Überblick
Die Färöer sind ein autonomes Gebiet Dänemarks, steuerlich aber eigenständig und nicht in der EU. Die Besteuerung ist klar nordisch: hohe Einkommensteuer aus nationalem und kommunalem Anteil, eine Mehrwertsteuer (MVG) von 25 Prozent und Welteinkommensbesteuerung. Als Wohnsitz für Vermögende ist der Inselstaat kein Ziel.
Die Einkommensteuer setzt sich aus einem nationalen und einem kommunalen Anteil (rund 16 bis 20 Prozent) zusammen, die kombinierte Spitzenbelastung ist hoch. Die Körperschaftsteuer liegt bei 18 Prozent, die Mehrwertsteuer (MVG) bei 25 Prozent.
Steuerpflicht in den Färöern: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in den Färöern unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert. Nichtansässige (bis 180 Tage) unterliegen einer Quellensteuer von 42 Prozent auf färöisches Arbeitseinkommen ohne Freibetrag.
Einkommensteuer
Progressiv, national plus kommunal. Die kombinierte Spitzenbelastung liegt im oberen nordischen Bereich (rund 40 Prozent und mehr).
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge werden im Einkommen erfasst.
Krypto-Steuern
Krypto folgt den allgemeinen Einkommensregeln.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 18 Prozent.
Mehrwertsteuer
Die färöische Mehrwertsteuer MVG liegt bei 25 Prozent (Registrierungsschwelle 50.000 DKK). Die Färöer liegen außerhalb des EU-MwSt-Raums.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es bestehen Nachlassabgaben im dänisch-nordischen Rahmen.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Beiträge im Rahmen des färöischen Systems (TAKS), eingebettet in die nordische Koordination.
Doppelbesteuerungsabkommen
8 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (TAKS (färöische Steuerverwaltung), Abkommensübersicht Dividendensteuer, Stand 2026-08-19). Die Chips DK, SE, NO, FI und IS beruhen auf dem multilateralen Nordischen Doppelbesteuerungsabkommen von 1996, dem die Färöer als eigenständige Vertragspartei angehören. Das DBA mit der Schweiz gilt über die Ausdehnung des schweizerisch-dänischen DBA auf die Färöer (Notenwechsel von 1978, für das revidierte Abkommen erneuert durch Briefwechsel vom 22. September 2009). Das DBA mit Indien beruht auf dem alten Abkommen Dänemark-Indien von 1959, das für die Färöer fortgilt, obwohl es für Dänemark selbst durch das Abkommen von 1989 ersetzt wurde. Mit Grönland besteht nur ein auf Arbeitseinkommen beschränktes Abkommen, kein umfassendes DBA, daher kein Chip. Die Abkommen mit der Isle of Man, Jersey, Guernsey und weiteren Kleinjurisdiktionen erfassen nur natürliche Personen bzw. sind Informationsaustausch-Pakete und zählen nicht als umfassende DBA.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer