Überblick
Guadeloupe ist steuerlich Frankreich in der Karibik, mit zwei Milderungen: einer ermäßigten Mehrwertsteuer und einem Steuernachlass für Überseebewohner. Das französische Überseedepartement gehört voll zum französischen Steuergebiet: französische Einkommensteuer bis 45 Prozent (plus Hochverdienerzuschlag), die PFU-Flat-Tax von 30 Prozent auf Kapitalerträge, die Immobilien-Vermögensteuer IFI und die französische Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie.
Anders als in Französisch-Guayana gilt hier eine Mehrwertsteuer, allerdings zu ermäßigten Sätzen (8,5 Prozent statt 20 Prozent). Zudem erhalten Ansässige eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 30 Prozent (gedeckelt). Am Grundcharakter eines Hochsteuergebiets ändern beide Punkte nichts.
Steuerliche Ansässigkeit
Es gelten die französischen Ansässigkeitsregeln (Art. 4 B CGI): steuerlich ansässig ist, wer seinen Wohnsitz (foyer), seinen Hauptaufenthalt, seine berufliche Tätigkeit oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Frankreich, und damit in Guadeloupe, hat. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Es gilt der französische Einkommensteuertarif mit einem Spitzensatz von 45 Prozent, ergänzt um den Hochverdienerzuschlag (CEHR) von 3 bis 4 Prozent. Für Bewohner der Überseedepartements Guadeloupe, Martinique und Réunion besteht eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 30 Prozent, gedeckelt auf rund 2.450 Euro pro Jahr. Sie entlastet kleine und mittlere Einkommen spürbar, verpufft bei hohen Einkommen aber praktisch.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und viele Veräußerungsgewinne unterliegen dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der Flat Tax von 30 Prozent (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 17,2 Prozent Sozialabgaben). Auf Antrag ist alternativ die Besteuerung zum progressiven Tarif möglich. Für Immobilienveräußerungsgewinne gelten die französischen Regeln mit Haltefristabschlägen.
Körperschaftsteuer
Es gilt die französische Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) von 25 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 15 Prozent auf die ersten 42.500 Euro Gewinn für kleine Gesellschaften. Für Investitionen in den Überseegebieten bestehen besondere Steuervergünstigungen (défiscalisation outre-mer), die gezielt Wohnungsbau, Tourismus und produktive Investitionen fördern.
Mehrwertsteuer
Hier liegt der Unterschied zu Französisch-Guayana: In Guadeloupe wird eine Mehrwertsteuer (TVA) erhoben, allerdings zu ermäßigten Sätzen. Der Regelsatz beträgt 8,5 Prozent (statt 20 Prozent auf dem Festland), der ermäßigte Satz 2,1 Prozent. Zusätzlich gilt die octroi de mer auf Einfuhren und lokale Produktion. Umsatzsteuerlich zählt das Gebiet gegenüber der EU als Drittland.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gilt die französische Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Sätze sind progressiv und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: in gerader Linie bis 45 Prozent, unter Nichtverwandten bis 60 Prozent, mit den französischen Freibeträgen (z. B. 100.000 Euro je Kind und Elternteil). Für vermögende Familien ist das ein gravierender Nachteil.
Vermögensteuer
Frankreich erhebt die Immobilien-Vermögensteuer (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI) auf Immobilienvermögen oberhalb von 1,3 Mio. Euro, mit progressiven Sätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent. Sie gilt auch in Guadeloupe. Eine allgemeine Vermögensteuer auf sonstiges Vermögen besteht nicht.
Sozialversicherung
Es gilt das französische Sozialversicherungssystem mit hohen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie den Sozialabgaben (CSG/CRDS), die auch Kapitalerträge erfassen (Teil der 17,2 Prozent innerhalb der Flat Tax). Für die Überseegebiete bestehen einzelne Sonderregelungen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Als Teil des französischen Steuergebiets ist Guadeloupe in das umfangreiche französische Abkommensnetz eingebunden, einschließlich der Abkommen mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Zu beachten ist, dass einzelne französische Abkommen die Überseedepartements gesondert behandeln können.
Bewertung für Auswanderer
Wer nach Guadeloupe zieht, zieht steuerlich nach Frankreich, nur mit günstigerer Mehrwertsteuer. Einkommensteuer bis 45 Prozent samt Zuschlag, 30 Prozent Flat Tax auf Kapital, IFI auf Immobilien und Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie ergeben ein klares Hochsteuerprofil. Die ermäßigte TVA (8,5 Prozent) und der 30-Prozent-Einkommensteuernachlass sind reale, aber begrenzte Vorteile.
Für DACH-HNWIs, die einen Niedrigsteuerwohnsitz suchen, ist Guadeloupe kein Ziel. Interessant kann das Department für Investitionsvorhaben mit Überseevergünstigungen sein. Als Lebensmittelpunkt zur Steueroptimierung scheidet es aus.
Unser Fazit: Rot. Volle französische Hochsteuer in der Karibik, immerhin mit ermäßigter Mehrwertsteuer. Kein Standort für steuerorientierte Auswanderer.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.