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Steueratlas/Länder/Sudan
🇸🇩

Sudan

SD · SDNAfrika (Nordostafrika)Stand: 2026-08-04
Kein Zielland
1/5
Bürgerkrieg / fragiler StaatSicherheitslageKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis ~15 %
Körperschaftsteuer~15 bis 35 % (sektorabhängig)
Mehrwertsteuer17 % (VAT)
Kapitalertragsteuerim Einkommen
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungSudanesisches Pfund (SDG)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AU

Überblick

Sudan befindet sich seit April 2023 im Bürgerkrieg und ist für die Zielgruppe kein Wohnsitzziel. Das Steuersystem ist nur eingeschränkt funktionsfähig, und auch wenn die Nominalsätze niedrig wirken, schließen Sicherheitslage und Sanktionskontext einen Lebensmittelpunkt klar aus.

Die Republik Sudan (Hauptstadt Khartum) liegt in Nordostafrika. Die Währung ist das Sudanesische Pfund (SDG).

Steuerpflicht im Sudan: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Sudan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit würde an Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen anknüpfen; angesichts des Konflikts ist die Steuererhebung jedoch nur eingeschränkt durchgesetzt. Residenten würden auf inländisches sowie bestimmtes ausländisches Einkommen besteuert.

Einkommensteuer

Progressiv mit einem Spitzensatz von rund 15 Prozent.

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne fallen mangels funktionierendem Steuersystem nicht in eine etablierte Besteuerungskategorie.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Je nach Sektor rund 15 bis 35 Prozent (höher für Banken, Telekommunikation und Tabak).

Mehrwertsteuer

Es gilt eine VAT von 17 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Begrenzte staatliche Kapazität (Konflikt)
Transparenzregister
Kein
Sanktionen
Sanktionskontext

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Sudan ist kein Auswandererziel: Bürgerkrieg, prekäre Sicherheitslage, eingeschränkte Verwaltung und Sanktionskontext schließen einen Wohnsitz aus.

Unsere Einordnung: Rot, kein Zielland. Aufnahme der Vollständigkeit halber.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Sudan nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Sudan versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv mit einem Spitzensatz von rund 15 Prozent.