Überblick
Mayotte ist Frankreich im Indischen Ozean: volle französische Steuer, aber ohne Mehrwertsteuer. Das seit 2011 jüngste französische Überseedepartement gehört voll zum französischen Steuergebiet: französische Einkommensteuer bis 45 Prozent (plus Hochverdienerzuschlag), PFU-Flat-Tax von 30 Prozent auf Kapitalerträge, Immobilien-Vermögensteuer IFI und Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie.
Wie in Französisch-Guayana wird in Mayotte keine Mehrwertsteuer erhoben (die TVA ist dort nicht anwendbar), stattdessen greift die octroi de mer. Ansässige erhalten zudem eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 40 Prozent (gedeckelt). Am Charakter eines Hochsteuergebiets ändert das nichts, und Mayotte ist zugleich das ärmste und infrastrukturell schwächste Department Frankreichs.
Steuerliche Ansässigkeit
Es gelten die französischen Ansässigkeitsregeln (Art. 4 B CGI): ansässig ist, wer seinen Wohnsitz (foyer), seinen Hauptaufenthalt, seine berufliche Tätigkeit oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Frankreich, und damit in Mayotte, hat. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Es gilt der französische Einkommensteuertarif mit einem Spitzensatz von 45 Prozent, ergänzt um den Hochverdienerzuschlag (CEHR). Für Bewohner der Überseedepartements Mayotte und Französisch-Guayana besteht eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 40 Prozent, gedeckelt auf rund 4.050 Euro pro Jahr. Sie senkt die Belastung kleiner Einkommen deutlich, läuft bei hohen Einkommen aber leer.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge und viele Veräußerungsgewinne unterliegen dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der Flat Tax von 30 Prozent (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 17,2 Prozent Sozialabgaben). Auf Antrag ist die progressive Besteuerung möglich. Für Immobilienveräußerungsgewinne gelten die französischen Regeln.
Körperschaftsteuer
Es gilt die französische Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) von 25 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 15 Prozent auf die ersten 42.500 Euro Gewinn kleiner Gesellschaften. Für Überseeinvestitionen bestehen besondere Steuervergünstigungen (défiscalisation outre-mer).
Mehrwertsteuer
In Mayotte ist die Mehrwertsteuer (TVA) derzeit nicht anwendbar, ebenso wie in Französisch-Guayana. Es wird keine TVA erhoben; an ihre Stelle tritt die octroi de mer (und die octroi de mer régionale) auf Einfuhren und lokale Produktion. Umsatzsteuerlich gilt das Gebiet als Drittland gegenüber der EU.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gilt die französische Erbschaft- und Schenkungsteuer, progressiv nach Verwandtschaftsgrad: in gerader Linie bis 45 Prozent, unter Nichtverwandten bis 60 Prozent, mit den französischen Freibeträgen. Für vermögende Familien ein gravierender Nachteil.
Vermögensteuer
Frankreich erhebt die Immobilien-Vermögensteuer (IFI) auf Immobilienvermögen oberhalb von 1,3 Mio. Euro, mit Sätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent. Sie gilt auch in Mayotte. Eine allgemeine Vermögensteuer auf sonstiges Vermögen besteht nicht.
Sozialversicherung
Es gilt das französische Sozialversicherungssystem mit hohen Beiträgen sowie den Sozialabgaben (CSG/CRDS). Für Mayotte bestehen einzelne Übergangs- und Sonderregelungen im Zuge der schrittweisen Angleichung an das Mutterland.
Doppelbesteuerungsabkommen
Als Teil des französischen Steuergebiets ist Mayotte in das umfangreiche französische Abkommensnetz eingebunden, einschließlich der Abkommen mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Einzelne französische Abkommen können die Überseedepartements gesondert behandeln.
Bewertung für Auswanderer
Mayotte ist französische Hochsteuer im Indischen Ozean, nur ohne Mehrwertsteuer. Einkommensteuer bis 45 Prozent samt Zuschlag, 30 Prozent Flat Tax auf Kapital, IFI auf Immobilien und Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie ergeben ein klares Hochsteuerprofil. Die fehlende TVA und der 40-Prozent-Einkommensteuernachlass sind kleine Mildernde.
Für DACH-HNWIs, die einen Niedrigsteuerwohnsitz suchen, ist Mayotte kein Ziel. Hinzu kommen erhebliche infrastrukturelle und soziale Herausforderungen. Als Lebensmittelpunkt zur Steueroptimierung scheidet das Department aus.
Unser Fazit: Rot. Volle französische Hochsteuer, nur ohne Mehrwertsteuer. Kein Standort für steuerorientierte Auswanderer.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.