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Französisch-Guayana

GF · GUFSüdamerikaStand: 2026-07-01
Hochsteuerland
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Weltweite BesteuerungHohe EinkommensteuerHohe ErbschaftsteuerImmobilien-Vermögensteuer (IFI)Keine Mehrwertsteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis 45 % (plus Hochverdienerzuschlag); 40 % DOM-Ermäßigung
Körperschaftsteuer25 % (15 % bis 42.500 EUR)
MehrwertsteuerKeine (TVA nicht anwendbar); octroi de mer
Kapitalertragsteuer30 % (PFU-Flat-Tax)
VermögensteuerIFI auf Immobilien (0,5 % bis 1,5 %)
Erbschaftsteuerbis 45 % (gerade Linie), bis 60 %
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEUR

Überblick

Französisch-Guayana ist steuerlich schlicht Frankreich, mitten in Südamerika. Das französische Überseedepartement am Rand des Amazonas gehört voll zum französischen Steuergebiet: französische Einkommensteuer bis 45 Prozent (plus Hochverdienerzuschlag), die PFU-Flat-Tax von 30 Prozent auf Kapitalerträge, die Immobilien-Vermögensteuer IFI und eine Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie.

Die einzige echte Besonderheit ist indirekt: In Französisch-Guayana wird keine Mehrwertsteuer erhoben (die TVA ist dort nicht anwendbar), an ihre Stelle tritt die octroi de mer auf Einfuhren. Für ansässige Personen gibt es zudem eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 40 Prozent (gedeckelt), die die Überseelage abfedert. Am Charakter eines Hochsteuergebiets ändert das nichts.

Steuerliche Ansässigkeit

Es gelten die französischen Ansässigkeitsregeln (Art. 4 B CGI): steuerlich ansässig ist, wer seinen Wohnsitz (foyer), seinen Hauptaufenthalt, seine berufliche Tätigkeit oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Frankreich, und damit auch in Französisch-Guayana, hat. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Es gilt der französische Einkommensteuertarif mit einem Spitzensatz von 45 Prozent, ergänzt um den Hochverdienerzuschlag (CEHR) von 3 bis 4 Prozent. Für Bewohner der Überseedepartements Französisch-Guayana und Mayotte besteht eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 40 Prozent, allerdings mit einer Deckelung (rund 4.050 Euro pro Jahr). Diese Ermäßigung senkt die Belastung geringer Einkommen spürbar, läuft bei hohen Einkommen aber praktisch ins Leere.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und viele Veräußerungsgewinne unterliegen dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der Flat Tax von 30 Prozent (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 17,2 Prozent Sozialabgaben). Auf Antrag ist alternativ die Besteuerung zum progressiven Tarif möglich. Für Immobilienveräußerungsgewinne gelten die gesonderten französischen Regeln mit Haltefristabschlägen.

Körperschaftsteuer

Es gilt die französische Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) von 25 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 15 Prozent auf die ersten 42.500 Euro Gewinn für kleine Gesellschaften (Umsatz bis 10 Mio. Euro, überwiegend in natürlicher Personenhand). Für Investitionen in den Überseegebieten bestehen besondere Steuervergünstigungen (défiscalisation outre-mer).

Mehrwertsteuer

Hier liegt die Besonderheit: In Französisch-Guayana ist die Mehrwertsteuer (TVA) derzeit nicht anwendbar. Anders als in Guadeloupe, Martinique und Réunion (dort gilt ein ermäßigter Satz) wird in Französisch-Guayana und Mayotte keine TVA erhoben. An ihre Stelle tritt die octroi de mer (und die octroi de mer régionale), eine indirekte Abgabe auf Einfuhren und lokale Produktion. Umsatzsteuerlich gilt das Gebiet als Drittland gegenüber der EU.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gilt die französische Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Sätze sind progressiv und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: in gerader Linie bis 45 Prozent, unter Geschwistern bis 45 Prozent, unter Nichtverwandten bis 60 Prozent, mit den bekannten französischen Freibeträgen (z. B. 100.000 Euro je Kind und Elternteil). Für vermögende Familien ist das ein gravierender Nachteil.

Vermögensteuer

Frankreich erhebt die Immobilien-Vermögensteuer (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI) auf Immobilienvermögen oberhalb von 1,3 Mio. Euro, mit progressiven Sätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent. Sie gilt auch in Französisch-Guayana. Eine allgemeine Vermögensteuer auf sonstiges Vermögen besteht dagegen nicht.

Sozialversicherung

Es gilt das französische Sozialversicherungssystem mit vergleichsweise hohen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie den Sozialabgaben (CSG/CRDS), die auch Kapitalerträge erfassen (Teil der 17,2 Prozent innerhalb der Flat Tax). Für die Überseegebiete bestehen einzelne Sonderregelungen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Als Teil des französischen Steuergebiets ist Französisch-Guayana in das umfangreiche französische Abkommensnetz eingebunden, einschließlich der Abkommen mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Zu beachten ist, dass einzelne französische Abkommen die Überseedepartements gesondert oder abweichend behandeln können.

Bewertung für Auswanderer

Wer nach Französisch-Guayana zieht, zieht steuerlich nach Frankreich. Einkommensteuer bis 45 Prozent samt Zuschlag, 30 Prozent Flat Tax auf Kapital, IFI auf Immobilien und eine Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie: Das ist ein klares Hochsteuerprofil. Die 40-Prozent-Einkommensteuer-Ermäßigung für Überseebewohner und die fehlende Mehrwertsteuer sind reale, aber kleine Mildernde.

Für DACH-HNWIs, die einen Niedrigsteuerwohnsitz suchen, ist Französisch-Guayana kein Ziel. Relevant kann das Department allenfalls für spezielle Investitionsvorhaben mit Überseevergünstigungen sein. Als Lebensmittelpunkt zur Steueroptimierung scheidet es aus.

Unser Fazit: Rot. Volle französische Hochsteuer mitten in Südamerika, nur ohne Mehrwertsteuer. Kein Standort für steuerorientierte Auswanderer.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man in Französisch-Guayana unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt in Französisch-Guayana nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Französisch-Guayana versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.