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Palästina

PS · PSEAsienStand: 2026-07-01
Bedingt attraktiv
3/5
Territoriale BesteuerungNiedrige Einkommensteuer (bis 15 %)Keine Kapitalertragsteuer (Private)Keine ErbschaftsteuerKeine VermögensteuerErhebliche politische und praktische Risiken

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)5 % bis 15 %
Körperschaftsteuer15 % (20 % Telekom/Monopol)
Mehrwertsteuer16 % (an Israel gekoppelt, Paris-Protokoll)
KapitalertragsteuerKeine (für Privatpersonen)
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungILS (auch JOD und USD gebräuchlich)

Überblick

Auf dem Papier hat Palästina niedrige Steuersätze: Einkommensteuer bis 15 Prozent, Körperschaftsteuer 15 Prozent, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer. Grundlage ist das Einkommensteuergesetz Nr. 8 von 2011. Das System ist territorial: Besteuert wird nur in Palästina erzieltes Einkommen.

Diesem günstigen Nominalprofil stehen jedoch erhebliche praktische Realitäten gegenüber: die Einbindung in das Paris-Protokoll (Zollunion mit Israel), die weitgehende Erhebung der Steuern durch Israel und deren zeitweise Aussetzung, die geteilte Verwaltung zwischen Westjordanland und Gaza sowie die anhaltende Sicherheits- und Bewegungslage. Als reales Auswanderungsziel für vermögende Privatpersonen kommt Palästina daher nicht in Betracht; dieser Eintrag dient der Vollständigkeit des Atlas.

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässig ist eine palästinensische Person mit Wohnsitz und Haupttätigkeit von mindestens 120 Tagen im Jahr; eine nichtpalästinensische Person bei 183 Tagen. Ansässige wie Nichtansässige werden nach dem Territorialprinzip ausschließlich mit palästinensischen Quelleneinkünften besteuert. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv und bewegt sich in Stufen von 5 über 10 bis 15 Prozent. Für geringe Einkommen bestehen Freibeträge und Anrechnungen (u. a. für Ehegatten, Kinder, Studierende). Die Steuer wird bei Arbeitseinkommen an der Quelle einbehalten. Die Sätze zählen im internationalen Vergleich zu den niedrigen.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Veräußerungsgewinne von Privatpersonen sind steuerfrei, sofern sie nicht aus der Haupttätigkeit stammen oder wiederkehrend anfallen. Auch auf Unternehmensebene wird keine gesonderte Kapitalertragsteuer erhoben. Auf Dividenden palästinensischer Gesellschaften fällt keine Steuer an; bei Ausschüttungen an Anteilseigner ausländischer Gesellschaften greift eine Quellensteuer von 15 Prozent.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 Prozent. Für Telekommunikations-, Monopol- und Franchiseunternehmen gilt ein erhöhter Satz von 20 Prozent. Die Steuer wird einheitlich auf das gesamte steuerpflichtige Einkommen (Periodenabgrenzung) erhoben.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer beträgt 16 Prozent auf Waren, Dienstleistungen und Einfuhren. Über das Paris-Protokoll ist der Satz eng an das israelische Mehrwertsteuerniveau gekoppelt und bewegt sich innerhalb einer vereinbarten Bandbreite. Vorsteuer ist grundsätzlich abzugs- oder erstattungsfähig. Eine Registrierungsschwelle besteht nicht; alle Unternehmen müssen sich registrieren.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer. Für die Vermögensweitergabe ist Palästina damit auf dem Papier unbelastet.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Auf vermietete Gebäude wird eine Gebäude- und Grundsteuer erhoben (rund 17 Prozent des Mietwerts), die bei der Einkommensteuer abziehbar ist.

Sozialversicherung

In Palästina bestehen keine allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge in der Form kontinentaleuropäischer Systeme. Der lohnbezogene Abgabenkeil ist entsprechend niedrig, was jedoch auch eine geringere soziale Absicherung bedeutet.

Doppelbesteuerungsabkommen

Palästina bildet über das Paris-Protokoll (1994) eine Zollunion mit Israel; ein erheblicher Teil der Steuereinnahmen wird von Israel erhoben und an die Palästinensische Autonomiebehörde weitergeleitet, wobei diese Weiterleitung in der Praxis wiederholt ausgesetzt wurde. Ein umfassendes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen besteht nicht; ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht.

Bewertung für Auswanderer

Palästina ist ein Lehrstück dafür, dass niedrige Steuersätze allein keinen Standort machen. Territoriale Besteuerung, Einkommensteuer bis 15 Prozent, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer: Nominal ist das ein leichtes Profil. In der Praxis stehen dem die Einbindung in das Paris-Protokoll, die von Israel abhängige Steuererhebung, die geteilte Verwaltung von Westjordanland und Gaza sowie die Sicherheits-, Bewegungs- und Bankeninfrastruktur entgegen.

Für vermögende DACH-Auswanderer ist Palästina kein praktikables Ziel. Der Eintrag steht im Atlas aus Gründen der Vollständigkeit und der sachlichen Einordnung, nicht als Empfehlung.

Unser Fazit: Gelb auf dem Papier, in der Praxis kein realistisches Auswanderungsziel. Niedrige Nominalsätze, aber gravierende politische und infrastrukturelle Rahmenbedingungen.

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Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in Palästina unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt in Palästina nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Palästina versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.