Überblick
Tokelau hat praktisch kein funktionierendes Steuersystem, aber auch keine Wirtschaft, in der man als Auswanderer leben könnte. Das aus drei Atollen bestehende Gebiet im Realm von Neuseeland (rund 1.500 Einwohner) ist eines der abgelegensten der Welt: kein Flughafen, Zugang nur per Boot aus Samoa, und kaum eine Barwirtschaft im herkömmlichen Sinn.
Es gibt kein nachweisbares Einkommensteuersystem, keine Mehrwertsteuer, keine Kapitalertrag-, Erbschaft- oder Vermögensteuer. Das klingt nach Nulltarif, ist aber irreführend: Es fehlt schlicht an Verwaltung, Wirtschaft und Zugang. Der Eintrag steht im Atlas der Vollständigkeit halber, nicht als Option.
Steuerliche Ansässigkeit
Neuseeländisches Recht gilt auf Tokelau nur, soweit es ausdrücklich erstreckt wird, was praktisch kaum geschieht. Das neuseeländische Steuerrecht gilt daher nicht in Tokelau. Ein eigenes, ausdifferenziertes Ansässigkeits- und Einkommensteuerregime ist nicht erkennbar. Bezahlte Arbeit existiert im Wesentlichen nur im öffentlichen Dienst.
Einkommensteuer
Ein Einkommensteuersystem ist nicht nachweisbar. Interne Einnahmen erzielt Tokelau aus kleinen Abgaben (etwa auf Handwerk, Fracht, Kopra, Briefmarken und Münzen), aus Zöllen und Servicegebühren auf Überweisungen sowie ganz wesentlich aus Fischereilizenzen in der ausschließlichen Wirtschaftszone. Ein persönlicher Einkommensteuertarif gehört nicht dazu.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Eine Kapitalertragsteuer besteht nicht.
Körperschaftsteuer
Eine Körperschaftsteuer besteht nicht. Ein Gesellschaftsstandort ist Tokelau mangels Infrastruktur und Verwaltung nicht.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer. Die neuseeländische GST gilt nicht auf Tokelau. Auf importierte Güter (überwiegend aus Samoa) werden lokale Abgaben und Zölle erhoben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Eine Erbschaft- und Schenkungsteuer besteht nicht. Land unterliegt traditionellen, gemeinschaftlichen Eigentumsregeln der Atolle.
Vermögensteuer
Eine Vermögensteuer besteht nicht.
Sozialversicherung
Ein reguläres Sozialversicherungssystem im kontinentalen Sinn besteht nicht. Tokelau ist in hohem Maße von der Unterstützung Neuseelands abhängig, die den Haushalt und die öffentlichen Dienste trägt und die eigene Wirtschaftsleistung übersteigt.
Doppelbesteuerungsabkommen
Tokelau ist ein Gebiet im Realm von Neuseeland; die Tokelauer sind neuseeländische Staatsbürger. Neuseeländisches Recht, einschließlich des Steuerrechts und der Abkommen, gilt nur bei ausdrücklicher Erstreckung. Ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht.
Bewertung für Auswanderer
Tokelau ist das beste Beispiel dafür, dass Steuerfreiheit ohne Wirtschaft und Zugang wertlos ist. Es gibt kein nachweisbares Einkommensteuersystem und keine Mehrwertsteuer, aber es gibt auch keine Barwirtschaft, keinen Flughafen, keinen Wohnungsmarkt und keinen regulären Zuzugsweg für Außenstehende. Das Land wird über eine gemeinschaftliche Ordnung der drei Atolle verwaltet und hängt von neuseeländischer Unterstützung ab.
Für DACH-HNWIs ist Tokelau kein praktikables Ziel, in keinem denkbaren Szenario. Der Eintrag dient der Vollständigkeit des Atlas und der sachlichen Abgrenzung gegenüber echten Niedrigsteuerstandorten im Pazifik.
Unser Fazit: Gelb auf dem Papier, in der Praxis kein Ziel. Kein Steuersystem, aber auch keine Wirtschaft, kein Zugang und keine Infrastruktur.
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Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.