Steueratlas
ÜberblickEinkommensteuerKapitalerträgeKrypto-SteuernSonderregimeKörperschaftsteuerMehrwertsteuerDoppelbesteuerungsabkommenTransparenz & ComplianceBewertung für AuswandererVideosWeiterführende Ressourcen
Steueratlas/Länder/Uruguay
🇺🇾

Uruguay

UY · URYSüdamerikaStand: 2026-08-01
Bedingt attraktiv
3/5
Seit 2026 nicht mehr rein territorialAuslands-Kapitaleinkünfte 12 %Keine Erbschaftsteuer / stabil, USD-nahTax-Holiday nur bei ~2 Mio. USD oder 183 Tagen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)IRPF 0-36 %; Auslands-Kapital 12 %
Körperschaftsteuer25 % (IRAE)
Mehrwertsteuer22 % (IVA)
Kapitalertragsteuer12 %
VermögensteuerIPAT (nur Inlandsvermögen; Auslandsvermögen befreit)
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungUruguayischer Peso (UYU)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

MERCOSURCELACOAS

Überblick

Uruguay galt lange als territoriales Steuerparadies Lateinamerikas. Mit der Reform 2026 (Ley 20.446) ist das vorbei: Auslands-Kapitaleinkünfte werden für Residenten nun mit 12 Prozent besteuert (Dividenden und Zinsen ohnehin seit 2011, ab 2026 auch Auslands-Veräußerungsgewinne, -Mieten und Einkünfte über Auslandsgesellschaften per Durchgriff). Was bleibt, ist eine stabile, dollarnahe, seriöse Basis ohne Vermögensteuer auf Auslandsvermögen und ohne Erbschaftsteuer, plus ein verschärfter Tax-Holiday.

Die Republik Uruguay (Hauptstadt Montevideo) ist eine der stabilsten Demokratien Lateinamerikas. Die Währung ist der Uruguayische Peso (UYU), USD-Konten sind Standard. Kernsätze: IRPF 0 bis 36 Prozent auf Inlandseinkommen, 12 Prozent auf Auslands-Kapitaleinkünfte, IRAE 25 Prozent, IVA 22 Prozent.

Steuerpflicht in Uruguay: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Uruguay unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird über drei Wege ausgelöst: ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr, der Mittelpunkt der Lebensinteressen (Familie oder Wirtschaft) oder eine qualifizierende Investition. Uruguay besteuert grundsätzlich territorial (uruguayische Quelle), doch seit 2026 fallen Auslands-Kapitaleinkünfte in die IRPF.

Einkommensteuer

Arbeitseinkommen aus uruguayischer Quelle unterliegt der IRPF progressiv von 0/10 Prozent bis 36 Prozent. Auslands-Kapitaleinkünfte (Dividenden, Zinsen, ab 2026 auch Auslands-Veräußerungsgewinne und -Mieten) werden mit 12 Prozent besteuert. Ausländische Renten und aktive Auslandseinkünfte aus selbständiger oder unternehmerischer Tätigkeit bleiben außerhalb der IRPF. Nicht-Residenten zahlen die IRNR von 12 Prozent auf uruguayische Quelle.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitaleinkünfte werden mit 12 Prozent besteuert. Für Neu-Zuzügler kann der Tax-Holiday greifen (siehe Sonderregime).

Krypto-Steuern

Krypto folgt der Kapitaleinkommens-Systematik (grundsätzlich 12 Prozent, für Auslandsquelle abhängig vom Holiday-Status).

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Der Tax-Holiday befreit Auslands-Kapitaleinkünfte für 11 Jahre (Jahr der Ansässigkeit plus zehn Jahre), danach folgen fünf Jahre zum halben Satz von 6 Prozent und erst dann die vollen 12 Prozent. Die frühere dauerhafte 7-Prozent-Option ist für Neu-Zuzügler ausgelaufen; wer sie vor 2026 gezogen hat, behält sie.

Die Qualifikation ist seit 2026 verschärft: entweder ein echter Aufenthalt von über 183 Tagen (ohne Investment), eine Immobilie über 12,5 Mio. Unidades Indexadas (rund 2 Mio. USD), oder 100.000 USD pro Jahr in zugelassene Innovations- und Produktivfonds. Die Bedingung gilt in jedem Holiday-Jahr, nicht nur im ersten. Voraussetzung: keine Ansässigkeit in den letzten zwei Jahren. Der 60-Tage-Weg über eine Immobilie ab rund 590.000 USD ist ersatzlos gestrichen.

Bestandsschutz: Wer vor 2026 ansässig wurde und die Option ausgeübt hat, behält den Holiday für die volle Restlaufzeit, ausgeweitet auf die neu erfassten Einkunftsarten. Maßgeblich ist die ausgeübte Option, nicht ein Antragsdatum. Wer vor 2026 ansässig war, die Option aber nie gezogen hat, fällt ab 2026 ins allgemeine Regime.

Milderungen im Regelfall: eine definitive Quellensteuer von 8 Prozent bei Einbehalt durch einen uruguayischen Verantwortlichen (befreit von der Erklärungspflicht), die Ficto-Option mit 20 Prozent des Verkaufspreises als Bemessungsgrundlage (effektiv 2,4 Prozent), Verlustverrechnung innerhalb des Auslandskapital-Korbs und ein Step-up auf den Kurs vom 31.12.2025 für vor 2026 erworbene börsennotierte Papiere. Ausdrücklich nicht erfasst sind Lizenzen, Marken, Patente und Bildrechte; ausländische Renten und aktive Auslandseinkünfte aus selbständiger oder unternehmerischer Tätigkeit bleiben ebenfalls außerhalb.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer (IRAE) beträgt 25 Prozent (Dividenden-Quellensteuer 7 Prozent). In den elf Freizonen gilt weitgehende Steuerfreiheit.

Mehrwertsteuer

Die IVA beträgt 22 Prozent (ermäßigt 10/11 Prozent).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Vermögensteuer (IPAT) trifft nur Inlandsvermögen (ab ~USD 163.000: 0,1 Prozent); Auslandsvermögen ist befreit.

Doppelbesteuerungsabkommen

Uruguay unterhält rund 24 Doppelbesteuerungsabkommen, darunter mit Deutschland und der Schweiz (SIF-Liste, in Kraft). Mit Österreich besteht kein umfassendes DBA.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
183 Tage / Lebensmittelpunkt / Investition; Holiday mit verschärften Bedingungen
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Uruguay bleibt eine stabile, reputationsstarke und dollarnahe LatAm-Basis mit starkem Rechtsstaat, USD-Banking, keiner Erbschaftsteuer und keiner Vermögensteuer auf Auslandsvermögen. Aber der frühere Kernvorteil ist geschrumpft: Seit 2026 ist Uruguay nicht mehr rein territorial, Auslands-Kapitaleinkünfte kosten 12 Prozent, und der Tax-Holiday verlangt jetzt entweder rund 2 Mio. USD Immobilieninvestition oder echten Aufenthalt. Für wer wirklich vor Ort lebt oder substanziell investiert, funktioniert das Modell weiterhin; als „nur anmelden und alles steuerfrei" taugt es nicht mehr.

Unsere Einordnung: Gelb, herabgestuft. Stabil und ohne Erbschaftsteuer, aber seit 2026 nicht mehr territorial (12 Prozent auf Auslandskapital), Tax-Holiday nur noch mit echtem Commitment.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

Uruguay: Steuervorteile für Auswanderer in 2024

Uruguay - Steuerparadies für Unternehmer. Friedliches, sicheres Leben für Rentner & Selbstversorger

Alle Videos ansehen

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Uruguay nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Uruguay versteuern?

Uruguay besteuert im Kern territorial. Arbeitseinkommen aus uruguayischer Quelle unterliegt der IRPF progressiv von 0/10 Prozent bis 36 Prozent. Hinzu kommen Auslands-Kapitaleinkünfte (Dividenden, Zinsen, ab 2026 auch Auslands-Veräußerungsgewinne und -Mieten) mit 12 Prozent. Ausländische Renten und aktive Auslandseinkünfte bleiben außerhalb.