Überblick
Tansania besteuert Residenten auf ihr Welteinkommen, mit einem Spitzensatz von 30 Prozent bei Einkommen- und Körperschaftsteuer und einer VAT von 18 Prozent (Sansibar 15 Prozent). Für die Zielgruppe ist es kein Auswanderungsziel.
Die Vereinigte Republik Tansania (Regierungssitz Dodoma, Wirtschaftszentrum Daressalam) umfasst das ostafrikanische Festland und die teilautonome Inselgruppe Sansibar, die eigene Steuer- und VAT-Regeln hat. Die Währung ist der Tansania-Schilling (TZS). Kernsätze: Einkommensteuer bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 18 Prozent (Sansibar 15 Prozent).
Steuerpflicht in Tansania: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Tansania unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst, wenn du ein ständiges Heim in Tansania hast und dich im Jahr dort aufhältst, oder dich mindestens 183 Tage im Jahr im Land aufhältst, oder im Durchschnitt mehr als 122 Tage pro Jahr über das laufende und die zwei vorangegangenen Jahre.
Einkommensteuer
Progressiv mit einem Spitzensatz von 30 Prozent. Nicht-Residenten zahlen 15 Prozent flat auf Arbeitseinkommen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Gewinne sind grundsätzlich im Einkommen erfasst (30 Prozent); bei Grundstücken und Gebäuden gilt eine Vorauszahlung von 10 Prozent (Residenten) bzw. 20 Prozent (Nicht-Residenten).
Krypto-Steuern
Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent (25 Prozent für drei Jahre bei Neunotierung an der Daressalam-Börse).
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 18 Prozent auf dem Festland und 15 Prozent in Sansibar (eigenes Gesetz).
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft-, Schenkung- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Tansania ist für die Zielgruppe kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung, Spitzensätze von 30 Prozent bei Einkommen- und Körperschaftsteuer, 18 Prozent VAT und fehlende DACH-Abkommen. Das Fehlen von Erbschaft- und Vermögensteuer ist ein Pluspunkt, ändert an der Gesamtbewertung aber wenig. Sansibar wird gelegentlich für Banking- und Strukturierungszwecke genannt, ist steuerlich aber Teil Tansanias.
Unser Fazit: Rot. Welteinkommen, hohe Sätze, keine DACH-DBA. Kein Auswanderungsziel.
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