Überblick
Kuba besteuert seine fiskalisch ansässigen Personen auf das weltweite Einkommen mit einem progressiven Spitzensatz von bis zu 50 Prozent. Entscheidender als der Tarif ist jedoch das US-Embargo (OFAC): Für jeden mit US-Geschäft, US-Konten oder US-Bezug ist Kuba praktisch tabu, und internationale Bankverbindungen sind extrem eingeschränkt. Dazu kommen eine kommunistische Mangelwirtschaft und das Fehlen jedes Migrationswegs für Vermögende. Mangels PwC-Seite stammen die Zahlen aus Sekundärquellen.
Kuba (Hauptstadt Havanna) finanziert über die Steuer auf Personen und private Kleinunternehmer (cuentapropistas) ein staatliches Versorgungssystem. Der CUP ist seit 2021 alleinige Währung.
Steuerpflicht in Kuba: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Kuba unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Wer ein fiskalisches Domizil in Kuba hat, ist mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Ausländer, die sich mindestens 180 Tage im Steuerzeitraum aufhalten, werden auf kubanische Quelleneinkünfte erfasst.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (Impuesto sobre los Ingresos Personales) ist progressiv mit einem Spitzensatz von bis zu 50 Prozent und erfasst Gehälter, selbständige Tätigkeit und Mieten.
Krypto-Steuern
Für Kuba ist keine belastbare gesonderte Krypto-Besteuerung erkennbar.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Gewinnsteuer (Impuesto sobre Utilidades) beträgt 35 Prozent für vollständig ausländisch gehaltene Gesellschaften, 30 Prozent im Sonderregime für Joint Ventures. In der Sonderwirtschaftszone ZED Mariel bestehen mehrjährige Steuerferien.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auf die Übertragung registrierungspflichtigen Vermögens fällt eine Übertragungssteuer von 4 Prozent an; enge Verwandte sind ermäßigt oder befreit.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht. Es bestehen Grund- und Immobilienabgaben.
Sozialversicherung
Arbeitgeber leisten Sonderbeiträge zur sozialen Sicherung.
Immobiliensteuern
Kuba hat einen formal geregelten, praktisch aber schwer greifbaren Immobiliensteuerrahmen, und der Markt steht Ausländern nicht offen.
Erwerb. Die Übertragungssteuer ITBI beträgt 4 Prozent, bemessen auf den staatlichen Referenzwert und nicht auf den tatsächlich vereinbarten Preis.
Nichtansässige. Der Kauf von Wohnraum ist Kubanern mit Wohnsitz im Land und Ausländern mit ständigem Aufenthalt vorbehalten. Grundlage ist das Decreto-Ley Nr. 288 vom 28. Oktober 2011, das Kapitel V des Allgemeinen Wohnungsgesetzes (Ley 65/1988) geändert und Kauf, Tausch, Schenkung und Zuteilung zwischen diesen Personengruppen überhaupt erst zugelassen hat; beurkundet wird unmittelbar vor dem Notar, zum frei vereinbarten Preis. Wer diesen Aufenthaltsstatus nicht hat, kann in Kuba kein Wohneigentum erwerben, und die Frage nach einem steuerlichen Zuschlag stellt sich für ihn nicht.
Laufende Besteuerung. Das Gesetz 113 sieht eine jährliche Abgabe von 2 Prozent auf den Wohnungswert vor. Ob und in welchem Umfang sie tatsächlich erhoben wird, ist nicht belastbar dokumentiert; die Seite führt den gesetzlichen Stand und keine Praxisannahme.
Verkauf. Der Verkaufsgewinn wird im allgemeinen Einkommen erfasst, siehe Einkommensteuer.
Quelle: Steuern wie bisher; Marktzugang nach Decreto-Ley 288/2011 zur Änderung der Ley General de la Vivienda. Stand: 2026-09-09.
Doppelbesteuerungsabkommen
9 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Komposit: Partnerregister (AEAT Spanien, BMF Oesterreich, Minfin Russland, SENIAT Venezuela, IDAL Libanon, Finanze Italien, MoF Ukraine u.a.), Stand 2026-08-19). Weitere 3 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Das Abkommen mit dem Libanon wurde ratifiziert, ist laut libanesischer Finanzministeriums-Matrix aber nie in Kraft getreten. Abkommen mit Italien (2000) und der Ukraine (2003) sind unterzeichnet, aber nie in Kraft getreten, da Kuba die Ratifikation nicht abgeschlossen hat; die Ukraine hat Kuba deshalb aus ihrer Liste gestrichen. Kuba veroeffentlicht kein eigenes DBA-Register, die Liste ist aus den Registern der Partnerstaaten zusammengesetzt.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer