Überblick
Brunei ist ein erdölreiches Sultanat in Südostasien mit einem der niedrigsten Steuerprofile der Welt: keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und keine Mehrwertsteuer.
So attraktiv das Steuerprofil klingt, so eingeschränkt ist die praktische Zugänglichkeit: Der Zuzug für Ausländer erfolgt fast ausschließlich über eine Beschäftigung, ein eigenständiger Wohnsitznachzug ist kaum möglich. Hinzu kommen das islamische Recht (Scharia) und die Stellung auf der grauen EU-Liste.
Steuerpflicht in Brunei: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Brunei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Brunei erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Anknüpfungspunkte bestehen nur aufenthaltsrechtlich sowie für die Körperschaftsteuer; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.
Einkommensteuer
Es gibt keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeits-, Kapital- oder sonstige Einkünfte.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern
Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind private Kryptogewinne grundsätzlich nicht steuerbar. Details stehen im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 18,5 Prozent. Für Öl- und Gasunternehmen gilt ein Sondersatz von 55 Prozent. Kleinstunternehmen (Umsatz unter 1 Million BND) sind befreit.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Umsatzsteuer. Verbrauchsabgaben bestehen auf bestimmte Güter wie Tabak, Alkohol und Fahrzeuge.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer.
Sozialversicherung
Arbeitgeber zahlen Beiträge zum Employees Trust Fund und zur ergänzenden Altersvorsorge für lokale Beschäftigte.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Brunei nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil und hat ein FATCA-Abkommen. Es steht auf der grauen EU-Liste (Annex II). Für Gesellschaften gelten Economic-Substance-Anforderungen.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant.