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Wallis und Futuna

WF · WLFOzeanienStand: 2026-07-01
Steuerfreundlich
5/5
Keine EinkommensteuerKeine KapitalertragsteuerKeine ErbschaftsteuerKeine VermögensteuerKeine MehrwertsteuerKeine CSG/CRDS-SozialabgabenExtrem abgelegenZuzug/Arbeitserlaubnis erforderlich

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)Keine (keine Einkommensteuer)
KörperschaftsteuerKeine (nur Patente/Lizenzgebühr)
MehrwertsteuerKeine (Einfuhrabgaben rund 20-32 %)
KapitalertragsteuerKeine
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
SteuerjahrKalenderjahr
WährungXPF (an EUR gekoppelt)

Überblick

Wallis und Futuna erhebt keine Steuern im eigentlichen Sinn: keine Einkommensteuer, keine Körperschaftsteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und nicht einmal die französischen Sozialabgaben CSG/CRDS. Die französische Überseekollektivität im Südpazifik ist das am weitesten von Frankreich entfernte Territorium überhaupt und verfügt über volle Steuerhoheit: Die Territorialversammlung setzt die Abgaben selbst, das metropolitane französische Steuerrecht gilt nicht.

Das ergibt eines der reinsten Nullsteuerprofile der Welt, unter französischer Flagge, mit einer an den Euro gekoppelten Währung (XPF) und französischen öffentlichen Diensten. Der einzige Vorbehalt ist kein steuerlicher: extreme Abgeschiedenheit, eine winzige Wirtschaft und eine für Nicht-Franzosen erforderliche Arbeitserlaubnis.

Steuerliche Ansässigkeit

Da es keine Einkommensteuer gibt, existiert keine einkommensteuerliche Ansässigkeitsprüfung. Frankreich behandelt Wallis und Futuna steuerlich wie einen Drittstaat: Ein dort Ansässiger gilt in der Regel als in Frankreich nicht steuerlich ansässig und ist in Frankreich nur mit französischen Quelleneinkünften steuerpflichtig. Wichtig für DACH-Auswanderer: Der Wegzug muss gegenüber dem Herkunftsstaat sauber vollzogen werden. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Es gibt keine Einkommensteuer. Die territoriale Steuerdirektion hat dies mit offiziellem Communiqué vom 23. Januar 2023 bestätigt: Es werden keine Einkommensteuerbescheide erstellt. Löhne, Pensionen und lokale Berufseinkünfte bleiben vollständig unbesteuert.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien werden lokal nicht besteuert.

Körperschaftsteuer

Es gibt keine Körperschaftsteuer. Wirtschaftliche Tätigkeit ist an eine Lizenzabgabe (Patente) gebunden: Ansässige Gesellschaften zahlen eine geringe Patente (Grundbetrag plus rund 2 Prozent des Kapitals), reine Offshore-Gesellschaften eine etwas höhere Pauschale. Eine Gewinnbesteuerung findet nicht statt. Aufgrund dieser Struktur registrieren unter anderem Reedereien Schiffe in Wallis und Futuna.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer. Der Staat finanziert sich fast ausschließlich über Einfuhrabgaben: eine Eingangsabgabe (durchschnittlich rund 20 Prozent), Zölle (durchschnittlich rund 10 Prozent) und proportionale Gebühren (2 Prozent), bei Fahrzeugen höher. Auf Handelswaren wird effektiv eine Importbelastung von rund 32 Prozent wirksam. Diese Abgaben erklären die hohen Lebenshaltungskosten trotz Nullbesteuerung.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Grund und Boden unterliegen zudem einem stark gewohnheitsrechtlich (kutumal) geprägten Bodenrecht der drei traditionellen Königreiche, was den privaten Immobilienerwerb durch Auswärtige praktisch einschränkt. Maßgeblich bleibt das Erbschaftsteuerrecht im Wohnsitzstaat der Erben.

Vermögensteuer

Es gibt keine Vermögensteuer und keine jährliche Grundsteuer.

Sozialversicherung

Die französischen Sozialabgaben CSG/CRDS gelten nicht. Es besteht ein eigenes lokales System: Beschäftigte zahlen lediglich rund 6 Prozent Beiträge, die ausschließlich der Altersvorsorge dienen. Gesundheitsversorgung und Bildung sind, von Frankreich finanziert, kostenlos. Der lohnbezogene Abgabenkeil ist damit außergewöhnlich niedrig.

Doppelbesteuerungsabkommen

Wallis und Futuna verfügt über volle Steuerhoheit und wird von Frankreich steuerlich wie ein Drittstaat behandelt. Ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht. Da keine Einkommensteuer erhoben wird, ist die Abkommenslage für die laufende Besteuerung vor Ort ohne Bedeutung, für die Beurteilung durch den Herkunftsstaat aber wesentlich. Das Gebiet steht auf keiner Schwarzen Liste von OECD oder EU.

Bewertung für Auswanderer

Wallis und Futuna hat das stärkste reine Steuerprofil dieses gesamten Atlas-Nachtrags: schlicht keine Steuern, nicht einmal Mehrwertsteuer oder CSG/CRDS, und das unter französischer Flagge mit Euro-gekoppelter Währung und französischen öffentlichen Diensten. Anders als Saint-Barthélemy gibt es hier keine Fünf-Jahres-Wartefrist und keine fortbestehenden Sozialabgaben. Auf dem Papier ist das der Gipfel der Steuerfreiheit.

In der Praxis steht dem eine kompromisslose Abgeschiedenheit gegenüber: rund 10.000 Meilen von Frankreich entfernt, etwa 11.000 Einwohner, eine zu 65 Prozent öffentliche Wirtschaft, ein winziger Arbeitsmarkt und eine Arbeitserlaubnis-Pflicht für Nicht-Franzosen (Genehmigung der Präfektur). Der Immobilienerwerb ist durch das kutumale Bodenrecht eingeschränkt, die Lebenshaltungskosten liegen wegen der Importzölle 30 bis 40 Prozent über dem französischen Festland, und die Isolation ist psychologisch nicht zu unterschätzen. Für die allermeisten DACH-HNWIs ist Wallis und Futuna daher ein faszinierender Sonderfall, nicht ein realistisches Ziel. Wer beruflich in die Region passt und die Abgeschiedenheit sucht, findet ein einzigartiges Nullsteuerumfeld. Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist vorab zu klären.

Unser Fazit: Grün. Auf dem Papier die vollständigste Steuerfreiheit der Liste, unter französischer Flagge und ohne Fünf-Jahres-Regel. Der Preis ist die extreme Abgeschiedenheit und die für Nicht-Franzosen erforderliche Arbeitserlaubnis.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf Wallis und Futuna unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf Wallis und Futuna nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf Wallis und Futuna versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.