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Steueratlas/Länder/Komoren
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Komoren

KM · COMAfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
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Kein ZiellandHohe Unternehmenssätze (35 bis 50 %)Datenlage dünn (keine PwC-Seite)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)5 bis 30 % (Sekundärquellen, prüfen)
Körperschaftsteuer35 % (50 % staatsnah über KMF 500 Mio.); Mindeststeuer 3 % vom Umsatz
Mehrwertsteuerca. 10 % (prüfen)
KapitalertragsteuerKeine klar dokumentierte gesonderte Regelung (prüfen)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerNicht klar dokumentiert (prüfen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKomoren-Franc (KMF)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AU

Überblick

Die Komoren sind ein Inselstaat zwischen Madagaskar und dem ostafrikanischen Festland und für die Zielgruppe dieses Atlas ohne praktische Relevanz. Es gibt keinen seriösen Aufenthaltsweg für vermögende Zuzügler, die Steuerdatenlage ist dünn (keine PwC-Seite), und die Unternehmenssätze gehören mit 35 bis 50 Prozent zu den höchsten Afrikas. Alle Zahlen stammen aus uneinheitlichen Sekundärquellen.

Die Union der Komoren nutzt den Komoren-Franc (KMF) und finanziert sich über Landwirtschaft, Außenhilfe und Überweisungen der Diaspora. Bekannt wurde das Land in den 2010er Jahren durch ein wirtschaftliches Staatsbürgerschaftsprogramm, das in einen politischen Skandal mündete.

Steuerpflicht in den Komoren: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in den Komoren unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz auf den Komoren oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Das System ist überwiegend quellenorientiert; im Mittelpunkt steht auf den Komoren erzieltes Einkommen. (Die offizielle Quellenlage ist begrenzt und im Einzelfall lokal zu bestätigen.).

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (IRPP) ist progressiv und reicht nach Sekundärquellen von 5 bis 30 Prozent. Diese Angabe ist vor jeder Verwendung zu verifizieren.

Krypto-Steuern

Für die Komoren ist keine gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 35 Prozent. Für staatsnahe Unternehmen mit Umsatz über KMF 500 Mio. steigt der Satz auf 50 Prozent. Es gibt eine Mindeststeuer von 3 Prozent des Vorjahresumsatzes.

Mehrwertsteuer

Es besteht eine Mehrwertsteuer mit einem in den Quellen genannten Satz von rund 10 Prozent. Eine zuverlässige Primärquelle fehlt.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer existiert nicht.

Sozialversicherung

Beiträge fließen in die nationale Sozialkasse (CNPS), mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil auf den Bruttolohn.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA in Kraft
FATF-Liste
Aktuell nicht gelistet (prüfen)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet (prüfen)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Nicht etabliert

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in den Komoren versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in den Komoren. Die Einkommensteuer (**IRPP**) ist **progressiv** und reicht nach Sekundärquellen von **5 bis 30 Prozent**. **Diese Angabe ist vor jeder Verwendung zu verifizieren.**.

Wann gilt in den Komoren nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in den Komoren versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer (IRPP) ist progressiv und reicht nach Sekundärquellen von 5 bis 30 Prozent. Diese Angabe ist vor jeder Verwendung zu.

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