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Antigua und Barbuda

AG · ATGKaribikStand: 2026-06-30
Steuerfreundlich
5/5
Keine EinkommensteuerKeine KapitalertragsteuerKeine Erbschaft- und VermögensteuerKeine WelteinkommensbesteuerungStaatsbürgerschaft per Investment (CBI)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 % (keine Einkommensteuer)
Körperschaftsteuer25 % (IBC ~0 bis 1 %)
Mehrwertsteuer15 % (ABST)
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungXCD

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CARICOMCELACCommonwealthOASOECS

Überblick

Antigua und Barbuda gehört zu den wenigen Ländern weltweit ohne Einkommensteuer. Der karibische Inselstaat hat die persönliche Einkommensteuer 2016 vollständig abgeschafft. Es gibt keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer, keine Schenkungsteuer und keine Vermögensteuer, und der Staat verlangt von Privatpersonen keine Meldung des Welteinkommens.

Für vermögende Personen, die einen steuerfreien Wohnsitz mit einem starken Zweitpass kombinieren wollen, ist Antigua einer der attraktivsten Standorte der Karibik.

Steuerpflicht in Antigua und Barbuda: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Antigua und Barbuda unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig bist du bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr oder über das Permanent-Residency-Programm. Da es keine Einkommensteuer gibt, ist die formale Welteinkommens-Ansässigkeit praktisch ohne Steuerfolge. Wichtig bleibt die saubere Beendigung der Steuerpflicht im Herkunftsland.

Einkommensteuer

Es gibt keine persönliche Einkommensteuer. Gehälter, Selbständigeneinkünfte, Zinsen, Dividenden, Mieten und Renten bleiben für Ansässige steuerfrei.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Unternehmensanteilen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten sind steuerfrei. Beim Verkauf von Immobilien fallen jedoch Stempelsteuern an (für Verkäufer 7,5 Prozent), und nicht-ansässige Verkäufer zahlen eine Appreciation Tax von 5 Prozent.

Krypto-Steuern

Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind Kryptogewinne für Ansässige steuerfrei. Einordnung und Praxis stehen im Krypto-Dossier.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Zwei Wege führen zur steuerfreien Ansässigkeit:

  • Permanent-Residency-Programm: dauerhafter Wohnsitz, mindestens 30 Tage Aufenthalt pro Jahr, ein Mindesteinkommen von 100.000 US-Dollar und eine pauschale Jahressteuer von 20.000 US-Dollar.
  • Citizenship by Investment (CBI): Staatsbürgerschaft über eine Spende in den National Development Fund oder eine Immobilieninvestition, mit Reisepass und visafreiem Zugang zu zahlreichen Ländern.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent für lokale Gesellschaften. International Business Companies (IBC) mit Auslandstätigkeit zahlen effektiv nahe 0 bis 1 Prozent, unterliegen aber Substanzanforderungen.

Mehrwertsteuer

Die ABST (Antigua and Barbuda Sales Tax) liegt beim Standardsatz von 15 Prozent (in einzelnen Bereichen wurde sie auf 17 Prozent angehoben, Stand prüfen). Registrierungspflicht ab einem Jahresumsatz von 300.000 EC-Dollar.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer. Auf Immobilien wird eine Grundsteuer von 0,1 bis 0,5 Prozent des Werts erhoben.

Sozialversicherung

Beiträge fallen zur Sozialversicherung und zum Medical Benefits Scheme an (Arbeitnehmer rund 4 Prozent plus 3,5 Prozent, Arbeitgeber rund 6 Prozent plus 3,5 Prozent).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

Antigua nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil und wurde im Februar 2026 von der grauen EU-Liste gestrichen. Auf der FATF-Liste steht das Land nicht.

CRS (Common Reporting Standard)
Teilnehmer seit 2018
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Noch nicht verpflichtet
FATCA
Model-1-IGA seit 2016
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Erforderlich (IBC)
Transparenzregister
Behördlich

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant.

Länderguide Antigua und Barbuda auf Wohnsitz Ausland

Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Antigua und Barbuda versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Antigua und Barbuda. Es gibt **keine persönliche Einkommensteuer**. Gehälter, Selbständigeneinkünfte, Zinsen, Dividenden, Mieten und Renten bleiben für Ansässige **steuerfrei**.

Wann gilt in Antigua und Barbuda nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Antigua und Barbuda versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer. Gehälter, Selbständigeneinkünfte, Zinsen, Dividenden, Mieten und Renten bleiben für Ansässige.

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