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Steueratlas/Länder/Kongo, Demokratische Republik
🇨🇩

Kongo, Demokratische Republik

CD · CODAfrikaStand: 2026-08-01
Hochsteuerland
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Territoriale BesteuerungFATF-Graue Liste (seit 2022)Hohes Konflikt- und Sicherheitsrisiko

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis ca. 30 % (IPR, progressiv)
Körperschaftsteuer30 % (Mindeststeuer 1 % vom Umsatz)
Mehrwertsteuer16 % (ermäßigt 1 %, 5 % auf Inlandsflugtickets, 0 % Export)
Kapitalertragsteuerals Geschäftseinkommen im Rahmen der Ertragsteuer
VermögensteuerKeine (jedoch Grundsteuer)
ErbschaftsteuerKeine gesonderte (prüfen)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKongo-Franc (CDF)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUEAC

Überblick

Die Demokratische Republik Kongo besteuert territorial, ausländische Einkünfte bleiben also steuerfrei. Dieser auf dem Papier attraktive Grundsatz nützt dir praktisch nichts, denn das Land steht seit Oktober 2022 auf der FATF-Grauen Liste, ist von Konflikten im Osten geprägt und kommt als Wohnsitz für vermögende Auswanderer nicht in Betracht.

Die DR Kongo (Hauptstadt Kinshasa) erhebt Steuern auf territorialer Basis: Resident ist nur mit kongolesischen Quelleneinkünften steuerpflichtig, ausländische Gewinne bleiben unbesteuert.

Steuerpflicht in der Demokratischen Republik Kongo: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in der Demokratischen Republik Kongo unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Demokratische Republik Kongo besteuert nach dem Territorialprinzip: Maßgeblich ist die Quelle des Einkommens (in der DR Kongo erzielte oder aus dortiger Tätigkeit bzw. dortigem Vermögen stammende Einkünfte), nicht primär die Ansässigkeit.

Einkommensteuer

Die Lohnsteuer (IPR, Impôt Professionnel sur les Rémunérations) ist progressiv mit einem Spitzensatz im Bereich von rund 30 Prozent.

Krypto-Steuern

Für die DR Kongo ist keine gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent (einschließlich Bergbau). Es gibt eine Mindeststeuer von 1 Prozent des Jahresumsatzes, die auch für verlustbringende Unternehmen gilt. Ausländische Gewinne sind dank Territorialprinzip von der KSt befreit.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 16 Prozent (Standardsatz), mit einem ermäßigten Satz von 1 Prozent für bestimmte Grundgüter, 5 Prozent auf nationale Flugtickets und 0 Prozent auf Exporte.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert. Es bestehen jedoch eine Grundsteuer und eine Übertragungssteuer von 3 Prozent auf Immobilienverkäufe.

Vermögensteuer

Eine laufende Vermögensteuer existiert nicht; es gibt eine Grundsteuer auf Immobilien.

Sozialversicherung

Beiträge fließen in die nationale Sozialversicherung (CNSS), mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Greylist (verstärkte Beobachtung)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln (territoriale Besteuerung)
Transparenzregister
Im Aufbau
Sanktionen
Gezielte Sanktionen und Waffenembargo im Ostkongo-Kontext (Personen, nicht das Land pauschal)

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in der Demokratischen Republik Kongo nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in der Demokratischen Republik Kongo versteuern?

Ansässige werden nur auf kongolesische Quelleneinkünfte besteuert; ausländisches Einkommen bleibt nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Die Lohnsteuer (IPR, Impôt Professionnel sur les Rémunérations) ist progressiv mit einem Spitzensatz im Bereich von rund 30 Prozent.