Überblick
Auf dem Papier hat Palästina niedrige Steuersätze: Einkommensteuer bis 15 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz Nr. 8 von 2011. Das System ist territorial: Besteuert wird nur in Palästina erzieltes Einkommen.
Diesem günstigen Nominalprofil stehen jedoch erhebliche praktische Realitäten gegenüber: die Einbindung in das Paris-Protokoll (Zollunion mit Israel), die weitgehende Erhebung der Steuern durch Israel und deren zeitweise Aussetzung, die geteilte Verwaltung zwischen Westjordanland und Gaza sowie die anhaltende Sicherheits- und Bewegungslage. Als reales Auswanderungsziel für vermögende Privatpersonen kommt Palästina daher nicht in Betracht; dieser Eintrag dient der Vollständigkeit des Atlas.
Steuerliche Ansässigkeit
Ansässig ist eine palästinensische Person mit Wohnsitz und Haupttätigkeit von mindestens 120 Tagen im Jahr; eine nichtpalästinensische Person bei 183 Tagen. Ansässige wie Nichtansässige werden nach dem Territorialprinzip ausschließlich mit palästinensischen Quelleneinkünften besteuert. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv und bewegt sich in Stufen von 5 über 10 bis 15 Prozent. Für geringe Einkommen bestehen Freibeträge und Anrechnungen (u. a. für Ehegatten, Kinder, Studierende). Die Steuer wird bei Arbeitseinkommen an der Quelle einbehalten. Die Sätze zählen im internationalen Vergleich zu den niedrigen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne von Privatpersonen sind steuerfrei, sofern sie nicht aus der Haupttätigkeit stammen oder wiederkehrend anfallen. Auch auf Unternehmensebene wird keine gesonderte Kapitalertragsteuer erhoben. Auf Dividenden palästinensischer Gesellschaften fällt keine Steuer an; bei Ausschüttungen an Anteilseigner ausländischer Gesellschaften greift eine Quellensteuer von 15 Prozent.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent. Für Telekommunikations-, Monopol- und Franchiseunternehmen gilt ein erhöhter Satz von 20 Prozent. Die Steuer wird einheitlich auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen (Periodenabgrenzung) erhoben.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer beträgt 16 Prozent auf Waren, Dienstleistungen und Einfuhren. Über das Paris-Protokoll ist der Satz eng an das israelische Mehrwertsteuerniveau gekoppelt und bewegt sich innerhalb einer vereinbarten Bandbreite. Vorsteuer ist grundsätzlich abzugs- oder erstattungsfähig. Eine Registrierungsschwelle besteht nicht; alle Unternehmen müssen sich registrieren.
Immobiliensteuern
Die Palästinensischen Gebiete erheben keine Erwerbsteuer, besteuern den Bestand aber mit einem hohen Mietwertsatz.
Erwerb. Eine Grunderwerb- oder Stempelsteuer gibt es nicht. Beim Eigentumsübergang fallen nur Registrierungsgebühren der palästinensischen Landbehörde an.
Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag ist nicht vorgesehen. Entscheidend ist die Zonenlage nach dem Oslo-Abkommen: In den Gebieten unter israelischer Verwaltung greift der palästinensische Registerweg nicht.
Laufende Besteuerung. Die Grundsteuer auf Gebäude beträgt 17 Prozent des geschätzten Jahresmietwerts und wird vor allem in den Städten des Westjordanlands erhoben.
Verkauf. Veräußerungsgewinne von Privatpersonen sind steuerfrei, solange sie nicht aus der Haupttätigkeit stammen; siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: PwC WWTS Palestinian territories, Other taxes. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer. Für die Vermögensweitergabe ist Palästina damit auf dem Papier unbelastet.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Auf vermietete Gebäude wird eine Gebäude- und Grundsteuer erhoben (rund 17 Prozent des Mietwerts), die bei der Einkommensteuer abziehbar ist.
Sozialversicherung
In Palästina bestehen keine allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge in der Form kontinentaleuropäischer Systeme. Der lohnbezogene Abgabenkeil ist entsprechend niedrig, was jedoch auch eine geringere soziale Absicherung bedeutet.
Doppelbesteuerungsabkommen
Palästina bildet über das Paris-Protokoll (1994) eine Zollunion mit Israel; ein erheblicher Teil der Steuereinnahmen wird von Israel erhoben und an die Palästinensische Autonomiebehörde weitergeleitet, wobei diese Weiterleitung in der Praxis wiederholt ausgesetzt wurde. Ein umfassendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht; ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht.
9 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (PwC Worldwide Tax Summaries, Palestinian Territories (last reviewed 12 Aug 2026); Egypt pair verified via Orbitax treaty record, Stand 2026-08-19). Weitere 1 unterzeichnet, aber noch nicht in Kraft. Aegypten fehlt in der PwC-Liste, das Abkommen von 1998 ist aber seit 28.12.1999 in Kraft; die aegyptische Seite fuehrt Palaestina ebenfalls als Vertragspartner. Das 2015 unterzeichnete Abkommen mit Aethiopien ist nach aethiopischer Beleglage noch nicht in Kraft.
Bewertung für Auswanderer
Palästina ist ein Lehrstück dafür, dass niedrige Steuersätze allein keinen Standort machen. Territoriale Besteuerung, Einkommensteuer bis 15 Prozent, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer: Nominal ist das ein leichtes Profil. In der Praxis stehen dem die Einbindung in das Paris-Protokoll, die von Israel abhängige Steuererhebung, die geteilte Verwaltung von Westjordanland und Gaza sowie die Sicherheits-, Bewegungs- und Bankeninfrastruktur entgegen.
Für vermögende DACH-Auswanderer ist Palästina kein praktikables Ziel. Der Eintrag steht im Atlas aus Gründen der Vollständigkeit und der sachlichen Einordnung, nicht als Empfehlung.
Unsere Einordnung: Gelb auf dem Papier, in der Praxis kein realistisches Auswanderungsziel. Niedrige Nominalsätze, aber gravierende politische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.