Überblick
Mali besteuert seine Ansässigen auf das weltweite Einkommen mit einem Spitzensatz von 40 Prozent und erhebt 18 Prozent Mehrwertsteuer. Die niedrigen Stufen am unteren Ende ändern nichts am Gesamtbild: Der Sahel-Staat ist von bewaffnetem Konflikt, einer Militärjunta und regionaler Isolation (Austritt aus der ECOWAS, Allianz der Sahelstaaten) geprägt und steht auf der FATF-Grauen Liste.
Die Republik Mali (Hauptstadt Bamako) gehört zur Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (WAEMU) und nutzt den CFA-Franc West (XOF). Mali ist einer der größten Goldproduzenten der Welt, die Sicherheitslage ist jedoch kritisch.
Steuerpflicht in Mali: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Mali unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässig ist, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Mali hat oder sich mehr als 183 Tage im Jahr dort aufhält. Ansässige unterliegen dem Welteinkommensprinzip.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv von 0 Prozent (bis CFA 330.000) bis 40 Prozent (über CFA 1,83 Mio.). Erwerbseinkommen wird über Quellenabzug erfasst.
Krypto-Steuern
Mali hat keine spezifische Krypto-Gesetzgebung; die Zentralbank BCEAO warnt im WAEMU-Raum vor Kryptowerten.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent, für Bergbau 25 Prozent. Es gilt eine Mindeststeuer von 1 Prozent des Umsatzes.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 18 Prozent; Exporte sind nullsatzbesteuert, Grundgüter teils befreit.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine gesonderte Erbschaft- oder Schenkungsteuer ist nicht klar dokumentiert.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer existiert nicht.
Sozialversicherung
Die Arbeitgeberbeiträge sind mit rund 35 Prozent hoch.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer