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Steueratlas/Länder/Westsahara
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Westsahara

EH · ESHAfrika (umstritten)Stand: 2026-08-19
Hochsteuerland
1/5
Umstrittenes GebietKein eigenes SteuersystemMarokkanisches Recht (kontrollierte Gebiete)Kein Zielland

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)Kein eigenes System
KörperschaftsteuerKein eigenes System
MehrwertsteuerKein eigenes System
Kapitalertragsteuern/a
Vermögensteuern/a
Erbschaftsteuern/a
Immobilienkauf (Steuern)Umstrittenes Gebiet ohne eigenes Steuerrecht; im marokkanisch verwalteten Teil gilt marokkanisches Recht: Registrierungsgebühr 4 % des Kaufpreises plus 1,5 % Grundbuchgebühr (Conservation Foncière) beim Kauf von Wohnimmobilien
Grundsteuer (laufend)Im marokkanisch verwalteten Teil formal marokkanische Wohnsteuer (Taxe d'Habitation, progressiv 0 bis 30 % des Jahresmietwerts, 75 % Abschlag beim Hauptwohnsitz) plus Kommunalabgabe (Taxe de Services Communaux) von 10,5 % bzw. 6,5 % des Mietwerts; in den Südprovinzen bestehen weitreichende De-facto-Steuererleichterungen
Steuerjahrn/a
WährungMarokkanischer Dirham (MAD) in kontrollierten Gebieten

Überblick

Die Westsahara ist ein umstrittenes, größtenteils von Marokko verwaltetes Gebiet ohne eigenes funktionierendes Steuersystem. In den marokkanisch kontrollierten Teilen gilt marokkanisches Steuerrecht. Als Auswanderungsziel scheidet das Gebiet wegen des ungeklärten Status und der Sicherheitslage aus; wir führen es nur der Vollständigkeit halber.

Die Westsahara liegt in Nordwestafrika an der Atlantikküste. Ihr völkerrechtlicher Status ist ungeklärt; große Teile werden von Marokko kontrolliert, ein Teil steht unter Kontrolle der von der Polisario ausgerufenen Republik. In den kontrollierten Gebieten ist der Marokkanische Dirham (MAD) die Währung.

Steuerpflicht in Westsahara: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Westsahara unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Es besteht kein eigenständiges Ansässigkeitsregime. In marokkanisch verwalteten Gebieten richtet sich die Besteuerung nach marokkanischem Recht.

Krypto-Steuern

Kein eigenständiges Steuerregime vorhanden.

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Doppelbesteuerungsabkommen

Die Westsahara hat kein eigenes Doppelbesteuerungsabkommen; ihr voelkerrechtlicher Status ist ungeklaert. Die Lage muss auf zwei Ebenen gelesen werden. Faktisch wendet Marokko in dem von ihm verwalteten Teil, der den weit ueberwiegenden Teil des Gebiets ausmacht, das marokkanische Steuerrecht an und behandelt Einkuenfte von dort wie marokkanische Einkuenfte, also einschliesslich der marokkanischen Abkommen. Rechtlich ist genau das umstritten: Der Gerichtshof der Europaeischen Union hat am 21. Dezember 2016 in der Rechtssache C-104/16 P (Rat gegen Front Polisario) entschieden, dass der Ausdruck Gebiet des Koenigreichs Marokko die Westsahara nicht erfasst, und diese Linie im Oktober 2024 bestaetigt. Auch die marokkanischen Doppelbesteuerungsabkommen definieren Marokko nur ueber das marokkanische Hoheitsgebiet und den Festlandsockel, so etwa Artikel 3 des deutsch-marokkanischen Abkommens. Ob ein Partnerstaat Abkommensvorteile fuer Einkuenfte aus der Westsahara gewaehrt, haengt deshalb von der Praxis der jeweiligen Finanzverwaltung ab und ist nicht vorab gesichert. Fuer den von der Polisario kontrollierten Ostteil und die Fluechtlingslager gibt es ueberhaupt keine anwendbare Abkommenslage. Wer dort Einkuenfte erzielt oder dorthin zieht, sollte die Abkommensfrage vorab mit der Finanzverwaltung des Herkunftsstaats klaeren und sich nicht auf die marokkanische Verwaltungspraxis verlassen.

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
n/a
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Kein IGA
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
Kein eigenständiges Steuerregime
Transparenzregister
n/a

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Die Westsahara ist kein Ziel: ungeklärter Status, kein eigenes Steuersystem, Sicherheits- und Rechtsunsicherheit. Wer die Region steuerlich betrachtet, landet faktisch beim marokkanischen Recht (siehe Marokko).

Unsere Einordnung: Rot als Sonderfall. Umstrittenes Gebiet ohne eigenes System. Kein Auswanderungsziel.

Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Westsahara nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Westsahara versteuern?

Ansässige versteuern ihr weltweites Einkommen in Westsahara. Nicht-Ansässige zahlen nur auf lokale Quelleneinkünfte.