Überblick
Eswatini, das frühere Swasiland, hat ein technisch interessantes Merkmal: Es besteuert nach dem Quellenprinzip, ausländisches Einkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert. Das macht das Land aber nicht zu einem Zielland: Eswatini ist die letzte absolute Monarchie der Welt und steht auf der grauen EU-Liste.
Das kleine Binnenkönigreich im südlichen Afrika ist wirtschaftlich stark von Südafrika abhängig. Steuerlich gibt es eine progressive Einkommensteuer bis 33 Prozent, eine auf 25 Prozent gesenkte Körperschaftsteuer und eine Mehrwertsteuer von 15 Prozent.
Steuerpflicht in Eswatini: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Eswatini unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Besteuert wird alles Einkommen aus einer Quelle in Eswatini, unabhängig davon, ob der Empfänger dort ansässig ist. Ausländisches Einkommen ist nicht steuerpflichtig. Das System ist also quellenbasiert und behandelt In- und Ausländer gleich.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist progressiv von 20 bis 33 Prozent, die ersten rund SZL 41.000 sind steuerfrei.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Eine eigenständige Kapitalertragsteuer gibt es nicht, Gewinne können nur erfasst werden, wenn sie ihrer Natur nach Einkommen darstellen.
Krypto-Steuern
Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt allgemeinen Regeln.
Krypto-Steuern im Detail
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Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wurde für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2024 von 27,5 auf 25 Prozent gesenkt. Besteuert werden Einkünfte aus Quellen in Eswatini.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, Grundbedarf und Exporte sind befreit oder nullsatzbesteuert.
Immobiliensteuern
Eswatini erhebt eine gestaffelte Erwerbsabgabe und überlässt die laufende Besteuerung den Städten.
Erwerb. Die Transfer Duty nach dem Transfer Duty Act 1902 ist gestaffelt: 2 Prozent bis 40.000 Lilangeni, 4 Prozent zwischen 40.000 und 60.000 Lilangeni und 6 Prozent darüber.
Nichtansässige. Ein steuerlicher Zuschlag ist nicht vorgesehen. Faktisch begrenzend wirkt die Bodenordnung: Ein großer Teil der Fläche ist Swazi Nation Land unter traditioneller Verwaltung und steht dem Markt nicht offen; frei handelbar ist im Wesentlichen Title Deed Land.
Laufende Besteuerung. Eine nationale Grundsteuer gibt es nicht. In den Städten erheben die Stadträte Property Rates auf Grund und Gebäude nach der jeweiligen Bewertungsrolle, mit einem Satz je Stadtrat.
Verkauf. Eine eigenständige Kapitalertragsteuer besteht nicht; Gewinne werden nur erfasst, wenn sie ihrer Natur nach Einkommen sind, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Transfer Duty Act 1902, sec. 3. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine moderne Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird nicht erhoben.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer und keine Grundsteuer, bei Immobilienübertragungen fallen jedoch Übertragungssteuern an.
Sozialversicherung
In Eswatini gibt es keine klassischen Sozialversicherungsbeiträge.
Doppelbesteuerungsabkommen
7 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Eswatini Revenue Service, Status of Double Taxation Avoidance Agreements, Stand 2026-08-19). Mit der Isle of Man und Guernsey bestehen nur Informationsaustauschabkommen (TIEA), keine DBA. Das DBA mit Taiwan wird vom ERS als in Kraft geführt (Unterzeichnung 2019, Nachfolger des Abkommens von 1998); Taiwan führt Eswatini ebenfalls als in Kraft befindliches umfassendes Abkommen.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer