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Steueratlas/Länder/St. Vincent und die Grenadinen
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St. Vincent und die Grenadinen

VC · VCTKaribikStand: 2026-08-04
Bedingt attraktiv
2/5
Keine CGT/Erbschaft-/VermögensteuerKein CBI-ProgrammEinkommensteuer bis 30 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 30 %
Körperschaftsteuer28 bis 30 %
Mehrwertsteuer16 %
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungOstkaribischer Dollar (XCD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CARICOMCELACCommonwealthOASOECS

Überblick

St. Vincent und die Grenadinen ist ein karibischer Inselstaat ohne Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer, aber ohne das in der Region übliche CBI-Programm und mit einer persönlichen Einkommensteuer bis 30 Prozent. Für die Zielgruppe fehlt damit der entscheidende Zuzugsanreiz.

St. Vincent und die Grenadinen (Hauptstadt Kingstown) ist ein Inselstaat in der östlichen Karibik. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Kernsätze: Einkommensteuer bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 28 bis 30 Prozent, VAT 16 Prozent.

Steuerpflicht in St. Vincent und die Grenadinen: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in St. Vincent und die Grenadinen unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder einen Wohnsitz in St. Vincent und die Grenadinen. Residenten werden auf ihr Einkommen besteuert, Nicht-Residenten auf inländische Quelle.

Einkommensteuer

Progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern

Mangels Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht gesondert besteuert.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 28 bis 30 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 16 Prozent (ermäßigt für den Hotelsektor).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Verpflichtet, erste Meldungen ab 2028
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage-/Wohnsitz-Anknüpfung
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist St. Vincent und die Grenadinen wenig herausragend: Zwar fehlen Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer (Karibik-Standard), doch ohne CBI-Programm und mit einer Einkommensteuer bis 30 Prozent fehlt der entscheidende Zuzugsanreiz, den St. Kitts (steuerfrei plus Pass) oder St. Lucia (CBI) bieten.

Unsere Einordnung: Gelb im unteren Feld. Karibik ohne Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer, aber ohne CBI und mit Einkommensteuer bis 30 Prozent.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in St. Vincent und die Grenadinen nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in St. Vincent und die Grenadinen versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent.