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Uganda

UG · UGAAfrika (Ostafrika)Stand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Welteinkommen bis 40 %Körperschaftsteuer 30 %Ostafrika / UGXKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 40 %
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer18 %
Kapitalertragsteuer15 % (Personen) / 30 % (Unternehmen)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahr1. Juli bis 30. Juni
WährungUganda-Schilling (UGX)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUEACCOMESACommonwealth

Überblick

Uganda ist ein ostafrikanischer Staat mit Welteinkommensbesteuerung, einer Einkommensteuer bis 40 Prozent, einer Körperschaftsteuer von 30 Prozent und einer VAT von 18 Prozent. Für die Zielgruppe kein Auswanderungsziel.

Die Republik Uganda (Hauptstadt Kampala) ist Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft. Die Währung ist der Uganda-Schilling (UGX). Kernsätze: Einkommensteuer bis 40 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 18 Prozent.

Steuerpflicht in Uganda: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Uganda unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch ein permanentes Zuhause in Uganda, einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in einem 12-Monats-Zeitraum oder den Status als Regierungsbediensteter. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Uganda-Quelle (30 Prozent).

Einkommensteuer

Progressiv von 0/10 Prozent bis zu einem Spitzensatz von 40 Prozent (über UGX 120 Mio.; Freibetrag UGX 2,82 Mio.).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden mit 15 Prozent (Personen) bzw. als Geschäftseinkommen mit 30 Prozent (Unternehmen) besteuert.

Krypto-Steuern

Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent (Zweigniederlassungen zusätzlich 15 Prozent auf repatriierte Gewinne).

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 18 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Im Aufbau
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Begrenzt
FATF-Liste
In der Vergangenheit gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Wohnsitz-/183-Tage-Anknüpfung
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Uganda ist für die Zielgruppe kein Ziel: Welteinkommensbesteuerung bis 40 Prozent, KSt 30 Prozent, VAT 18 Prozent und ein dünnes Abkommensnetz.

Unser Fazit: Rot. Hohe Sätze, Welteinkommen, kein DACH-Abkommen. Kein Auswanderungsziel.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Uganda versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Uganda. Progressiv von 0/10 Prozent bis zu einem Spitzensatz von **40 Prozent** (über UGX 120 Mio.; Freibetrag UGX 2,82 Mio.).

Wann gilt in Uganda nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Uganda versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 0/10 Prozent bis zu einem Spitzensatz von 40 Prozent (über UGX 120 Mio.; Freibetrag UGX 2,82.

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