Überblick
Sudan befindet sich seit April 2023 im Bürgerkrieg und ist für die Zielgruppe kein Wohnsitzziel. Das Steuersystem ist nur eingeschränkt funktionsfähig, und auch wenn die Nominalsätze niedrig wirken, schließen Sicherheitslage und Sanktionskontext einen Lebensmittelpunkt klar aus.
Die Republik Sudan (Hauptstadt Khartum) liegt in Nordostafrika. Die Währung ist das Sudanesische Pfund (SDG).
Steuerpflicht im Sudan: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du im Sudan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit würde an Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen anknüpfen; angesichts des Konflikts ist die Steuererhebung jedoch nur eingeschränkt durchgesetzt. Residenten würden auf inländisches sowie bestimmtes ausländisches Einkommen besteuert.
Einkommensteuer
Progressiv mit einem Spitzensatz von rund 15 Prozent.
Krypto-Steuern
Krypto-Gewinne fallen mangels funktionierendem Steuersystem nicht in eine etablierte Besteuerungskategorie.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Je nach Sektor rund 15 bis 35 Prozent (höher für Banken, Telekommunikation und Tabak).
Mehrwertsteuer
Es gilt eine VAT von 17 Prozent.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
18 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Sudan Taxation Chamber, International Agreements (amtliches Register), ergaenzt um Partnerregister (Egyptian Tax Authority, ANAF Rumaenien, HMRC, Oman Tax Authority, Iraq General Commission for Taxes and Fees, Tunesien, Mauretanien DGI, BMF), Stand 2026-08-19). Weitere 3 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Buergerkrieg seit April 2023: Die sudanesische Steuerverwaltung (Taxation Chamber) arbeitet nur eingeschraenkt. Das amtliche Register nennt keine Unterzeichnungs- oder Inkrafttretensdaten. Ob die Abkommen in der Praxis noch angewendet werden, ist derzeit nicht verlaesslich feststellbar. Das sudanesische Register ist unvollstaendig. Aegypten (in Kraft seit 31. August 2003) und Rumaenien (in Kraft seit 14. November 2009) fehlen dort, sind aber ueber die Partnerregister belegt und deshalb aufgenommen. Libyen, Mauretanien und Jemen: Fuer diese drei Staaten sind Abkommenstexte mit dem Sudan dokumentiert (mauretanische Steuerverwaltung beziehungsweise die Sammlung des Arabischen Steuerexpertenverbands), jeweils ohne Datum und ohne Statusangabe. Das sudanesische Register nennt sie nicht, obwohl es alle uebrigen arabischen Partner fuehrt. Bis zum Nachweis des Inkrafttretens nur als unterzeichnet gefuehrt. Palaestina: Sekundaerquellen nennen ein Abkommen mit dem Sudan. Es steht weder im sudanesischen Register, noch liess sich ein Inkrafttreten belegen. Deshalb nicht aufgenommen. Deutschland hat mit dem Sudan kein Doppelbesteuerungsabkommen. Die BMF-Liste zum 1. Januar 2026 fuehrt den Sudan nur unter den Luftfahrtabkommen. Auch die Schweiz hat kein Abkommen (Fedlex-Recherche ohne Treffer). Vereinigtes Koenigreich: Abkommen vom 8. Maerz 1975, laut HMRC seit 8. Oktober 1977 in Kraft. Oman: unterzeichnet am 7. Juni 2003, Koeniglicher Erlass 57/2003, anwendbar ab 1. Januar 2005. Irak: ratifiziert durch Gesetz Nr. 37/2002. Tunesien: unterzeichnet am 8. Oktober 2003, in Kraft seit 11. Januar 2007.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Sudan ist kein Auswandererziel: Bürgerkrieg, prekäre Sicherheitslage, eingeschränkte Verwaltung und Sanktionskontext schließen einen Wohnsitz aus.
Unsere Einordnung: Rot, kein Zielland. Aufnahme der Vollständigkeit halber.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer