Überblick
Laos besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen mit einem progressiven Spitzensatz von bis zu 25 Prozent. Die Sätze sind im regionalen Vergleich moderat, doch als Plan-B-Standort taugt der landumschlossene Einparteienstaat in Südostasien nicht: schwache Infrastruktur außerhalb der Hauptstadt, kein DACH-Abkommen, kein Migrationsweg für Vermögende.
Die Lao People's Democratic Republic (Hauptstadt Vientiane) wird von einer kommunistischen Einheitspartei regiert und nutzt den Lao Kip (LAK). Tragende Branchen sind Bergbau, Wasserkraft und Landwirtschaft.
Steuerpflicht in Laos: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Laos unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Wer sich mehr als 183 Tage in einem Zeitraum in Laos aufhält, gilt als ansässig und unterliegt dem Welteinkommensprinzip.
Einkommensteuer
Die persönliche Einkommensteuer ist progressiv mit einem Spitzensatz von bis zu 25 Prozent; ein monatlicher Freibetrag gilt. Dividenden unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent, Zinsen auf Bankguthaben sind steuerfrei.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine gesonderte Kapitalertragsteuer. Der Verkauf von Anteilen wird mit 2 Prozent des Verkaufspreises belastet, der Verkauf von Immobilien mit 1 bis 2 Prozent des Verkaufspreises.
Krypto-Steuern
Laos behandelt Krypto-Werte als Eigentum; spezifische Regeln fehlen weitgehend.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Gewinnsteuer (Profit Tax) beträgt 20 Prozent. Für Bergbau, Tabak und bestimmte Rohstoffbranchen gelten höhere Sätze, für geförderte Investitionen und Sonderwirtschaftszonen Steuerferien.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 10 Prozent auf Lieferungen und Importe (ermäßigte Sätze von 5 und 0 Prozent für bestimmte Güter).
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht; es bestehen Grund- und Immobilienabgaben.
Sozialversicherung
Sozialbeiträge betragen rund 6 Prozent des Gehalts und gelten auch für ausländische Beschäftigte.
Doppelbesteuerungsabkommen
13 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC Worldwide Tax Summaries Lao PDR (last reviewed 07.08.2026), VDB-Loi Laos Tax Booklet 2022-2023, KPMG Laos Tax Profile 2018, counterparty registers (Russian MoF list 14.07.2026, PwC Kuwait, Belarus treaty lists, Korea treaty record), Stand 2026-08-19). Weitere 2 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Russland wird von laotischen Sekundaerquellen (VDB-Loi 2022, PwC-Laos-Tabelle) gefuehrt, fehlt aber in der offiziellen Statusliste des russischen Finanzministeriums vom 14.07.2026; daher nicht als in Kraft gezaehlt, sondern als offen eingestuft. Kambodscha wurde am 04.12.2024 unterzeichnet; Kambodscha hat 2025/2026 ratifiziert, ein Inkrafttreten ist noch nicht belegt. Kuwait galt bei KPMG 2018 noch als nicht in Kraft, wird aber von VDB-Loi (Kanzlei in Vientiane, 2022) als angewendet gefuehrt und steht in der PwC-Kuwait-Tabelle; als in Kraft gezaehlt. Suedkorea ist seit 09.02.2006 in Kraft, fehlt aber in der aktuellen PwC-Laos-Tabelle; diese Tabelle ist erkennbar unvollstaendig. Mit Indien, Portugal und Serbien wird laut KPMG nur verhandelt, keine Unterzeichnung belegt.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer