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Steueratlas/Länder/Papua-Neuguinea
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Papua-Neuguinea

PG · PNGOzeanien (Pazifik)Stand: 2026-08-04
Hochsteuerland
2/5
Welteinkommen, Spitzensatz 42 %Neue CGT 15 % ab 2026SicherheitslageKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 42 % (Welteinkommen für Residenten)
Körperschaftsteuer30 % (Nicht-Residenten 48 %)
Mehrwertsteuer10 % (GST)
Kapitalertragsteuer15 % (neu ab 2026, bestimmte Assets)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungKina (PGK)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

APECCommonwealthPIF

Überblick

Papua-Neuguinea besteuert seine Residenten auf das Welteinkommen, mit einem Spitzensatz von 42 Prozent, einer Körperschaftsteuer von 30 Prozent (Nicht-Residenten 48 Prozent) und seit 2026 erstmals einer Kapitalertragsteuer von 15 Prozent. Zusammen mit anhaltenden Sicherheitsproblemen ist das ressourcenreiche Land kein Ziel für die Zielgruppe.

Der Unabhängige Staat Papua-Neuguinea (Hauptstadt Port Moresby) ist eine ressourcenreiche Pazifiknation (Öl, Gas, Bergbau). Die Währung ist der Kina (PGK).

Steuerpflicht in Papua-Neuguinea: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Papua-Neuguinea unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Papua-Neuguinea (sofern nicht der dauerhafte Wohnsitz im Ausland liegt) oder durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr (sofern nicht der gewöhnliche Aufenthalt im Ausland liegt und keine Verbleibsabsicht besteht). Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Quelle in Papua-Neuguinea.

Einkommensteuer

Die Salary or Wages Tax (SWT) ist progressiv mit einem Freibetrag von PGK 20.000 und einem Spitzensatz von 42 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Mit dem Income Tax Act 2025 gilt ab 2026 erstmals eine Kapitalertragsteuer von 15 Prozent auf bestimmte Vermögenswerte (Bergbau- und Öl-Gas-Anteile, bestimmte Anteile und Optionen).

Krypto-Steuern

Krypto-Gewinne fallen unter die allgemeine Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent für Residenten und 48 Prozent für Nicht-Residenten; bei Betriebsstätten kommt eine Branch-Profits-Tax von 15 Prozent hinzu (kombiniert rund 40,5 Prozent).

Mehrwertsteuer

Die GST beträgt 10 Prozent.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer.

Doppelbesteuerungsabkommen

PNG unterhält Abkommen u.a. mit Australien, Kanada, China, Fidschi und dem Vereinigten Königreich. Das DBA mit Deutschland ist unterzeichnet, aber von Deutschland bislang nicht ratifiziert.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Verpflichtet, Austausch noch nicht begonnen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Greylist (verstärkte Beobachtung)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln (ITA 2025)
Transparenzregister
Im Aufbau

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Papua-Neuguinea nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Papua-Neuguinea versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Salary or Wages Tax (SWT) ist progressiv mit einem Freibetrag von PGK 20.000 und einem Spitzensatz von 42 Prozent.