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Steueratlas/Länder/Nordkorea
🇰🇵

Nordkorea

KP · PRKAsienStand: 2026-08-01
Hochsteuerland
1/5
Totalitärer StaatUmfassende Sanktionen, abgeschottetKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)kein funktionierendes Steuersystem (Steuern 1974 offiziell abgeschafft)
Körperschaftsteuerkein reguläres System
MehrwertsteuerKeine
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahrn/a
WährungNordkoreanischer Won (KPW)

Überblick

Nordkorea führt offiziell kein funktionierendes Steuersystem (die DPRK erklärte Steuern 1974 für "abgeschafft") und ist ein totalitärer, vollständig abgeschotteter Staat unter umfassenden internationalen Sanktionen. Als Wohnsitz-, Steuer- oder Bankenstandort kommt das Land für die Zielgruppe dieses Atlas in keiner Weise in Frage. Wir führen es nur der Vollständigkeit halber.

Die Demokratische Volksrepublik Korea (Hauptstadt Pjöngjang) ist eine abgeschottete Einparteiendiktatur mit der Währung Nordkoreanischer Won (KPW). Belastbare, öffentlich prüfbare Steuerdaten existieren nicht.

Steuerpflicht in Nordkorea: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Nordkorea unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Nordkorea hat die persönliche Einkommensteuer für eigene Staatsangehörige 1974 formal abgeschafft; ein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit im westlichen Sinn existiert nicht.

Krypto-Steuern

Mangels Rechtsrahmen und wegen der Sanktionslage ist das Thema für die Zielgruppe nicht relevant.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Kein Teilnehmer
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
FATF-Blacklist (Call for Action)
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
n/a
Transparenzregister
n/a
Sanktionen
Umfassende UN-, US- und EU-Sanktionen

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Totalitäres System, vollständige Abschottung und Sanktionen: Nordkorea ist kein Auswandererziel und kein sinnvolles Steuer- oder Banking-Thema.

Unsere Einordnung: Rot, kein Zielland. Aufnahme ausschließlich der Vollständigkeit halber.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Nordkorea nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Nordkorea versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen in Nordkorea. Nicht-Ansässige zahlen nur auf lokale Quelleneinkünfte.