Vermögensteuer in Spanien: Was 2026 in jeder Region gilt
Veröffentlicht am 3.11.2026

Spanien ist eines der wenigen Länder in Europa, die Vermögen jedes Jahr besteuern, und es tut das auf zwei Ebenen. Die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ist ein staatliches Gesetz, dessen Ertrag den Regionen zusteht und das die 15 autonomen Gemeinschaften des gemeinsamen Systems selbst ausgestalten dürfen: Freibetrag, Tarif und Bonifikationen. Darüber liegt seit 2023 die staatliche Solidaritätssteuer auf große Vermögen (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas), die genau dort ansetzt, wo eine Region ihre Vermögensteuer abgeschafft hat. Was du in Spanien zahlst, hängt deshalb weniger an der Höhe deines Vermögens als an der Frage, in welcher Region du wohnst.
Die allgemeinen Steuerregeln für Spanien, von der Einkommensteuer bis zum Beckham-Regime, stehen im Länderprofil Spanien. Die Vermögensteuer in Spanien folgt eigenen Regeln, und die unterscheiden sich 2026 Region für Region. Grundlage sind das Gesetz im spanischen Staatsanzeiger BOE und die Übersicht des spanischen Finanzministeriums zu den regionalen Steuerregeln 2026, Stand 23. September 2026.
Wer in Spanien Vermögensteuer zahlt
Das Gesetz 19/1991 über die Vermögensteuer unterscheidet zwei Gruppen. Wer in Spanien seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig und versteuert sein weltweites Nettovermögen, also auch das Depot in Deutschland, die Wohnung in Österreich oder das Konto in der Schweiz. Wer nicht in Spanien ansässig ist, zahlt nur auf Vermögen in Spanien, typischerweise eine Immobilie.
Stichtag ist der 31. Dezember: Besteuert wird, was dir an diesem Tag gehört, abzüglich der Schulden. Eine Erklärung musst du abgeben, wenn eine Steuer zu zahlen ist, und auch dann, wenn zwar nichts zu zahlen ist, dein Bruttovermögen nach den Bewertungsregeln des Gesetzes aber 2 Millionen Euro übersteigt. Das ist wichtig für alle, die in einer Region mit voller Bonifikation wohnen: Null Steuer heißt nicht automatisch keine Erklärung.
Die staatliche Grundregel
Wo eine Region nichts Eigenes regelt, gilt das staatliche Gesetz. Es kennt drei Bausteine.
Freibetrag. Vom Nettovermögen werden 700.000 Euro abgezogen, wenn die Region keinen eigenen Betrag festgelegt hat (Artikel 28). Dazu ist die selbst genutzte Hauptwohnung bis 300.000 Euro steuerfrei (Artikel 4 Nummer 9). Ein Paar, bei dem jeder Partner Vermögen hat, rechnet jeweils für sich, denn die Steuer ist individuell.
Tarif. Auf den Rest gilt der staatliche Stufentarif (Artikel 30):
| Steuerpflichtiges Vermögen bis Euro | Steuersatz auf die Stufe |
|---|---|
| 167.129,45 | 0,2 % |
| 334.252,88 | 0,3 % |
| 668.499,75 | 0,5 % |
| 1.336.999,51 | 0,9 % |
| 2.673.999,01 | 1,3 % |
| 5.347.998,03 | 1,7 % |
| 10.695.996,06 | 2,1 % |
| darüber | 3,5 % |
Obergrenze. Vermögensteuer und spanische Einkommensteuer zusammen dürfen für Ansässige 60 Prozent der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage nicht überschreiten (Artikel 31). Die Vermögensteuer wird dann gekürzt, aber höchstens um 80 Prozent: Mindestens ein Fünftel bleibt immer zu zahlen. Die Grenze hilft Vermögenden mit wenig laufendem Einkommen. Der Teil der Vermögensteuer, der auf Vermögen ohne Ertragsfähigkeit im Sinne der Einkommensteuer entfällt, zählt dabei allerdings nicht mit.
Ein Rechenbeispiel nach staatlichem Tarif: Du wohnst in einer Region ohne eigene Regeln, hast 2 Millionen Euro Nettovermögen ohne Hauptwohnung. Nach dem Freibetrag bleiben 1,3 Millionen Euro. Die Steuer bis zur Stufe 668.499,75 Euro beträgt 2.506,86 Euro, auf die übrigen 631.500,25 Euro fallen 0,9 Prozent an, also 5.683,50 Euro. Zusammen sind das rund 8.190 Euro im Jahr. Gehört eine Hauptwohnung im Wert von mindestens 300.000 Euro dazu, sinkt die Steuer auf rund 5.490 Euro.
Was die Regionen ändern dürfen
Nach der Übersicht des Finanzministeriums zu den regionalen Steuermaßnahmen 2026 dürfen die autonomen Gemeinschaften den Freibetrag, den Tarif und Abzüge und Bonifikationen auf die Steuer selbst festlegen. Davon machen sie sehr unterschiedlich Gebrauch: Einige verzichten über eine Bonifikation von 100 Prozent faktisch ganz auf die Steuer, andere haben den Freibetrag gesenkt und den Tarif erhöht.
Vermögensteuer in Spanien: die Regionen 2026 im Überblick
Die folgende Übersicht fasst den Stand des Finanzministeriums vom 23. September 2026 zusammen. „Staatlich" heißt, dass die Region an dieser Stelle nichts Eigenes regelt und das Gesetz 19/1991 gilt. Die Sonderregeln für Menschen mit Behinderung und für einzelne Vermögensarten sind nicht aufgeführt.
| Region | Freibetrag | Tarif | Allgemeine Bonifikation |
|---|---|---|---|
| Andalusien | 700.000 € (staatlich) | staatlich (eigene Skala ruht während der Solidaritätssteuer) | 100 %, während der Solidaritätssteuer nur in Höhe der Differenz zu ihr |
| Aragonien | 700.000 € | staatlich | keine |
| Asturien | 700.000 € (staatlich) | höher als staatlich, letzte Stufe niedriger | keine |
| Balearen | 3.000.000 € | höher als staatlich, letzte Stufe niedriger | keine |
| Extremadura | 500.000 € | höher als staatlich | 100 % |
| Galicien | 700.000 € | staatlich (letzte Stufe während der Solidaritätssteuer gleich) | 50 %, gekürzt um die zu zahlende Solidaritätssteuer |
| Kanarische Inseln | 700.000 € | staatlich | keine |
| Kantabrien | 700.000 € | höher als staatlich, letzte Stufe niedriger | 100 %, über 3 Mio. € steuerpflichtigem Vermögen nur in Höhe der Differenz |
| Kastilien-La Mancha | 700.000 € (staatlich) | staatlich | keine |
| Kastilien und León | 700.000 € (staatlich) | staatlich | keine |
| Katalonien | 500.000 € | höher als staatlich, zusätzliche Stufe über 20 Mio. € mit 3,48 % | keine |
| Madrid | 700.000 € | staatlich | 100 %, während der Solidaritätssteuer nur in Höhe der Differenz zu ihr |
| Murcia | 700.000 € (staatlich) | staatlich | während der Solidaritätssteuer eine Bonifikation in Höhe der Differenz zu ihr |
| La Rioja | 700.000 € | staatlich | 100 %, während der Solidaritätssteuer nur in Höhe der Differenz zu ihr |
| Valencia | 2.000.000 € | höher als staatlich, letzte Stufe gleich | keine |
Drei Gruppen fallen auf.
Regionen ohne Vermögensteuer für die meisten Steuerpflichtigen: Madrid (seit 2009), Andalusien (seit 2022), Extremadura (seit 2023), Kantabrien (seit 2024) und La Rioja (seit 2025) bonifizieren die Steuer zu 100 Prozent. Wer dort wohnt und unter der Schwelle der Solidaritätssteuer bleibt, zahlt keine Vermögensteuer. Darüber greift die Solidaritätssteuer, wie weiter unten beschrieben.
Regionen mit hohem Freibetrag: Die Balearen stellen die ersten 3 Millionen Euro frei. Valencia hat den Freibetrag mit dem Gesetz 5/2026 der Generalitat mit Wirkung vom 11. August 2026 von 1 Million auf 2 Millionen Euro verdoppelt. Weil die Steuer am 31. Dezember entsteht, gilt der neue Betrag schon für das Steuerjahr 2026. Beide Regionen verlangen aber oberhalb des Freibetrags höhere Sätze als der Staat.
Regionen mit niedrigem Freibetrag und höherem Tarif: Katalonien und Extremadura setzen den Freibetrag auf 500.000 Euro herab. In Katalonien kommt ein höherer Tarif hinzu, der während der Solidaritätssteuer eine weitere Stufe für Vermögen über 20 Millionen Euro mit 3,48 Prozent enthält. Extremadura gleicht das für die meisten Steuerpflichtigen über die Bonifikation von 100 Prozent wieder aus.
Navarra und das Baskenland gehören nicht zum gemeinsamen System. Sie haben eigene Vermögensteuergesetze, und die staatliche Solidaritätssteuer gilt dort nach ihrem eigenen Wortlaut nicht. Wer dorthin zieht, braucht eine Prüfung nach dem jeweiligen Foralrecht. Für Ceuta und Melilla sieht das staatliche Gesetz eine Bonifikation von 75 Prozent auf den Teil der Steuer vor, der auf dort belegenes Vermögen entfällt.
Die Solidaritätssteuer auf große Vermögen
Als mehrere Regionen die Vermögensteuer auf null bonifizierten, schuf der Staat mit Artikel 3 des Gesetzes 38/2022 eine eigene Steuer. Ursprünglich war sie befristet. Das Real Decreto-ley 8/2023 hat sie verlängert, und zwar so lange, bis die Besteuerung von Vermögen im Rahmen der Reform der Regionalfinanzierung neu geregelt ist. Ein festes Enddatum gibt es seitdem nicht; für 2026 gilt sie.
Die Regeln in Kürze:
- Steuerpflichtig ist, wer ein Nettovermögen von mehr als 3 Millionen Euro hat, nach denselben Bewertungs- und Befreiungsregeln wie bei der Vermögensteuer, also auch mit der steuerfreien Hauptwohnung bis 300.000 Euro.
- Abgezogen wird ein Freibetrag von 700.000 Euro.
- Die ersten 3 Millionen Euro des danach verbleibenden Betrags werden mit 0 Prozent besteuert, die Stufe bis 5.347.998,03 Euro mit 1,7 Prozent, bis 10.695.996,06 Euro mit 2,1 Prozent und alles darüber mit 3,5 Prozent. Zu zahlen ist also erst etwas, wenn das Nettovermögen nach Befreiungen 3,7 Millionen Euro übersteigt.
- Die in der Region tatsächlich gezahlte Vermögensteuer wird abgezogen. Wer in Katalonien oder Valencia schon viel Vermögensteuer zahlt, zahlt deshalb oft wenig oder keine Solidaritätssteuer.
- Für Vermögensteuer, Solidaritätssteuer und Einkommensteuer zusammen gilt dieselbe 60-Prozent-Grenze, auch hier mit einer Kürzung von höchstens 80 Prozent.
- Der Ertrag steht allein dem Staat zu, die Steuer darf nicht an die Regionen abgetreten werden.
Wie Region und Staat zusammenspielen
Für Vermögen unter rund 3,7 Millionen Euro entscheidet allein die Region. Darüber greifen beide Steuern ineinander, und die Regionen haben darauf reagiert. Madrid, Andalusien und La Rioja wenden während der Solidaritätssteuer ihre 100-Prozent-Bonifikation nicht an. Stattdessen bonifizieren sie nur die Differenz zwischen Vermögensteuer und Solidaritätssteuer. Der Steuerpflichtige zahlt also an die Region genau so viel Vermögensteuer, wie die Solidaritätssteuer ausmachen würde, und zieht diesen Betrag bei der Solidaritätssteuer wieder ab. Unter dem Strich zahlt er gleich viel, nur bleibt das Geld in der Region. Kantabrien wendet dieselbe Logik oberhalb von 3 Millionen Euro steuerpflichtigem Vermögen an, Murcia hat eine solche Differenz-Bonifikation ebenfalls eingeführt, Galicien kürzt seine 50-Prozent-Bonifikation um die zu zahlende Solidaritätssteuer.
Ein Beispiel ohne Hauptwohnung und vor der 60-Prozent-Grenze: 6 Millionen Euro Nettovermögen, nach dem Freibetrag 5,3 Millionen Euro.
- In Madrid: Die Solidaritätssteuer wäre 1,7 Prozent auf 2,3 Millionen Euro, also 39.100 Euro. Die Vermögensteuer nach staatlichem Tarif läge bei rund 70.546 Euro; die Bonifikation in Höhe der Differenz senkt sie auf 39.100 Euro, die an Madrid gehen. Die Solidaritätssteuer fällt nach Abzug auf null. Belastung: 39.100 Euro.
- In Aragonien (staatlicher Freibetrag und Tarif, keine Bonifikation): Die Vermögensteuer beträgt rund 70.546 Euro. Sie ist höher als die Solidaritätssteuer, die dadurch ebenfalls auf null fällt. Belastung: rund 70.546 Euro.
Der Unterschied zwischen Regionen ist also auch bei großen Vermögen erheblich, aber nicht mehr so groß wie vor 2023, als Madrid vollständig steuerfrei war.
Wenn du nicht in Spanien wohnst
Viele Deutsche, Österreicher und Schweizer haben eine Ferienwohnung in Spanien, ohne dort zu leben. Für sie gilt die beschränkte Steuerpflicht: Besteuert wird nur das Vermögen in Spanien. Auch ihnen steht nach Artikel 28 der Freibetrag von 700.000 Euro zu. Nach der vierten Zusatzbestimmung des Gesetzes 19/1991 dürfen Nichtansässige außerdem die Regeln der Region anwenden, in der der größte Teil ihres spanischen Vermögens liegt. Wer seine Wohnung auf Mallorca hat, kann sich also auf die Regeln der Balearen berufen, wer sie in Marbella hat, auf die Andalusiens.
Wer nur eine Ferienwohnung im Wert von einigen hunderttausend Euro besitzt, liegt damit meist unter dem Freibetrag. Erst bei größerem Immobilienbesitz in Spanien wird die Steuer zum Thema. Für die Solidaritätssteuer gilt eine Besonderheit: Wer außerhalb der EU wohnt, muss nach dem Gesetz 38/2022 einen Vertreter mit Wohnsitz in Spanien benennen; für Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gilt das nicht, wenn Amtshilfe bei Information und Beitreibung geregelt ist. Wer in der Schweiz wohnt, fällt damit unter diese Pflicht, denn die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR. Wie die EU-Mitgliedschaft Spaniens im Steuerrecht sonst wirkt, steht im Profil der Europäischen Union.
Häufige Fragen
Gibt es in Spanien eine Vermögensteuer? Ja. Spanien erhebt die Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf das Nettovermögen am 31. Dezember, mit einem staatlichen Tarif von 0,2 bis 3,5 Prozent und einem Freibetrag von 700.000 Euro, den die Regionen ändern dürfen. Dazu kommt die staatliche Solidaritätssteuer für Vermögen über 3 Millionen Euro.
Welche Vermögensteuer gilt in den spanischen Regionen? Das hängt von der Region ab. Madrid, Andalusien, Extremadura, Kantabrien und La Rioja bonifizieren die Steuer zu 100 Prozent, die Balearen und Valencia haben hohe Freibeträge von 3 und 2 Millionen Euro, Katalonien und Extremadura senken den Freibetrag auf 500.000 Euro. Die Übersicht oben zeigt alle 15 Regionen des gemeinsamen Systems.
Ab welchem Vermögen zahle ich in Spanien Vermögensteuer? In Regionen mit staatlichem Freibetrag ab einem Nettovermögen über 700.000 Euro, plus bis zu 300.000 Euro für die selbst genutzte Hauptwohnung. In Katalonien beginnt die Steuer schon über 500.000 Euro, in Valencia erst über 2 Millionen und auf den Balearen über 3 Millionen Euro.
Ist Madrid noch vermögensteuerfrei? Für Vermögen bis zur Schwelle der Solidaritätssteuer ja. Darüber zahlst du an Madrid so viel Vermögensteuer, wie die Solidaritätssteuer ausmachen würde.
Wann endet die Solidaritätssteuer? Ein Enddatum gibt es nicht. Sie gilt, bis die Besteuerung von Vermögen in der Reform der Regionalfinanzierung neu geregelt ist.
Vermögensteuer bei der Wahl der Region
Die Vermögensteuer ist in Spanien kein Randthema, sondern einer der Punkte, an denen sich die Wahl der Region am stärksten in Euro zeigt. Wer einen Umzug nach Spanien plant, sollte sie zusammen mit Einkommen-, Erbschaft- und Grunderwerbsteuer der jeweiligen Region rechnen und dabei auch die Länder am Mittelmeer vergleichen, die gar keine Substanzsteuer kennen: Die Länder ohne Vermögensteuer und die Mittelmeer-Länder mit niedrigen Steuern geben dafür den Überblick. Wer seine eigene Lage aus Wohnsitz, Immobilien und Depot durchrechnen lassen will, findet bei der Kanzlei die Ansprechpartner.
Stand: November 2026. Maßgeblich sind das Gesetz 19/1991, das Gesetz 38/2022 und die Steuergesetze der Regionen in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Quellen:
- BOE: Ley 19/1991 del Impuesto sobre el Patrimonio (konsolidierte Fassung)
- BOE: Ley 38/2022, Artikel 3 (Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas)
- Ministerio de Hacienda: Tributación Autonómica. Medidas 2026, Kapitel I
- Ministerio de Hacienda: Tributación Autonómica. Medidas 2026, Kapitel II