Überblick
St. Vincent und die Grenadinen ist ein karibischer Inselstaat ohne Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer, aber ohne das in der Region übliche CBI-Programm und mit einer persönlichen Einkommensteuer bis 30 Prozent. Für die Zielgruppe fehlt damit der entscheidende Zuzugsanreiz.
St. Vincent und die Grenadinen (Hauptstadt Kingstown) ist ein Inselstaat in der östlichen Karibik. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Kernsätze: Einkommensteuer bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 28 bis 30 Prozent, VAT 16 Prozent.
Steuerpflicht in St. Vincent und die Grenadinen: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in St. Vincent und die Grenadinen unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder einen Wohnsitz in St. Vincent und die Grenadinen. Residenten werden auf ihr Einkommen besteuert, Nicht-Residenten auf inländische Quelle.
Einkommensteuer
Progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern
Mangels Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht gesondert besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 28 bis 30 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 16 Prozent (ermäßigt für den Hotelsektor).
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
11 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (CARICOM treaty page; UAE MoF DTA list / Orbitax (UAE-VC in force 03.03.2020); SIF DBA-Liste per 01.01.2026, Stand 2026-08-19). CARICOM-Doppelbesteuerungsabkommen von 1994 als multilaterales Instrument (ein Chip je Vertragsstaat); einziges bilaterales umfassendes DBA ist das Abkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (unterzeichnet 26.11.2018, in Kraft seit 3.3.2020). Schweiz: Das DBA Schweiz-Vereinigtes Koenigreich von 1954 wurde 1963 auf St. Vincent erstreckt und steht weiterhin auf der offiziellen Schweizer DBA-Liste (SIF, Stand 1.1.2026), dort aber nur eingeschraenkt auf gewisse Steuerfragen anwendbar; kein umfassendes DBA, daher kein Partner-Chip. Vereinigtes Koenigreich: Das Arrangement von 1949 ist beendet; es besteht kein DBA mit dem Vereinigten Koenigreich.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist St. Vincent und die Grenadinen wenig herausragend: Zwar fehlen Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer (Karibik-Standard), doch ohne CBI-Programm und mit einer Einkommensteuer bis 30 Prozent fehlt der entscheidende Zuzugsanreiz, den St. Kitts (steuerfrei plus Pass) oder St. Lucia (CBI) bieten.
Unsere Einordnung: Gelb im unteren Feld. Karibik ohne Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer, aber ohne CBI und mit Einkommensteuer bis 30 Prozent.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer