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Steueratlas/Länder/St. Lucia
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St. Lucia

LC · LCAKaribikStand: 2026-06-30
Bedingt attraktiv
3/5
Keine CGT/Erbschaft-/VermögensteuerCBI-ProgrammNiedrige VAT (12,5 %)Einkommensteuer bis 30 %

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)10 bis 30 %
Körperschaftsteuer30 %
Mehrwertsteuer12,5 %
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungOstkaribischer Dollar (XCD)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

CARICOMCELACCommonwealthOASOECS

Überblick

St. Lucia ist ein karibischer CBI-Standort mit moderater Vermögensbesteuerung: Es gibt keine Kapitalertrag-, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer und nur eine niedrige VAT von 12,5 Prozent. Anders als St. Kitts erhebt St. Lucia jedoch eine persönliche Einkommensteuer mit einem Spitzensatz von 30 Prozent.

St. Lucia (Hauptstadt Castries) ist ein Inselstaat in der östlichen Karibik. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Kernsätze: Einkommensteuer 10 bis 30 Prozent, Körperschaftsteuer 30 Prozent, VAT 12,5 Prozent.

Steuerpflicht in St. Lucia: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in St. Lucia unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen oder einen Wohnsitz in St. Lucia. Residenten werden auf ihr Einkommen besteuert (mit besonderen Regeln für bestimmte ausländische Einkünfte), Nicht-Residenten auf St.-Lucia-Quelle.

Einkommensteuer

Progressiv von 10 Prozent bis 30 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer.

Krypto-Steuern

Mangels Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht gesondert besteuert.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Das Citizenship-by-Investment-Programm führt über eine qualifizierende Investition zu Staatsbürgerschaft und Pass.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 30 Prozent.

Mehrwertsteuer

Die VAT beträgt 12,5 Prozent (Jahresumsätze unter EC$ 400.000 sind befreit).

Erbschaft- und Vermögensteuer

Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Die Immobiliensteuer beträgt 0,25 Prozent (Wohn) bzw. 0,4 Prozent (Gewerbe).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Ja seit 2017
CARF (Krypto-Meldepflicht)
In Umsetzung
FATCA
Ja (Model 1) seit 2014
FATF-Liste
OECS/ECCB-konform
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
183-Tage-/Wohnsitz-Anknüpfung; CBI-Pass
Transparenzregister
Ja

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Für die Zielgruppe ist St. Lucia ein solider karibischer CBI-Standort: keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, niedrige VAT und ein etabliertes Citizenship-by-Investment-Programm. Gegenzurechnen ist die persönliche Einkommensteuer bis 30 Prozent, die St. Lucia für einen steuerfreien Wohnsitz weniger geeignet macht als das einkommensteuerfreie St. Kitts.

Unser Fazit: Gelb. Karibik mit CBI, ohne Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer, aber mit Einkommensteuer bis 30 Prozent.

Weiterführende Ressourcen

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Welches Einkommen muss man in St. Lucia versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen in St. Lucia. Progressiv von **10 Prozent bis 30 Prozent**.

Wann gilt in St. Lucia nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in St. Lucia versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen. Progressiv von 10 Prozent bis 30.

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