Überblick
El Salvador besteuert nur inländische Einkünfte. Eine Reform von 2024 hat ausdrücklich klargestellt, dass ausländisches Einkommen (einschließlich Überweisungen) für Ansässige wie Nichtansässige steuerfrei bleibt. Dazu kommen die Dollarisierung, eine deutlich verbesserte Sicherheitslage und gezielte Anreize für Technologie- und Exportunternehmen.
Steuerpflicht in El Salvador: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in El Salvador unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Volle steuerliche Ansässigkeit entsteht bei einem Aufenthalt von mehr als 200 Tagen. Wegen des Territorialprinzips kannst du jedoch von Beginn an von der steuerlichen Behandlung profitieren, da nur salvadorianische Quellen besteuert werden. Ein Dekret von 2026 hat die Aufenthaltspflicht für temporäre Residenten auf nur noch 90 Tage pro Jahr gesenkt.
Einkommensteuer
Auf inländische Einkünfte gelten progressive Sätze von 0 bis 30 Prozent, steuerfrei sind die ersten USD 6.600 pro Jahr. Ausländische Arbeits-, Kapital- und Renteneinkünfte bleiben unbesteuert.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne werden grundsätzlich mit 10 Prozent besteuert, bei Verkauf innerhalb von zwölf Monaten als gewöhnliches Einkommen. Bitcoin-Transaktionen sind nach dem Bitcoin-Gesetz von der Kapitalertragsteuer ausgenommen, da BTC gesetzliches Zahlungsmittel ist.
Krypto-Steuern
Bitcoin ist gesetzliches Zahlungsmittel, der Umtausch BTC zu USD löst keine Kapitalertragsteuer aus.
Krypto-Steuern im Detail
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Sonderregime für Zuzügler
El Salvador braucht kein klassisches Zuzüglerregime, weil das Territorialprinzip selbst der Vorteil ist. Ergänzend gibt es eine Aufenthaltserlaubnis durch Investition (ab rund USD 150.000) sowie eine Freedom Visa für Personen mit passivem Einkommen. Freihandelszonen und Tech-Exporteure profitieren von bis zu 15 Jahren Steuerbefreiung.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent, ermäßigt auf 25 Prozent bei steuerpflichtigem Einkommen bis USD 150.000. Sie folgt dem Territorialprinzip.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (IVA) liegt bei 13 Prozent. Exporte sind nullsatzbesteuert.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
El Salvador erhebt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Arbeitnehmer leisten Beiträge zur Rentenkasse (AFP, rund 7,25 Prozent) und zur Krankenversicherung (ISSS, rund 3 Prozent, gedeckelt).
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland