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Angola

AO · AGOAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
FATF Graue ListeDevisenkontrollenErbschaft- und SchenkungsteuerWeltweite Besteuerung

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)25 %
Körperschaftsteuer25 %
Mehrwertsteuer14 %
Kapitalertragsteuer10 %
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerJa (Sucessões e Doações)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungAOA

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUSADC

Überblick

Angola ist eine ölabhängige Volkswirtschaft und für vermögende Auswanderer aus dem deutschsprachigen Raum kein Zielland. Die Steuersätze sind regional üblich (Spitzensatz 25 Prozent, Körperschaftsteuer 25 Prozent, Mehrwertsteuer 14 Prozent), das eigentliche Problem liegt im Umfeld: Devisenkontrollen, eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, ein kleines Abkommensnetz und die Einstufung auf der grauen FATF-Liste.

Steuerpflicht in Angola: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Angola unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Angola oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem 12-Monats-Zeitraum. Angola besteuert allerdings überwiegend territorial: Im Mittelpunkt steht in Angola erzieltes Einkommen (insbesondere aus angolanischer Tätigkeit), sodass die Ansässigkeit für rein ausländische Einkünfte meist von untergeordneter Bedeutung ist.

Einkommensteuer

Die IRT ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitseinkommen bis 150.000 Kwanza pro Monat steuerfrei, was vor allem niedrige Einkommen entlastet.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge unterliegen einer Kapitalbesteuerung von rund 10 Prozent (Imposto sobre a Aplicação de Capitais). Dividenden und Zinsen werden über dieses Regime erfasst.

Krypto-Steuern

Angola hat keinen Kryptosteuer-Rahmen, der Bereich ist weitgehend unreguliert. Einordnung steht im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (Imposto Industrial) beträgt 25 Prozent. Für kleine Betriebe (Umsatz bis 25 Millionen Kwanza) gilt ein vereinfachtes Regime. Für die Öl- und Bergbauindustrie bestehen gesonderte Sonderregime mit eigenen, höheren Abgaben.

Mehrwertsteuer

Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 14 Prozent, mit reduzierten Sätzen sowie Nullsätzen für Exporte.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Angola erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer (Imposto sobre as Sucessões e Doações). Das ist ein Negativpunkt gegenüber Ländern ohne Substanzabgabe bei der Vermögensnachfolge.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer besteht nicht. Auf Immobilien wird eine Grundsteuer (IPU) erhoben.

Sozialversicherung

Arbeitgeber zahlen 8 Prozent, Arbeitnehmer 3 Prozent in die Sozialversicherung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Angola nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen. Im Oktober 2024 wurde das Land auf die graue FATF-Liste gesetzt, was den internationalen Zahlungsverkehr erschwert. Zusätzlich gelten Devisenkontrollen, 2026 ergänzt um eine Sonderabgabe auf Auslandsüberweisungen.

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Graue Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht relevant.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Angola versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Angola. Die **IRT** ist progressiv mit einem Spitzensatz von **25 Prozent**. Seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitseinkommen bis **150.000 Kwanza pro Monat** steuerfrei, was vor allem niedrige Einkommen entlastet.

Wann gilt in Angola nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Angola versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die IRT ist progressiv mit einem Spitzensatz von 25 Prozent. Seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitseinkommen bis 150.000 Kwanza pro Monat steuerfrei, was vor allem niedrige Einkommen.

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