Überblick
Französisch-Guayana ist steuerlich schlicht Frankreich, mitten in Südamerika. Das französische Überseedepartement am Rand des Amazonas gehört voll zum französischen Steuergebiet: französische Einkommensteuer bis 45 Prozent (plus Hochverdienerzuschlag), die PFU-Flat-Tax von 30 Prozent auf Kapitalerträge, die Immobilien-Vermögensteuer IFI und eine Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie.
Die einzige echte Besonderheit ist indirekt: In Französisch-Guayana wird keine Mehrwertsteuer erhoben (die TVA ist dort nicht anwendbar), an ihre Stelle tritt die octroi de mer auf Einfuhren. Für ansässige Personen gibt es zudem eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 40 Prozent (gedeckelt), die die Überseelage abfedert. Am Charakter eines Hochsteuergebiets ändert das nichts.
Steuerliche Ansässigkeit
Es gelten die französischen Ansässigkeitsregeln (Art. 4 B CGI): steuerlich ansässig ist, wer seinen Wohnsitz (foyer), seinen Hauptaufenthalt, seine berufliche Tätigkeit oder den Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen Interessen in Frankreich, und damit auch in Französisch-Guayana, hat. Ansässige unterliegen der weltweiten Besteuerung. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Es gilt der französische Einkommensteuertarif mit einem Spitzensatz von 45 Prozent, ergänzt um den Hochverdienerzuschlag (CEHR) von 3 bis 4 Prozent. Für Bewohner der Überseedepartements Französisch-Guayana und Mayotte besteht eine Einkommensteuer-Ermäßigung von 40 Prozent, allerdings mit einer Deckelung (rund 4.050 Euro pro Jahr). Diese Ermäßigung senkt die Belastung geringer Einkommen spürbar, läuft bei hohen Einkommen aber praktisch ins Leere.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) und viele Veräußerungsgewinne unterliegen dem Prélèvement Forfaitaire Unique (PFU), der Flat Tax von 30 Prozent (12,8 Prozent Einkommensteuer plus 17,2 Prozent Sozialabgaben). Auf Antrag ist alternativ die Besteuerung zum progressiven Tarif möglich. Für Immobilienveräußerungsgewinne gelten die gesonderten französischen Regeln mit Haltefristabschlägen.
Körperschaftsteuer
Es gilt die französische Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés) von 25 Prozent, mit einem ermäßigten Satz von 15 Prozent auf die ersten 42.500 Euro Gewinn für kleine Gesellschaften (Umsatz bis 10 Mio. Euro, überwiegend in natürlicher Personenhand). Für Investitionen in den Überseegebieten bestehen besondere Steuervergünstigungen (défiscalisation outre-mer).
Mehrwertsteuer
Hier liegt die Besonderheit: In Französisch-Guayana ist die Mehrwertsteuer (TVA) derzeit nicht anwendbar. Anders als in Guadeloupe, Martinique und Réunion (dort gilt ein ermäßigter Satz) wird in Französisch-Guayana und Mayotte keine TVA erhoben. An ihre Stelle tritt die octroi de mer (und die octroi de mer régionale), eine indirekte Abgabe auf Einfuhren und lokale Produktion. Umsatzsteuerlich gilt das Gebiet als Drittland gegenüber der EU.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gilt die französische Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Sätze sind progressiv und richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: in gerader Linie bis 45 Prozent, unter Geschwistern bis 45 Prozent, unter Nichtverwandten bis 60 Prozent, mit den bekannten französischen Freibeträgen (z. B. 100.000 Euro je Kind und Elternteil). Für vermögende Familien ist das ein gravierender Nachteil.
Vermögensteuer
Frankreich erhebt die Immobilien-Vermögensteuer (Impôt sur la Fortune Immobilière, IFI) auf Immobilienvermögen oberhalb von 1,3 Mio. Euro, mit progressiven Sätzen von 0,5 bis 1,5 Prozent. Sie gilt auch in Französisch-Guayana. Eine allgemeine Vermögensteuer auf sonstiges Vermögen besteht dagegen nicht.
Sozialversicherung
Es gilt das französische Sozialversicherungssystem mit vergleichsweise hohen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen sowie den Sozialabgaben (CSG/CRDS), die auch Kapitalerträge erfassen (Teil der 17,2 Prozent innerhalb der Flat Tax). Für die Überseegebiete bestehen einzelne Sonderregelungen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Als Teil des französischen Steuergebiets ist Französisch-Guayana in das umfangreiche französische Abkommensnetz eingebunden, einschließlich der Abkommen mit Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg. Zu beachten ist, dass einzelne französische Abkommen die Überseedepartements gesondert oder abweichend behandeln können.
Bewertung für Auswanderer
Wer nach Französisch-Guayana zieht, zieht steuerlich nach Frankreich. Einkommensteuer bis 45 Prozent samt Zuschlag, 30 Prozent Flat Tax auf Kapital, IFI auf Immobilien und eine Erbschaftsteuer bis 45 Prozent in gerader Linie: Das ist ein klares Hochsteuerprofil. Die 40-Prozent-Einkommensteuer-Ermäßigung für Überseebewohner und die fehlende Mehrwertsteuer sind reale, aber kleine Mildernde.
Für DACH-HNWIs, die einen Niedrigsteuerwohnsitz suchen, ist Französisch-Guayana kein Ziel. Relevant kann das Department allenfalls für spezielle Investitionsvorhaben mit Überseevergünstigungen sein. Als Lebensmittelpunkt zur Steueroptimierung scheidet es aus.
Unser Fazit: Rot. Volle französische Hochsteuer mitten in Südamerika, nur ohne Mehrwertsteuer. Kein Standort für steuerorientierte Auswanderer.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.