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Steueratlas/Länder/Tschad
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Tschad

TD · TCDAfrika (Zentralafrika)Stand: 2026-08-01
Kein Zielland
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Fragiler/konfliktbetroffener StaatKörperschaftsteuer 35 %Binnenland/CEMACKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)progressiv (~30 %)
Körperschaftsteuer35 %
Mehrwertsteuer18 %
Kapitalertragsteuer20 %
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerRegistrierungs-/Übertragungsabgaben
SteuerjahrKalenderjahr
WährungZentralafrikanischer CFA-Franc (XAF)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCEMAC

Überblick

Der Tschad ist ein zentralafrikanischer Binnenstaat (CEMAC) mit einer Körperschaftsteuer von 35 Prozent, einer VAT von 18 Prozent und Welteinkommensbesteuerung für Residenten. Als eines der ärmsten und konfliktbetroffenen Länder der Region kommt er für die Zielgruppe nicht in Betracht.

Die Republik Tschad (Hauptstadt N'Djamena) ist ein großer Binnenstaat in Zentralafrika. Die Währung ist der Zentralafrikanische CFA-Franc (XAF). Kernsätze: Einkommensteuer progressiv (Spitzensatz rund 30 Prozent), Körperschaftsteuer 35 Prozent, VAT 18 Prozent.

Steuerpflicht im Tschad: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du im Tschad unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Hauptwohnsitz in Tschad, einen Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Kalenderjahr, oder den Bezug von Einkünften in Tschad. Residenten werden auf das Welteinkommen besteuert, Nicht-Residenten auf tschadische Quelle.

Einkommensteuer

Progressiv mit einem aktuellen Spitzensatz von rund 30 Prozent (nach Abzügen und Familiensplitting).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne werden besteuert (Satz 20 Prozent, je nach Haltedauer und Art des Wirtschaftsguts).

Krypto-Steuern

Krypto unterliegt mangels Spezialregelung der allgemeinen Einkommensbesteuerung.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 35 Prozent (Mindeststeuer 1,5 Prozent vom Umsatz).

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 18 Prozent.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Hauptwohnsitz-/183-Tage-Anknüpfung
Transparenzregister
Kein

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Der Tschad ist für die Zielgruppe kein Ziel: fragiler, konfliktbetroffener Binnenstaat, Körperschaftsteuer 35 Prozent, VAT 18 Prozent, Welteinkommensbesteuerung und kein DACH-Abkommen.

Unsere Einordnung: Rot. Fragiler Binnenstaat mit hohen Unternehmensteuern. Kein Auswanderungsziel.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt im Tschad nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man im Tschad versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv mit einem aktuellen Spitzensatz von rund 30 Prozent (nach Abzügen und Familiensplitting).