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Saint-Pierre-et-Miquelon

PM · SPMNordamerikaStand: 2026-07-01
Bedingt attraktiv
3/5
Eigene SteuerhoheitKeine MehrwertsteuerKeine CSG/CRDS-SozialabgabenEinkommensteuer nach franz. Muster (12 Stufen)Erbschaftsteuer (lokaler Code)Abgelegen, kaltes Klima

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)progressiv nach franz. Muster (12 Stufen)
Körperschaftsteuernach franz. Muster (~25 %)
MehrwertsteuerKeine (TVA nicht anwendbar); lokale Verbrauchsabgaben
Kapitalertragsteuernach lokalem Code
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerJa (lokale Nachlasssteuern)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungEUR

Überblick

Saint-Pierre-et-Miquelon ist ein steuerautonomer französischer Archipel vor Neufundland: eigenes Einkommensteuerrecht, keine Mehrwertsteuer, keine CSG/CRDS. Die kleine Kollektivität (rund 6.000 Einwohner) südlich von Kanada verfügt über volle Steuerhoheit und ein eigenes Steuergesetzbuch, das viele Regeln aus dem französischen Recht übernimmt, aber lokal anpasst.

Die Einkommensteuer folgt dem französischen Muster, allerdings mit einem eigenen, stark ausdifferenzierten Tarif (zwölf Stufen statt fünf). Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Sozialabgaben CSG/CRDS, dafür lokale Verbrauchs- und Nachlassabgaben. Für vermögende Auswanderer ist der Standort wegen Klima, Lage und Abgeschiedenheit in der Praxis irrelevant.

Steuerliche Ansässigkeit

Es gelten die Ansässigkeitsregeln des lokalen Steuergesetzbuchs, die den französischen nachgebildet sind (Wohnsitz, Hauptaufenthalt, Berufstätigkeit oder Mittelpunkt der wirtschaftlichen Interessen im Archipel). Die Erhebung erfolgt durch die Direction des Services Fiscaux von Saint-Pierre-et-Miquelon; die Einnahmen fließen der Kollektivität zu, nicht dem Staat. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist progressiv und dem französischen Recht sehr ähnlich, weist aber Besonderheiten auf, insbesondere einen Tarif mit zwölf Stufen (statt fünf in Frankreich). Das System gilt als vergleichsweise stark umverteilend. Anders als in den DOM oder in Saint-Martin sind die Sozialabgaben CSG/CRDS nicht anwendbar, was die Gesamtbelastung des Einkommens gegenüber dem Festland spürbar senkt.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne werden nach dem lokalen Steuergesetzbuch behandelt, das sich am französischen Recht orientiert. Erklärungen zu Immobilienveräußerungsgewinnen werden gesondert von der allgemeinen Einkommensteuererklärung abgegeben. Die konkreten Sätze ergeben sich aus dem lokalen Code.

Körperschaftsteuer

Die Regeln zur Körperschaftsteuer sind der französischen Regelung sehr ähnlich (Satz um 25 Prozent). Für Investitionen und Beschäftigung bestehen lokale Fördermaßnahmen (u. a. an die Überseeförderung angelehnte Instrumente).

Mehrwertsteuer

In Saint-Pierre-et-Miquelon ist die französische Mehrwertsteuer (TVA) nicht anwendbar. Stattdessen bestehen lokale Einfuhr- und Verbrauchsabgaben auf Waren, deren Sätze je nach Produkt stark variieren; Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich keiner solchen Abgabe. Umsatzsteuerlich zählt das Gebiet gegenüber der EU als Drittland (PTOM).

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das lokale Steuergesetzbuch sieht Nachlasssteuern (taxes successorales) und Übertragungsabgaben (droits de mutation) vor. Eine Erbschaftsteuer besteht also; die konkrete Ausgestaltung (Sätze, Freibeträge) ergibt sich aus dem lokalen Code und ist im Einzelfall zu prüfen.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer wird nicht erhoben. Statt einer Wohnsteuer (taxe d'habitation) bestehen andere kommunale Abgaben (u. a. eine lokale Ausstattungsabgabe zulasten des Eigentümers sowie Wasserabgaben). Der laufende Vermögensdruck ist damit gering.

Sozialversicherung

Die französischen Sozialabgaben CSG/CRDS sind im Archipel nicht anwendbar. Es bestehen eigene, an die lokale Situation angepasste Beiträge zur sozialen Sicherung. Der lohnbezogene Abgabenkeil liegt damit unter dem des Festlands.

Doppelbesteuerungsabkommen

Saint-Pierre-et-Miquelon hat eigene Steuerhoheit. Es besteht eine Konvention mit dem französischen Staat (1988) zur Vermeidung der Doppelbesteuerung; die französischen Abkommen mit Drittstaaten erstrecken sich grundsätzlich nicht auf das Gebiet. Ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht.

Bewertung für Auswanderer

Saint-Pierre-et-Miquelon ist steuerlich eine leichtere Variante Frankreichs, aber am falschen Ort. Eigenes Steuerrecht, keine Mehrwertsteuer, keine CSG/CRDS, keine Vermögensteuer: Das senkt die Belastung gegenüber dem Festland und den DOM. Dem stehen ein französisch geprägter, progressiver Einkommensteuertarif, eine lokale Erbschaftsteuer und vor allem die Rahmenbedingungen entgegen: ein kalter Nordatlantik-Archipel mit rund 6.000 Einwohnern, weitab der großen Zentren.

Für vermögende DACH-Auswanderer, die einen Niedrigsteuerwohnsitz suchen, ist der Standort praktisch ohne Bedeutung. Der Eintrag dient der Vollständigkeit und ordnet die Besonderheiten der französischen Steuerautonomie ein.

Unser Fazit: Gelb. Steuerautonom, ohne Mehrwertsteuer und CSG/CRDS, aber mit französisch geprägtem Einkommensteuertarif und Erbschaftsteuer, in abgelegener, kalter Lage. Kein realistisches Steuerziel.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf Saint-Pierre-et-Miquelon unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf Saint-Pierre-et-Miquelon nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf Saint-Pierre-et-Miquelon versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.