Überblick
Nordkorea führt offiziell kein funktionierendes Steuersystem (die DPRK erklärte Steuern 1974 für "abgeschafft") und ist ein totalitärer, vollständig abgeschotteter Staat unter umfassenden internationalen Sanktionen. Als Wohnsitz-, Steuer- oder Bankenstandort kommt das Land für die Zielgruppe dieses Atlas in keiner Weise in Frage. Wir führen es nur der Vollständigkeit halber.
Die Demokratische Volksrepublik Korea (Hauptstadt Pjöngjang) ist eine abgeschottete Einparteiendiktatur mit der Währung Nordkoreanischer Won (KPW). Belastbare, öffentlich prüfbare Steuerdaten existieren nicht.
Steuerpflicht in Nordkorea: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Nordkorea unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Nordkorea hat die persönliche Einkommensteuer für eigene Staatsangehörige 1974 formal abgeschafft; ein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit im westlichen Sinn existiert nicht.
Krypto-Steuern
Mangels Rechtsrahmen und wegen der Sanktionslage ist das Thema für die Zielgruppe nicht relevant.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Totalitäres System, vollständige Abschottung und Sanktionen: Nordkorea ist kein Auswandererziel und kein sinnvolles Steuer- oder Banking-Thema.
Unsere Einordnung: Rot, kein Zielland. Aufnahme ausschließlich der Vollständigkeit halber.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer