Überblick
Brunei ist ein erdölreiches Sultanat in Südostasien mit einem der niedrigsten Steuerprofile der Welt: keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Vermögensteuer und keine Mehrwertsteuer.
So attraktiv das Steuerprofil klingt, so eingeschränkt ist die praktische Zugänglichkeit: Der Zuzug für Ausländer erfolgt fast ausschließlich über eine Beschäftigung, ein eigenständiger Wohnsitznachzug ist kaum möglich. Hinzu kommen das islamische Recht (Scharia) und die Stellung auf der grauen EU-Liste.
Steuerpflicht in Brunei: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Brunei unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Brunei erhebt keine persönliche Einkommensteuer. Es gibt daher kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus. Anknüpfungspunkte bestehen nur aufenthaltsrechtlich sowie für die Körperschaftsteuer; eine Residenz oder Einbürgerung per Investment ist nicht vorgesehen.
Einkommensteuer
Es gibt keine persönliche Einkommensteuer auf Arbeits-, Kapital- oder sonstige Einkünfte.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern
Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer sind private Kryptogewinne grundsätzlich nicht steuerbar. Details stehen im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 18,5 Prozent. Für Öl- und Gasunternehmen gilt ein Sondersatz von 55 Prozent. Kleinstunternehmen (Umsatz unter 1 Million BND) sind befreit.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Umsatzsteuer. Verbrauchsabgaben bestehen auf bestimmte Güter wie Tabak, Alkohol und Fahrzeuge.
Immobiliensteuern
Brunei besteuert Immobilien praktisch nicht, verschließt Ausländern aber den Erwerb von Grundeigentum.
Erwerb. Eine Transfersteuer gibt es nicht. Auf die Urkunde fällt eine Stempelsteuer von rund 0,6 Prozent an.
Nichtansässige. Der Zugang ist seit dem 1. August 2025 neu geregelt. Die Land Code (Amendment) Order 2025 hat die Abschnitte 3A bis 3F in das Bodengesetz eingefügt. Nach Sec. 3A dürfen Nicht-Staatsangehörige an Land in Brunei nur noch Rechte als Pfand, Pacht oder Unterpacht halten, und auch das nur mit Zustimmung des Sultans im Rat. Alles darüber hinaus ist nichtig: jede Übertragung von Land an einen Nicht-Staatsangehörigen, jeder zu seinen Gunsten begründete Trust und jeder Erwerb, der nicht Pfand, Pacht oder Unterpacht ist. Als Nicht-Staatsangehöriger gilt, wer nicht Untertan des Sultans ist; Staatenlose mit Daueraufenthalt sind ausgenommen. Die eintragungsfähige Höchstlaufzeit hängt an der Nutzungsart: 60 Jahre für Wohnen und für gemischt genutzte Vorhaben, 30 Jahre für Ladenhäuser und für Industrie. Nach Ablauf fällt das Land an den Verpächter zurück; jede Verlängerung braucht erneut die Zustimmung des Sultans im Rat.
Laufende Besteuerung. Erhoben werden nur pauschale Landtitel-Abgaben nach Fläche und Nutzung. Eine wertbezogene Grundsteuer existiert nicht, die effektive Jahreslast ist minimal.
Verkauf. Eine Kapitalertragsteuer besteht nicht, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Steuern nach PwC Worldwide Tax Summaries Brunei, Other taxes (Stand 2026-08-19); Marktzugang nach der Land Code (Amendment) Order 2025 in der amtlichen Darstellung des Jabatan Tanah. Stand: 2026-09-09.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft-, Nachlass- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer.
Sozialversicherung
Arbeitgeber zahlen Beiträge zum Employees Trust Fund und zur ergänzenden Altersvorsorge für lokale Beschäftigte.
Doppelbesteuerungsabkommen
Mehr anzeigen (1 weitere)
19 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (MoFE Brunei ADTA-Register, Stand 2026-08-19). Weitere 1 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Das Abkommen mit Tadschikistan ist seit 2010 unterzeichnet, aber laut Orbitax nicht in Kraft und fehlt im MoFE-Register. Das Abkommen mit dem Vereinigten Koenigreich stammt aus dem Jahr 1950 und ist seit dem 23.01.1951 in Kraft.
Steuertransparenz und Compliance
Brunei nimmt seit 2018 am automatischen Informationsaustausch (CRS) teil und hat ein FATCA-Abkommen. Es steht auf der grauen EU-Liste (Annex II). Für Gesellschaften gelten Economic-Substance-Anforderungen.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung relevant. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Länderguide Brunei auf Wohnsitz Ausland
Lebenshaltungskosten, Schulen, Formalitäten und mehr
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer