Überblick
Bhutan ist ein kleines, stark reguliertes Himalaya-Königreich und für eine Auswanderung aus dem deutschsprachigen Raum nicht relevant. Der Spitzensteuersatz erreicht 25 Prozent, die Körperschaftsteuer liegt bei 20 Prozent (Kleinbetriebe 10 Prozent), die Mehrwertsteuer bei 10 Prozent. Zuzug, Aufenthalt und Immobilienerwerb für Ausländer sind sehr restriktiv.
Steuerpflicht in Bhutan: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Bhutan unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Bhutan besteuert grundsätzlich territorial (Inlandseinkommen). Steuerlich ansässig ist, wer einen ständigen Wohnsitz hat und sich mindestens 182 Tage im Land aufhält.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv mit Sätzen von 0 bis 25 Prozent.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich im Rahmen der allgemeinen Einkommensbesteuerung erfasst.
Krypto-Steuern
Es gibt keinen etablierten Kryptosteuer-Rahmen. Einordnung steht im Krypto-Dossier.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent, für Kleinunternehmen mit geringem Umsatz 10 Prozent.
Mehrwertsteuer
Der Standardsatz der Mehrwertsteuer liegt bei 10 Prozent, mit reduzierten Sätzen von 5 und 0 Prozent für bestimmte Grundgüter.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine klassische Erbschaftsteuer besteht nicht.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer besteht nicht.
Sozialversicherung
Ein flächendeckendes staatliches Sozialversicherungssystem nach europäischem Muster besteht nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Bhutan nimmt nicht am CRS teil und hat kein FATCA-Abkommen. Das Finanzsystem ist klein und eng an Indien angebunden.
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG relevant.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer