Überblick
Dominica ist vor allem als Passland bekannt: Das Citizenship-by-Investment-Programm ist eines der ältesten der Welt und verschafft eine zweite Staatsbürgerschaft, ohne dass man vor Ort leben muss. Steuerlich locken keine Kapitalertrag-, Vermögen- und Erbschaftsteuer, der Haken liegt in der Besteuerung tatsächlich Ansässiger.
Die kleine Karibikinsel (nicht zu verwechseln mit der Dominikanischen Republik) erhebt eine progressive Einkommensteuer bis 35 Prozent und eine Körperschaftsteuer von 25 Prozent, verzichtet aber auf Kapitalertrag-, Vermögen-, Schenkung- und Erbschaftsteuer.
Steuerpflicht in Dominica: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Dominica unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Einkommensteuer folgt einem Ansässigkeits- und Überweisungsprinzip. Gewöhnlich Ansässige werden auf ihr weltweites Einkommen besteuert, Ansässige ohne gewöhnlichen Aufenthalt nur auf dominikanische Quellen plus ins Land überwiesene Auslandseinkünfte, Nichtansässige nur auf dominikanische Quellen.
Einkommensteuer
Ansässige zahlen progressiv: 0 Prozent auf die ersten XCD 30.000, 15 Prozent, 25 Prozent und in der Spitze 35 Prozent oberhalb von XCD 80.000. Wer tatsächlich nach Dominica zieht und gewöhnlich ansässig wird, holt damit auch sein Auslandseinkommen in die dominikanische Steuer.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Dominica erhebt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Anteilen oder Unternehmensvermögen sind steuerfrei. Dividenden an Nichtansässige fällt eine Quellensteuer von 15 Prozent an.
Krypto-Steuern
Krypto ist nicht gesondert geregelt und folgt den allgemeinen Einkommensregeln, ohne eigene Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 25 Prozent auf lokale Gewinne. International Business Companies (IBCs) mit ausschließlich ausländischen Einkünften können eine Steuerbefreiung von bis zu 20 Jahren in Anspruch nehmen, vorbehaltlich der Substanzanforderungen. Es gibt keine CFC-Regeln.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer liegt bei 15 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 10 Prozent für Hotels und Tauchbetriebe.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Dominica erhebt weder Erbschaft- noch Schenkungsteuer.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer gibt es nicht.
Sozialversicherung
Beiträge zur Dominica Social Security leisten Arbeitnehmer (rund 6,5 Prozent) und Arbeitgeber (rund 7,5 Prozent).
Doppelbesteuerungsabkommen
10 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (CARICOM Secretariat treaty page; HMRC (termination UK 1987); IRS treaty list (no US DTA), Stand 2026-08-19). Multilaterales CARICOM-Doppelbesteuerungsabkommen von 1994, von Dominica am 19.6.1996 ratifiziert; es deckt Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, Trinidad und Tobago sowie St. Vincent und die Grenadinen ab. Montserrat ist nicht erfasst. Die schweizerische Erstreckung von 1963 des britisch-schweizerischen Abkommens von 1954 gilt laut SIF nur eingeschraenkt auf gewisse Steuerfragen und zaehlt daher nicht als umfassendes Abkommen. Das Abkommen mit dem Vereinigten Koenigreich von 1949 (geaendert 1968) wurde von Dominica gekuendigt und ist seit 1987 ausser Kraft; seither besteht mit dem Vereinigten Koenigreich nur noch ein Informationsaustauschabkommen (in Kraft seit 23.12.2011). Mit den USA bestehen lediglich ein Informationsaustauschabkommen und ein FATCA-Abkommen, kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Weiterführende Ressourcen
Beim Wegzug aus Deutschland sind die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und die Entstrickungsbesteuerung zu beachten. Für den Wegzug aus Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln, zusammengefasst unter Aus Österreich oder der Schweiz?.
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer