Überblick
St. Kitts und Nevis verbindet eine vollständig einkommensteuerfreie Privatbesteuerung mit dem ältesten Citizenship-by-Investment-Programm der Welt. Es gibt keine persönliche Einkommensteuer, keine Kapitalertrag-, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer, dazu keine Devisenkontrollen. Der Preis: eine Körperschaftsteuer von 33 Prozent, eine VAT von 17 Prozent und die abgelegene Lage.
Die Föderation St. Kitts und Nevis (Hauptstadt Basseterre) ist ein Doppelinselstaat in der östlichen Karibik. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD), fest an den US-Dollar gekoppelt. Kernsätze: keine Einkommensteuer, Körperschaftsteuer 33 Prozent, VAT 17 Prozent.
Steuerpflicht in St. Kitts und Nevis: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in St. Kitts und Nevis unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
St. Kitts und Nevis erhebt seit 1980 keine persönliche Einkommensteuer. Damit gibt es kein Konzept der steuerlichen Ansässigkeit für die Einkommensteuer: Aufenthalt oder Wohnsitz lösen keine Einkommensteuerpflicht aus.
Einkommensteuer
Es gibt keine persönliche Einkommensteuer.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus lokaler Quelle an Nicht-Residenten fällt eine Quellensteuer von 15 Prozent an.
Krypto-Steuern
Mangels Einkommen- und Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
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Sonderregime für Zuzügler
Das Citizenship-by-Investment-Programm (seit 1984, das älteste weltweit) führt über eine qualifizierende Investition zur Staatsbürgerschaft und einem Pass mit breitem visafreien Zugang. Für die steuerfreie Privatbesteuerung ist kein Mindestaufenthalt erforderlich.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 33 Prozent (residente Gesellschaften auf das Welteinkommen, Nicht-Residenten auf lokale Quelle). Nevis-LLCs sind für Nicht-Residenten steuerneutral; für Neugesellschaften sind Steuerbefreiungen von bis zu 15 Jahren möglich.
Mehrwertsteuer
Die VAT beträgt 17 Prozent (Hotels und Restaurants 10 Prozent, Grundnahrungsmittel 0 Prozent).
Immobiliensteuern
St. Kitts und Nevis legt die Stempelsteuer auf den Verkäufer und verlangt von Ausländern eine Lizenzgebühr.
Erwerb. Eine Käufer-Stempelsteuer gibt es nicht. Die Stempelsteuer von 6 bis 10 Prozent des Werts trägt der Verkäufer.
Nichtansässige. Ausländer benötigen eine Alien-Landholding-Lizenz und zahlen dafür 10 Prozent des Immobilienwerts. Wer über das Investitionsprogramm die Staatsbürgerschaft erwirbt, fällt nicht unter die Lizenzpflicht; genau das ist der übliche Weg der Käufer in den zugelassenen Projekten.
Laufende Besteuerung. Auf St. Kitts beträgt die Grundsteuer für Wohnnutzung 0,2 Prozent auf Gebäude und Grund, mit einem Freibetrag von 80.000 Ostkaribischen Dollar auf den Gebäudewert. Auf Nevis liegt der Satz bei 0,156 Prozent auf Gebäude zuzüglich eines Grundanteils von rund 0,075 Prozent.
Verkauf. Eine Kapitalertragsteuer gibt es nicht, siehe Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.
Quelle: Inland Revenue Department St. Kitts and Nevis. Stand: 2026-08-19.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft-, Schenkung- und keine Vermögensteuer.
Doppelbesteuerungsabkommen
13 umfassende Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (Inland Revenue Department St. Kitts and Nevis, Tax Treaties; CARICOM Secretariat, Double Taxation Agreement; SIF Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen Stand 01.01.2026; Gouvernement Princier de Monaco; Segreteria di Stato per gli Affari Esteri San Marino, Stand 2026-08-19). Das CARICOM-Abkommen von 1994 wurde von St. Kitts und Nevis am 8. Mai 1997 ratifiziert und wirkt gegenueber Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Dominica, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen sowie Trinidad und Tobago. Mit dem Vereinigten Koenigreich gilt weiterhin die Vereinbarung vom 19. Dezember 1947, in Kraft seit dem 28. Januar 1948. Monaco: Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, in Kraft gesetzt durch Ordonnance Souveraine Nr. 3.642 vom 20. Januar 2012. San Marino: Abkommen samt Protokoll, unterzeichnet am 20. April 2010 in New York, ratifiziert am 1. Juni 2010; St. Kitts und Nevis hat es mit dem Income Tax (Double Taxation Relief) (San Marino) Order 2011 innerstaatlich in Kraft gesetzt. Das nationale Register fuehrt zusaetzlich Orders zu Kanada, Daenemark, Neuseeland, Norwegen, Schweden und den USA. Dabei handelt es sich um Ausdehnungen alter britischer Kolonialabkommen, die nur noch innerstaatliches Recht sind: die Register der Gegenseiten fuehren St. Kitts und Nevis nicht als Abkommensstaat, Daenemark und Schweden haben lediglich Abkommen ueber den Informationsaustausch, und Neuseeland fuehrt das Gebiet nur unter noch nicht in Kraft getretenen Informationsaustauschabkommen. Die Schweiz fuehrt St. Kitts und Nevis in ihrer Abkommensliste unter dem Notenwechsel von 1963, der das schweizerisch-britische Abkommen von 1954 auf das Gebiet ausdehnte. Dieselbe Liste qualifiziert diese Ausdehnungen jedoch ausdruecklich als eingeschraenkt auf gewisse Steuerfragen. Sie sind damit keine umfassenden Doppelbesteuerungsabkommen und werden hier ebenso wenig gezaehlt wie bei Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen oder Montserrat.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Für die Zielgruppe ist St. Kitts und Nevis ein erstklassiger steuerfreier Karibikstandort mit Pass: keine Einkommen-, Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer, keine Devisenkontrollen und das etablierteste CBI-Programm der Welt. Gegenzurechnen sind die Körperschaftsteuer von 33 Prozent (relevant für lokal ansässige Gesellschaften, nicht für Nevis-LLCs nicht-residenter Eigner), die VAT von 17 Prozent, die abgelegene Lage und das fehlende DACH-DBA.
Unsere Einordnung: Grün. Steuerfreie Privatbesteuerung plus ältestes CBI-Programm der Welt. Die hohe Körperschaftsteuer betrifft vor allem lokal tätige Gesellschaften.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer