Überblick
Die Färöer sind ein autonomes Gebiet Dänemarks, steuerlich aber eigenständig und nicht in der EU. Die Besteuerung ist klar nordisch: hohe Einkommensteuer aus nationalem und kommunalem Anteil, eine Mehrwertsteuer (MVG) von 25 Prozent und Welteinkommensbesteuerung. Als Wohnsitz für Vermögende ist der Inselstaat kein Ziel.
Die Einkommensteuer setzt sich aus einem nationalen und einem kommunalen Anteil (rund 16 bis 20 Prozent) zusammen, die kombinierte Spitzenbelastung ist hoch. Die Körperschaftsteuer liegt bei 18 Prozent, die Mehrwertsteuer (MVG) bei 25 Prozent.
Steuerpflicht in den Färöern: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in den Färöern unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert. Nichtansässige (bis 180 Tage) unterliegen einer Quellensteuer von 42 Prozent auf färöisches Arbeitseinkommen ohne Freibetrag.
Einkommensteuer
Progressiv, national plus kommunal. Die kombinierte Spitzenbelastung liegt im oberen nordischen Bereich (rund 40 Prozent und mehr).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge werden im Einkommen erfasst.
Krypto-Steuern
Krypto folgt den allgemeinen Einkommensregeln.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 18 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die färöische Mehrwertsteuer MVG liegt bei 25 Prozent (Registrierungsschwelle 50.000 DKK). Die Färöer liegen außerhalb des EU-MwSt-Raums.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es bestehen Nachlassabgaben im dänisch-nordischen Rahmen.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Beiträge im Rahmen des färöischen Systems (TAKS), eingebettet in die nordische Koordination.
Doppelbesteuerungsabkommen
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.
Wegzug aus Deutschland