Überblick
Grönland kennt keine Mehrwertsteuer, keine Vermögensteuer und praktisch keine Erbschaftsteuer, besteuert Arbeitseinkommen aber mit bis zu 44 Prozent. Das autonome Land im Königreich Dänemark hat ein eigenes Steuersystem, getrennt vom dänischen. Ansässige zahlen eine National- und Gemeindesteuer auf ihr Welteinkommen, die zusammen je nach Kommune bis zu 44 Prozent erreicht.
Für vermögende Auswanderer ist Grönland deshalb kein Steuerziel, sondern ein Sonderfall: Die Abwesenheit von Mehrwert-, Vermögen- und Erbschaftsteuer steht einer hohen, flachen Einkommensteuer gegenüber, die schon mittlere Einkommen stark trifft. Die extreme Abgeschiedenheit tut ihr Übriges.
Steuerliche Ansässigkeit
Voll steuerpflichtig ist, wer in Grönland wohnt oder sich länger als sechs Monate (183 Tage) dort aufhält; dann gilt das Welteinkommensprinzip. Wer sich kürzer aufhält, ist beschränkt steuerpflichtig und wird nur mit grönländischen Quelleneinkünften erfasst. Die Steuer wird überwiegend an der Quelle (A-Steuer) einbehalten. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist im Kern flach und setzt sich aus einer Nationalsteuer von 11 Prozent und einer Gemeindesteuer von 25 bis 29 Prozent zusammen, in der Summe bis zu 44 Prozent je nach Kommune. Es gibt einen Grundfreibetrag und weitere Abzüge. Für ausländische Arbeitskräfte existiert ein Abzug von bis zu 35 Prozent; wer in der Rohstoff- oder Bauwirtschaft außerhalb bestehender Orte arbeitet, wird pauschal mit 35 Prozent ohne Abzüge besteuert.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitaleinkünfte (etwa Zinsen) werden zum selben Satz wie Arbeitseinkommen besteuert, mit einer kleinen jährlichen Freigrenze. Ein gesondertes, günstiges Regime für Dividenden oder Veräußerungsgewinne gibt es nicht. In der Praxis unterliegen nur wenige Vermögenswerte einer Gewinnbesteuerung, ein systematischer Vorteil für langfristige Anleger, aber kein gezieltes Steuerprivileg.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 25 Prozent, für grönländische wie ausländische Gesellschaften. Ansässige Gesellschaften werden mit dem Welteinkommen besteuert (ausgenommen ausländisches Immobilieneinkommen). Für Rohstoff- und Energieprojekte bestehen Sonderregime samt Royalties. Kommunale oder lokale Zusatzsteuern auf Unternehmensgewinne gibt es nicht.
Mehrwertsteuer
Grönland gehört zu den wenigen Gebieten weltweit ohne Mehrwertsteuer. Statt einer allgemeinen Konsumsteuer erhebt der Staat Einfuhr- und Verbrauchsabgaben (Told) auf bestimmte Waren, etwa Alkohol, Tabak, Fahrzeuge und diverse Lebensmittel. Das verteuert den Konsum importierter Güter erheblich, ist systematisch aber keine Umsatzsteuer.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaftsteuer wird grundsätzlich nicht erhoben. Schenkungen sind zwar als gewöhnliches Einkommen steuerpflichtig (42 bis 44 Prozent), doch Zuwendungen an Ehegatten, Kinder, Stiefkinder und deren Nachkommen, Eltern und Großeltern sind steuerfrei. Für die familiäre Vermögensnachfolge ist Grönland damit unbelastet.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer und keine Grundsteuer auf privat genutztes Eigentum. Bei der Übertragung von Immobilien und Schiffen fällt eine Stempelsteuer von 1,5 Prozent auf die Übertragungssumme an.
Sozialversicherung
Es gilt das dänische Arbeitsmarkt-Zusatzrentensystem (ATP). Ausländische Arbeitnehmer sind grundsätzlich befreit, sofern sie nicht länger als sechs Monate in Grönland arbeiten. Ein hoher, lohnbezogener Sozialversicherungskeil wie in Kontinentaleuropa besteht nicht.
Doppelbesteuerungsabkommen
Grönland unterhält umfassende Doppelbesteuerungsabkommen nur mit Dänemark, den Färöern, Island und Norwegen. Mit Schweden und Finnland bestehen keine Abkommen, mit den DACH-Staaten ebenfalls nicht. Wer aus dem deutschsprachigen Raum zuzieht, kann sich also nicht auf ein DBA stützen; die Vermeidung von Doppelbesteuerung hängt am nationalen Recht beider Seiten.
Bewertung für Auswanderer
Grönland ist steuerlich ein Paradox: keine Mehrwert-, Vermögen- oder Erbschaftsteuer, aber bis zu 44 Prozent auf das Welteinkommen. Für den ortsungebundenen Vermögenden, dessen Einkommen aus Kapital und Unternehmensgewinnen stammt, ist ein flacher 44-Prozent-Tarif keine attraktive Basis. Die Freiheit von Konsum-, Vermögen- und Erbschaftsteuer wiegt das nicht auf.
Hinzu kommen extreme Abgeschiedenheit, ein enger Arbeitsmarkt und das fehlende DBA-Netz gegenüber der DACH-Region. Grönland ist ein faszinierender Ort, aber als steueroptimierter Wohnsitz für HNWIs ungeeignet. Relevanz hat das Land allenfalls für projektgebundene Tätigkeiten in der Rohstoffwirtschaft.
Unser Fazit: Rot. Hohe, weltweite Einkommensteuer trotz fehlender Konsum-, Vermögen- und Erbschaftsteuer. Kein Ziel für steuerorientierte Auswanderer.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.