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Steueratlas/Länder/Jemen
🇾🇪

Jemen

YE · YEMNaher Osten / Arabische HalbinselStand: 2026-08-04
Hochsteuerland
1/5
Kein ZiellandBürgerkrieg / StaatszerfallGespaltene VerwaltungSicherheitslage katastrophal

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)progressiv bis ca. 15-20 %
Körperschaftsteuer20 % (35 % Öl/Gas)
Mehrwertsteuer5 %
Kapitalertragsteuerim Einkommen
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerZakat-System
SteuerjahrKalenderjahr
WährungJemen-Rial (YER)

Überblick

Jemen befindet sich seit 2014 im Bürgerkrieg mit gespaltener Verwaltung, kollabierter Wirtschaft und einer der schwersten humanitären Krisen der Welt. Als Wohnsitzland ist das Land vollständig ausgeschlossen. Die niedrigen Nominalsätze (Einkommensteuer bis rund 15-20 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, Umsatzsteuer 5 Prozent) sind irrelevant.

Das Steuersystem existiert nominell weiter, ist durch den Krieg aber weitgehend funktionsunfähig.

Steuerpflicht im Jemen: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Jemen unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz im Jemen oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Der Jemen besteuert weitgehend quellenbasiert: Im Mittelpunkt steht im Jemen erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte von geringer Bedeutung ist.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von rund 15-20 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden als Einkommen erfasst.

Krypto-Steuern

Krypto spielt im lokalen System keine Rolle.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent, im Öl-, Gas- und Telekomsektor 35 Prozent (Mobilfunk bis 50 Prozent).

Mehrwertsteuer

Die Umsatzsteuer liegt bei 5 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Übertragungen folgen dem Zakat-System.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer gibt es nicht im westlichen Sinne, Zakat wirkt teils vermögensbezogen.

Sozialversicherung

Sozialabgaben bestehen nominell, ihre Erhebung ist kriegsbedingt stark eingeschränkt.

Doppelbesteuerungsabkommen

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Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Greylist (verstärkte Beobachtung)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Nicht vorhanden
Sanktionen
Teilsanktionen, Konfliktparteien betroffen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Jemen nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Jemen versteuern?

Bei natürlichen Personen wird nur im Jemen erzieltes Einkommen besteuert — die Welteinkommensklausel des Einkommensteuergesetzes (Law 17/2010) gilt ausdrücklich nur für juristische Personen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von 15 Prozent; Nicht-Ansässige zahlen pauschal 20 Prozent.