Überblick
Dschibuti ist ein winziger, strategisch wichtiger Handels- und Militärstandort am Roten Meer, aber kein Wohnsitzland für vermögende Auswanderer. Die progressive Einkommensteuer reicht bis rund 30 Prozent, das regionale Umfeld am Horn von Afrika ist instabil.
Das Land lebt von seiner Lage an einer der wichtigsten Schifffahrtsrouten der Welt, mit Freezones und Hafeninfrastruktur. Für die private Wohnsitzverlagerung aus dem DACH-Raum fehlt schlicht das passende Profil.
Steuerpflicht in Dschibuti: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Dschibuti unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Wohnsitz in Dschibuti oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Dschibuti besteuert weitgehend territorial: Im Mittelpunkt steht in Dschibuti erzieltes Einkommen, sodass die Ansässigkeit für ausländische Einkünfte von geringer Bedeutung ist.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (ITS) ist progressiv und erreicht in der Spitze rund 30 Prozent. Niedrige Einkommen sind freigestellt.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne von Privatpersonen werden mit 5 Prozent besteuert, Kleinbeträge sind befreit. Dividenden und Zinsen sind weitgehend von der Quellensteuer befreit.
Krypto-Steuern
Krypto ist nicht gesondert geregelt und spielt im lokalen System keine Rolle.
Krypto-Steuern im Detail
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent, ergänzt um eine Mindeststeuer von 1 Prozent des Umsatzes. Freezones und der Investitionskodex bieten Anreize und Befreiungen.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 10 Prozent. Grundnahrungsmittel und bestimmte Importe sind befreit oder ermäßigt.
Immobiliensteuern
Dschibuti verlangt beim Erwerb einen der höchsten Sätze der Region und besteuert den Besitz über den Mietwert.
Erwerb. Die Registrierungsabgabe beträgt 10 Prozent des Kaufpreises. Ermäßigt auf 7 Prozent ist der Ersterwerb einer Wohnimmobilie durch Privatpersonen, begrenzt auf 1.000 Quadratmeter und gebunden an eine dreijährige Wohnnutzung.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen; die Ermäßigung für den Ersterwerb steht auch Gebietsfremden offen, wenn sie die Nutzungsbindung erfüllen.
Laufende Besteuerung. In den Städten wird die Contribution foncière erhoben, progressiv von 10 bis 25 Prozent des Jahresmietwerts nach einem Abschlag von 20 Prozent. Neubauten sind für rund fünf Jahre befreit. Weil Bemessungsgrundlage der Mietwert und nicht der Kapitalwert ist, bleibt die Belastung gemessen am Objektwert im niedrigen einstelligen Bereich.
Verkauf. Veräußerungsgewinne von Privatpersonen werden niedrig besteuert, Kleinbeträge bleiben frei; die Sätze stehen unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Code général des impôts de Djibouti, Ausgabe 2016/2017. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Dschibuti erhebt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer, Übertragungen können jedoch Registergebühren auslösen.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Arbeitgeber leisten rund 15,7 Prozent, Arbeitnehmer einen kleineren Anteil an die nationale Sozialkasse (CNSS).
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC Worldwide Tax Summaries Kuwait (Abkommensliste) mangels dschibutischem Register und PwC-Kapitel für Dschibuti, Stand 2026-08-19). Einziges nachweisbar in Kraft befindliches umfassendes DBA ist das mit Kuwait; Kuwait führt Dschibuti in seiner Abkommensliste mit Quellensteuersätzen. Mit Frankreich besteht ausdrücklich kein DBA (Auskunft des französischen Senats, Verhandlungen laufen seit Jahren); die VAE führen Dschibuti nicht auf ihrer DBA-Liste, und für Abkommen mit der Türkei oder Saudi-Arabien fanden sich keine Belege.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer