Überblick
Die Turks- und Caicosinseln kennen keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Körperschaftsteuer, keine Erbschaftsteuer, keine Vermögen- und keine jährliche Grundsteuer und keine Mehrwertsteuer. Das britische Überseegebiet südöstlich der Bahamas ist ein klassischer steuerneutraler Standort mit US-Dollar als Währung, englischem Common Law und einem verlässlichen Grundbuch.
Der Staat finanziert sich über indirekte Abgaben: Einfuhrzölle (0 bis 40 Prozent, dazu 5 Prozent Bearbeitungsgebühr), eine Stempelsteuer beim Immobilienkauf (rund 5 bis 10 Prozent), eine Beherbergungs- und Tourismussteuer von 12 Prozent sowie diverse Lizenzgebühren. Für lokal Erwerbstätige kommen Sozialbeiträge (National Insurance und National Health Insurance) hinzu.
Steuerliche Ansässigkeit
Da es keine Einkommensteuer gibt, existiert keine klassische einkommensteuerliche Ansässigkeitsprüfung. Wer auf den Inseln lebt oder investiert, zahlt auf Einkommen, Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne keine lokale Steuer. Aufenthaltsrechte werden unter anderem über qualifizierende Immobilieninvestitionen erlangt (Permanent Residence Certificate). Das Haushaltsjahr der Regierung läuft vom 1. April bis 31. März.
Einkommensteuer
Es gibt keine Einkommensteuer, auf keine Einkunftsart. Gehälter, Dividenden und Zinsen bleiben lokal unbesteuert. Für lokal Erwerbstätige sind allerdings National Insurance (NI) und National Health Insurance Plan (NHIP) verpflichtend; diese Sozialbeiträge sind die einzigen laufenden Direktabgaben natürlicher Personen.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, Beteiligungen oder Immobilien werden nicht besteuert. Beim Immobilienverkauf fällt keine Gewinnsteuer an; die zentrale transaktionsbezogene Abgabe ist die Stempelsteuer beim Kauf.
Körperschaftsteuer
Es gibt keine Körperschaftsteuer. Gesellschaften werden weder auf Gewinne noch auf Erträge besteuert, unabhängig davon, ob sie auf den Inseln ansässig sind oder dort Geschäfte betreiben. Eine International Business Company (exempt company) erhält bei Gründung eine schriftliche Garantie der Regierung, für 20 Jahre von künftig etwaig eingeführten Steuern befreit zu bleiben.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine allgemeine Verkaufsteuer (ausgenommen die 12-Prozent-Tourismussteuer auf touristische Leistungen). Hauptsäule der Staatsfinanzen sind Einfuhrzölle, die je nach Ware zwischen 0 und 40 Prozent liegen (die meisten Güter rund 30 bis 35 Prozent, plus 5 Prozent Bearbeitungsgebühr). Da nahezu alles importiert wird, treiben diese Zölle die Lebenshaltungskosten spürbar nach oben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer. Für die Vermögensweitergabe sind die Inseln unbelastet; Trusts und Stiftungen werden häufig zur Nachlassplanung und zum Vermögensschutz genutzt. Maßgeblich bleibt das Erbschaftsteuerrecht im Wohnsitzstaat der Erben.
Vermögensteuer
Es gibt keine Vermögensteuer und keine jährliche Grundsteuer. Auch eine hochwertige Villa erzeugt keine laufende Immobiliensteuer; die wesentliche Belastung entsteht einmalig beim Kauf über die Stempelsteuer (bandbezogen, rund 5 bis 10 Prozent des Kaufpreises). Eine nominale Landholding-Lizenzgebühr kann anfallen, ist aber keine wertbezogene Steuer.
Sozialversicherung
Für lokal Erwerbstätige bestehen zwei Pflichtsysteme: National Insurance (NI) und der National Health Insurance Plan (NHIP). Die Beiträge werden von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Selbständigen getragen und sind gedeckelt. Für Personen, die ausschließlich von ausländischen Kapitaleinkünften leben und nicht lokal erwerbstätig sind, fallen diese Beiträge nicht an.
Doppelbesteuerungsabkommen
Die Turks- und Caicosinseln sind ein britisches Überseegebiet ohne direkte Steuern und ohne eigenes Abkommensnetz. Ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht. Wegen der Nullbesteuerung ist die Abkommenslage für die laufende Besteuerung vor Ort nachrangig, für die Beurteilung durch den Herkunftsstaat aber sehr wohl relevant.
Bewertung für Auswanderer
Die Turks- und Caicosinseln sind ein lupenreiner Nullsteuerstandort in der Karibik: keine direkten Steuern, US-Dollar, englisches Common Law, sicheres Grundbuch und freie Immobilienerwerbsrechte für Ausländer. Für vermögende Privatpersonen und ortsungebundene Unternehmer, die karibische Lebensqualität mit angelsächsischer Rechtssicherheit verbinden wollen, ist das ein erstklassiges Angebot, ergänzt um einen Aufenthaltsweg über Immobilieninvestitionen.
Die Vorbehalte sind überschaubar, aber real: die Stempelsteuer beim Immobilienkauf, die hohen Einfuhrzölle (und damit hohe Lebenshaltungskosten), die Sozialbeiträge bei lokaler Erwerbstätigkeit und die Hurrikan-Exposition. Vor allem aber gilt, wie bei jedem Nullsteuerland: Der Vorteil greift erst, wenn die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht sauber beendet und die Wegzugsbesteuerung geklärt ist.
Unser Fazit: Grün. Vollständige Freiheit von direkten Steuern in einem US-Dollar-Umfeld mit britischer Rechtsordnung. Stempelsteuer, Zölle und Sozialbeiträge sind die einzigen nennenswerten Abgaben.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.