträge von der Pauschale abgedeckt.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne unterliegen regulär der Kapitalertragsteuer; die genauen Sätze sind im Zuge der Reformen zu prüfen. Im Flat-Tax-Regime sind ausländische Krypto-Einkünfte abgedeckt.
Krypto-Steuern im Detail
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Sonderregime für Zuzügler
Drei Regime stehen im Mittelpunkt:
Das Neo-domiciled-Regime (Flat Tax für Neuansässige): pauschal 300.000 Euro pro Jahr (Zuzug ab 1. Januar 2026; Altfälle 100.000 bzw. 200.000 Euro) auf sämtliche Auslandseinkünfte, plus 50.000 Euro pro Familienmitglied. Laufzeit bis zu 15 Jahre, Voraussetzung: in 9 der letzten 10 Jahre nicht in Italien ansässig. Es befreit zugleich von IVIE/IVAFE und von der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf Auslandsvermögen.
Das 7-Prozent-Rentnerregime: 7 Prozent auf alle Auslandseinkünfte (inkl. Renten) für Zuzügler in süditalienische Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern (Grenze im April 2026 von 20.000 angehoben, 74 neue Gemeinden; dazu bestimmte Erdbeben-Wiederaufbaugebiete Mittelitaliens), bis zu 10 Jahre.
Das Impatriati-Regime: 50 Prozent Steuerbefreiung (60 Prozent mit minderjährigem Kind) auf italienisches Erwerbseinkommen bis 600.000 Euro, 5 Jahre.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (IRES) beträgt 24 Prozent, dazu kommt die regionale Produktionssteuer (IRAP) von 3,9 Prozent (Banken höher). Für große multinationale Gruppen gilt die Pillar-Two-Mindeststeuer von 15 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (IVA) liegt bei 22 Prozent (ermäßigte Sätze 10, 5, 4 Prozent).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist mit 4 bis 8 Prozent und hohen Freibeträgen niedrig. Im Flat-Tax-Regime ist Auslandsvermögen ausgenommen.
Vermögensteuer
Eine allgemeine Vermögensteuer gibt es nicht, aber IVIE (ausländische Immobilien) und IVAFE (ausländische Finanzanlagen). Im Neo-domiciled-Regime entfallen diese.
Sozialversicherung
Beiträge an das INPS (Arbeitnehmeranteil rund 9-10 Prozent).
Doppelbesteuerungsabkommen
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Sehr großes DBA-Netz, darunter mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Mehr zu den Regimen und den nicht-steuerlichen Seiten findest du im Länderguide zu Italien auf Wohnsitz Ausland.
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Länderguide Italien auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer