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Steueratlas/Länder/Eswatini
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Eswatini

SZ · SWZSüdliches AfrikaStand: 2026-06-30
Hochsteuerland
2/5
Quellenbesteuerung (Auslandseinkünfte steuerfrei)EU-Liste (grau, Anhang II)Absolute MonarchieKein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)33 %
Körperschaftsteuer25 % (zuvor 27,5 %)
Mehrwertsteuer15 %
KapitalertragsteuerKeine eigene
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahr1. Juli bis 30. Juni
WährungLilangeni (SZL, an ZAR gekoppelt)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

AUCOMESACommonwealthSADC

Überblick

Eswatini, das frühere Swasiland, hat ein technisch interessantes Merkmal: Es besteuert nach dem Quellenprinzip, ausländisches Einkommen bleibt grundsätzlich unbesteuert. Das macht das Land aber nicht zu einem Zielland: Eswatini ist die letzte absolute Monarchie der Welt und steht auf der grauen EU-Liste.

Das kleine Binnenkönigreich im südlichen Afrika ist wirtschaftlich stark von Südafrika abhängig. Steuerlich gibt es eine progressive Einkommensteuer bis 33 Prozent, eine auf 25 Prozent gesenkte Körperschaftsteuer und eine Mehrwertsteuer von 15 Prozent.

Steuerpflicht in Eswatini: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Eswatini unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Besteuert wird alles Einkommen aus einer Quelle in Eswatini, unabhängig davon, ob der Empfänger dort ansässig ist. Ausländisches Einkommen ist nicht steuerpflichtig. Das System ist also quellenbasiert und behandelt In- und Ausländer gleich.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv von 20 bis 33 Prozent, die ersten rund SZL 41.000 sind steuerfrei.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Eine eigenständige Kapitalertragsteuer gibt es nicht, Gewinne können nur erfasst werden, wenn sie ihrer Natur nach Einkommen darstellen.

Krypto-Steuern

Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt allgemeinen Regeln.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer wurde für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2024 von 27,5 auf 25 Prozent gesenkt. Besteuert werden Einkünfte aus Quellen in Eswatini.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, Grundbedarf und Exporte sind befreit oder nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Eine moderne Erbschaft- oder Schenkungsteuer wird nicht erhoben.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer und keine Grundsteuer, bei Immobilienübertragungen fallen jedoch Übertragungssteuern an.

Sozialversicherung

In Eswatini gibt es keine klassischen Sozialversicherungsbeiträge.

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Begrenzt / In Umsetzung
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Begrenzt
FATF-Liste
Keine Liste
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Graue Liste (Anhang II, Stand Februar 2026)
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Nicht einschlägig
Transparenzregister
Begrenzt ausgebaut

Stand der Compliance-Daten: 2026

Weiterführende Ressourcen

Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in Eswatini versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in Eswatini. Die Einkommensteuer ist progressiv von **20 bis 33 Prozent**, die ersten rund **SZL 41.000** sind steuerfrei.

Wann gilt in Eswatini nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Eswatini versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Die Einkommensteuer ist progressiv von 20 bis 33 Prozent, die ersten rund SZL 41.000 sind.

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