🌍 Neue Events 2026: Reisen, Seminare & Workshops zu Plan B, Auswanderung & Steuern. Jetzt buchen! 🚀
Steueratlas
ÜberblickEinkommensteuerKapitalerträgeKrypto-SteuernKörperschaftsteuerMehrwertsteuerImmobiliensteuernErbschaft- & SchenkungsteuerVermögensteuerSozialversicherungDoppelbesteuerungsabkommenTransparenz & ComplianceWeiterführende Ressourcen
Steueratlas/Länder/Jemen
🇾🇪

Jemen

YE · YEMNaher Osten / Arabische HalbinselStand: 2026-09-07
Hochsteuerland
1/5
Kein ZiellandBürgerkrieg / StaatszerfallGespaltene VerwaltungSicherheitslage katastrophal

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)progressiv bis ca. 15-20 %
Körperschaftsteuer20 % (35 % Öl/Gas)
Mehrwertsteuer5 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerZakat-System
Immobilienkauf (Steuern)Keine Erwerb- oder Stempelsteuer
Grundsteuer (laufend)Rund eine Monatsmiete des Jahresmietwerts
SteuerjahrKalenderjahr
WährungJemen-Rial (YER)

Überblick

Jemen befindet sich seit 2014 im Bürgerkrieg mit gespaltener Verwaltung, kollabierter Wirtschaft und einer der schwersten humanitären Krisen der Welt. Als Wohnsitzland ist das Land vollständig ausgeschlossen. Die niedrigen Nominalsätze (Einkommensteuer bis rund 15-20 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, Umsatzsteuer 5 Prozent) sind irrelevant.

Das Steuersystem existiert nominell weiter, ist durch den Krieg aber weitgehend funktionsunfähig.

Steuerpflicht im Jemen: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Jemen unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz im Jemen oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Der Jemen besteuert weitgehend quellenbasiert: Im Mittelpunkt steht im Jemen erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte von geringer Bedeutung ist.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von rund 15-20 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden als Einkommen erfasst.

Krypto-Steuern

Krypto spielt im lokalen System keine Rolle.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent, im Öl-, Gas- und Telekomsektor 35 Prozent (Mobilfunk bis 50 Prozent).

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer liegt bei 5 Prozent.

Immobiliensteuern

Der Jemen erhebt keine Erwerbsteuer; die laufende Abgabe ist an der Monatsmiete orientiert.

Erwerb. Weder eine Grunderwerbsteuer noch eine Stempelsteuer wird erhoben. Beim Verkauf fällt rund ein Prozent Steuer auf den Veräußerungserlös von Grundstücken und Gebäuden an, geschuldet vom Verkäufer.

Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen. Angesichts der Sicherheits- und Rechtslage ist der jemenitische Immobilienmarkt für Zuzügler ohnehin kein Ziel.

Laufende Besteuerung. Die jährliche Immobiliensteuer entspricht der Größenordnung nach etwa einer Monatsmiete des geschätzten Jahresmietwerts.

Verkauf. Veräußerungsgewinne werden als Einkommen erfasst, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.

Quelle: Moore Global, Yemen Tax Guide. Stand: 2026-08-19.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übertragungen folgen dem Zakat-System.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht im westlichen Sinne, Zakat wirkt teils vermögensbezogen.

Sozialversicherung

Sozialabgaben bestehen nominell, ihre Erhebung ist kriegsbedingt stark eingeschränkt.

Doppelbesteuerungsabkommen

12 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Composite: Deloitte Doing Business in Yemen + Partnerseiten (PwC-Laendertabellen, VAE-Register, Algerien-Dekret 05-78), Stand 2026-08-19). Weitere 1 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Jemenitische Quellen nennen zusaetzlich Sudan, Syrien und Irak als Abkommenspartner, teils ueber das arabische Mehrparteien-Steuerabkommen von 1973. Ein bilateraler In-Kraft-Status liess sich von der Partnerseite nicht bestaetigen, daher ohne Chips. Wegen des andauernden Konflikts im Jemen ist die praktische Anwendung der Abkommen eingeschraenkt. Das 2001 unterzeichnete Abkommen mit Aethiopien ist nach aethiopischer Beleglage mangels Urkundenaustauschs noch nicht in Kraft.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Greylist (verstärkte Beobachtung)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Nicht vorhanden
Sanktionen
Teilsanktionen, Konfliktparteien betroffen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Jemen nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Jemen versteuern?

Bei natürlichen Personen wird nur im Jemen erzieltes Einkommen besteuert — die Welteinkommensklausel des Einkommensteuergesetzes (Law 17/2010) gilt ausdrücklich nur für juristische Personen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 15 Prozent; Nicht-Ansässige zahlen pauschal 20 Prozent.