Überblick
Die Vatikanstadt erhebt keine Einkommensteuer, ist aber trotzdem kein Auswanderungsziel: Ansässigkeit und Staatsbürgerschaft werden ausschließlich in Verbindung mit einem Amt oder einer Funktion beim Heiligen Stuhl vergeben (Klerus, Schweizergarde, Kurienbeamte) und erlöschen, wenn diese Funktion endet. Ein Zuzug im üblichen Sinn ist für Privatpersonen ausgeschlossen.
Die Vatikanstadt (Enklave in Rom) ist der kleinste Staat der Welt und Sitz des Heiligen Stuhls. Die Währung ist der Euro (per Vertrag mit der EU, mit eigenen Münzen). Es gibt keine reguläre Einkommen-, Körperschaft- oder Mehrwertsteuer im hier relevanten Sinn.
Steuerpflicht in der Vatikanstadt: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in der Vatikanstadt unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausschließlich durch ein Amt oder eine Funktion beim Heiligen Stuhl ausgelöst und endet mit dieser Funktion. Es gibt keinen Weg, durch Immobilienerwerb, Investment oder bloßen Aufenthalt Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Einkommensteuer
Es gibt keine reguläre Einkommensteuer für Privatpersonen.
Krypto-Steuern
Mangels Einkommensteuer und mangels Zuzugsmöglichkeit für Normalpersonen ist das Thema ohne praktische Relevanz.
Krypto-Steuern im Detail
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Bewertung für Auswanderer
Die Vatikanstadt ist steuerlich attraktiv, aber praktisch verschlossen: Man kann nicht dorthin auswandern. Ansässigkeit ist an ein kirchliches oder staatliches Amt gebunden. Damit scheidet das Land als Ziel aus.
Unser Fazit: Rot als Sonderfall. Keine Einkommensteuer, aber kein Zuzug möglich. Kein Auswanderungsziel.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland