Überblick
Neukaledonien besteuert anders als die französischen Überseedepartements: Es hat seine eigene Steuerhoheit und ein eigenes Steuergesetz. Die französische Gebietskörperschaft sui generis im Südpazifik erhebt eine Einkommensteuer bis 40 Prozent auf das Welteinkommen Ansässiger, eine Körperschaftsteuer von 30 Prozent und seit 2018 eine mehrwertsteuerähnliche Taxe Générale sur la Consommation (TGC) von 11 Prozent.
Für vermögende Anleger interessant: Es gibt keine Vermögensteuer und keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiergewinne (nur Immobiliengewinne werden mit 24 Prozent besteuert). Dem stehen eine Erbschaftsteuer, ein hoher Einkommensteuertarif und die politisch angespannte Lage (Unabhängigkeitsfrage) gegenüber.
Steuerliche Ansässigkeit
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz in Neukaledonien hat, unterliegt der Einkommensteuer auf das Welteinkommen (sofern kein Abkommen etwas anderes bestimmt); Nichtansässige nur mit neukaledonischen Quelleneinkünften. Der Tarif nutzt ein Familienquotientensystem (Einkommenssplitting nach Haushaltsgröße, Entlastung gedeckelt auf XPF 300.000). Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (IRPP) ist progressiv und erreicht einen Spitzensatz von 40 Prozent. Anders als in den DOM gilt nicht der französische Tarif, sondern das lokale Steuergesetz. Sozialbeiträge sind teilweise abzugsfähig. Auf ausgeschüttete Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen) von körperschaftsteuerpflichtigen Gesellschaften wird zusätzlich die IRVM mit rund 11,5 Prozent erhoben.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Veräußerungsgewinne von Privatpersonen sind grundsätzlich nicht steuerbar, mit einer wichtigen Ausnahme: Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien (PVI) werden mit 20 Prozent plus 4 Prozent CCS, also 24 Prozent besteuert. Für Anleger, die von Wertpapier- und Beteiligungsgewinnen leben, ist die fehlende Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere ein realer Vorteil.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer (CIT) beträgt 30 Prozent (ermäßigt auf 15 Prozent unterhalb bestimmter Umsatzschwellen) und 35 Prozent für Bergbau und Metallurgie (Nickel prägt die Wirtschaft). Zusatzabgaben (CAIS von 3 Prozent auf hohe Ausschüttungen, Contribution Sociale Additionnelle von 5 bis 15 Prozent bei hohen Gewinnen) können hinzukommen.
Mehrwertsteuer
Seit dem 1. Oktober 2018 gilt die Taxe Générale sur la Consommation (TGC), eine mehrwertsteuerähnliche Abgabe mit vier Sätzen; der Regelsatz beträgt 11 Prozent. Damit liegt die Verbrauchsbesteuerung deutlich unter dem französischen Niveau. Lieferungen ins Ausland sind grundsätzlich befreit.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Neukaledonien erhebt eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ist der Erblasser oder Schenker in Neukaledonien ansässig, wird das weltweit übertragene Vermögen erfasst; andernfalls nur das neukaledonische Vermögen. Die Sätze sind progressiv und hängen vom Verwandtschaftsgrad ab, mit entsprechenden Freibeträgen. Für die Nachlassplanung ist dieser Punkt einzukalkulieren.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer (kein Pendant zur französischen IFI). Auf Grundbesitz wird eine Grundsteuer (contribution foncière) erhoben, die je nach Gemeinde und Objektart variiert.
Sozialversicherung
Es besteht ein umfassendes lokales Sozialversicherungssystem (CAFAT) mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen (je nach Schwelle 0,2 bis 11,67 Prozent) sowie einer Ausbildungsabgabe. Das Niveau ist spürbar, liegt aber unter dem kontinentalfranzösischen.
Doppelbesteuerungsabkommen
Neukaledonien ist eine Gebietskörperschaft sui generis mit eigener Steuerhoheit. Es besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit dem französischen Mutterland; ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht. Wegen der Steuerautonomie erstrecken sich die französischen Abkommen grundsätzlich nicht auf Neukaledonien.
Bewertung für Auswanderer
Neukaledonien ist ein Zwitter: hoher Einkommensteuertarif und Erbschaftsteuer, aber keine Vermögensteuer und keine Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere. Für einen Vermögenden, der überwiegend von Wertpapier- und Beteiligungsgewinnen lebt, kann die Kombination aus 0 Prozent auf solche Gewinne, fehlender Vermögensteuer und niedriger 11-Prozent-TGC durchaus reizvoll sein. Wer dagegen laufendes Arbeits- oder Dividendeneinkommen bezieht, trifft auf bis zu 40 Prozent plus IRVM.
Erhebliche Vorbehalte bleiben: die Erbschaftsteuer, die politische Unsicherheit rund um die Unabhängigkeitsfrage (mit sozialen Spannungen) und die extreme Entfernung. Neukaledonien ist ein Nischenstandort für einen sehr spezifischen Anlegertyp, kein breiter Steuertipp.
Unser Fazit: Gelb. Keine Vermögen- und keine Wertpapier-Kapitalertragsteuer, aber hoher Einkommensteuertarif, Erbschaftsteuer und politische Risiken. Nur für einen spezifischen Anlegertyp interessant.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.