Steueratlas
Steueratlas/Länder/Martinique
🇲🇶

Martinique

MQ · MTQKaribikStand: 2026-07-01
Hochsteuerland
2/5
Weltweite BesteuerungHohe EinkommensteuerHohe ErbschaftsteuerImmobilien-Vermögensteuer (IFI)Ermäßigte Mehrwertsteuer (8,5 %)

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 45 % (plus Hochverdienerzuschlag); 30 % DOM-Ermäßigung
Körperschaftsteuer25 % (15 % bis 42.500 EUR)
Mehrwertsteuer8,5 % (ermäßigter Regelsatz); 2,1 %
Kapitalertragsteuer30 % (PFU-Flat-Tax)
VermögensteuerIFI auf Immobilien (0,5 % bis 1,5 %)
Erbschaftsteuerbis 45 % (gerade Linie), bis 60 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEUR

Überblick

Martinique ist steuerlich Frankreich in der Karibik, mit denselben Milderungen wie das Nachbardepartement Guadeloupe. Das französische Überseedepartement gehört voll zum französischen Steuergebiet: französische Einkommensteuer bis 45 Prozent (plus Hochverdienerzuschlag), PFU-Flat-Tax von 30 Prozent auf Kapitalerträge, Immobilien-Vermögensteuer IFI und Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie.

Die beiden Besonderheiten sind indirekt: eine ermäßigte Mehrwertsteuer (8,5 statt 20 Prozent) und eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 30 Prozent (gedeckelt) für Überseebewohner. Am Grundcharakter eines Hochsteuergebiets ändert das nichts.

Steuerliche Ansässigkeit

Es gelten die französischen Ansässigkeitsregeln (Art. 4 B CGI): ansässig ist, wer seinen Wohnsitz (foyer), seinen Hauptaufenthalt, seine berufliche Tätigkeit oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Frankreich, und damit in Martinique, hat. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Es gilt der französische Einkommensteuertarif mit einem Spitzensatz von 45 Prozent, ergänzt um den Hochverdienerzuschlag (CEHR). Für Bewohner der Überseedepartements Martinique, Guadeloupe und Réunion besteht eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 30 Prozent, gedeckelt auf rund 2.450 Euro pro Jahr. Sie entlastet kleine und mittlere Einkommen, verpufft bei hohen Einkommen aber weitgehend.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge und viele Veräußerungsgewinne unterliegen dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der Flat Tax von 30 Prozent (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 17,2 Prozent Sozialabgaben). Auf Antrag ist die progressive Besteuerung möglich. Für Immobilienveräußerungsgewinne gelten die französischen Regeln mit Haltefristabschlägen.

Körperschaftsteuer

Es gilt die französische Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) von 25 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 15 Prozent auf die ersten 42.500 Euro Gewinn kleiner Gesellschaften. Für Überseeinvestitionen bestehen besondere Steuervergünstigungen (défiscalisation outre-mer).

Mehrwertsteuer

In Martinique wird eine Mehrwertsteuer (TVA) zu ermäßigten Sätzen erhoben: Regelsatz 8,5 Prozent (statt 20 Prozent), ermäßigter Satz 2,1 Prozent. Martinique und Guadeloupe bilden ein gemeinsames Steuergebiet. Zusätzlich gilt die octroi de mer auf Einfuhren und lokale Produktion. Umsatzsteuerlich zählt das Gebiet gegenüber der EU als Drittland.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gilt die französische Erbschaft- und Schenkungsteuer, progressiv nach Verwandtschaftsgrad: in gerader Linie bis 45 Prozent, unter Nichtverwandten bis 60 Prozent, mit den französischen Freibeträgen (z. B. 100.000 Euro je Kind und Elternteil). Für vermögende Familien ein gravierender Nachteil.

Vermögensteuer

Frankreich erhebt die Immobilien-Vermögensteuer (IFI) auf Immobilienvermögen oberhalb von 1,3 Mio. Euro, mit Sätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent. Sie gilt auch in Martinique. Eine allgemeine Vermögensteuer auf sonstiges Vermögen besteht nicht.

Sozialversicherung

Es gilt das französische Sozialversicherungssystem mit hohen Beiträgen sowie den Sozialabgaben (CSG/CRDS), die auch Kapitalerträge erfassen (Teil der 17,2 Prozent innerhalb der Flat Tax).

Doppelbesteuerungsabkommen

Als Teil des französischen Steuergebiets ist Martinique in das umfangreiche französische Abkommensnetz eingebunden, einschließlich der Abkommen mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Einzelne französische Abkommen können die Überseedepartements gesondert behandeln.

Bewertung für Auswanderer

Wer nach Martinique zieht, zieht steuerlich nach Frankreich, nur mit günstigerer Mehrwertsteuer. Einkommensteuer bis 45 Prozent samt Zuschlag, 30 Prozent Flat Tax auf Kapital, IFI auf Immobilien und Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie: ein klares Hochsteuerprofil. Die ermäßigte TVA und der 30-Prozent-Einkommensteuernachlass sind reale, aber begrenzte Vorteile.

Für DACH-HNWIs, die einen Niedrigsteuerwohnsitz suchen, ist Martinique kein Ziel. Interessant kann das Department für Investitionsvorhaben mit Überseevergünstigungen sein. Als Lebensmittelpunkt zur Steueroptimierung scheidet es aus.

Unser Fazit: Rot. Volle französische Hochsteuer in der Karibik, mit ermäßigter Mehrwertsteuer. Kein Standort für steuerorientierte Auswanderer.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf Martinique unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf Martinique nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf Martinique versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.