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Steueratlas/Länder/Svalbard
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Svalbard

SJ · SJMEuropaStand: 2026-09-07
Steuerfreundlich
4/5
Niedrige Lohnsteuer (rund 8 %)Keine MehrwertsteuerKeine Zölle (Freezone)Keine ErbschaftsteuerAn Beschäftigung und Aufenthalt gebundenArktisches Umfeld

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)8 % (bis 12G), höherer Satz darüber; zzgl. Sozialbeitrag
Körperschaftsteuernach Svalbard-Steuergesetz (niedriger als Festland)
MehrwertsteuerKeine
Kapitalertragsteuernach Svalbard-Recht (dort erzielte Einkünfte)
VermögensteuerKeine (Svalbard-Regime)
ErbschaftsteuerKeine
Immobilienkauf (Steuern)Keine Grunderwerbsteuer
Grundsteuer (laufend)Keine laufende Grundsteuer
SteuerjahrKalenderjahr
WährungNOK

Überblick

Svalbard besteuert Löhne mit rund 8 Prozent, kennt keine Mehrwertsteuer, keine Zölle und keine Erbschaftsteuer. Die norwegische Arktis-Inselgruppe (Spitzbergen) ist ein eigenständiges Steuergebiet unter dem Svalbard-Steuergesetz, dessen Wurzeln im Spitzbergenvertrag von 1920 liegen. Die Steuern dürfen im Kern nur der Finanzierung Svalbards selbst dienen, das Ergebnis ist eines der niedrigsten Lohnsteuerregime Europas.

Der Haken ist kein steuerlicher, sondern ein tatsächlicher: Das Regime ist an echten Aufenthalt und Beschäftigung in einer arktischen Umgebung (vor allem Longyearbyen) gebunden. Als passiver Wohnsitz für rein kapitallebende Vermögende ist Svalbard nur eingeschränkt geeignet.

Steuerliche Ansässigkeit

Das Svalbard-Regime gilt für Personen, die auf Svalbard ansässig sind (Aufenthalt über 12 Monate) oder dort mindestens 30 zusammenhängende Tage arbeiten. Wer in den letzten 10 Jahren nicht in Norwegen (einschließlich Svalbard) steuerlich ansässig war, unterliegt zunächst einer beschränkten Steuerpflicht. Die Steuerpflicht auf Svalbard endet, sobald man sich innerhalb von zwölf Monaten mehr als 183 Tage außerhalb Svalbards aufhält. Löhne für Arbeit auf dem Festland oder im Ausland werden nicht auf Svalbard besteuert.

Einkommensteuer

Lohn und Pension werden über ein Bruttosteuerverfahren (PAYE) erfasst: ein niedriger Satz von rund 8 Prozent auf Einkommen bis zum Zwölffachen des Grundbetrags der Sozialversicherung (12G), ein höherer Satz auf den übersteigenden Teil (angelehnt an den norwegischen Regelsatz). Hinzu kommt ein Sozialversicherungsbeitrag (trygdeavgift). Es werden keine Abzüge gewährt (Bruttobesteuerung); die einbehaltene Steuer ist grundsätzlich endgültig. Der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung beträgt auf Svalbard nach aktueller Regelung 0 Prozent.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitaleinkünfte und Vermögen, die auf Svalbard erzielt oder dort belegen sind, werden nach dem Svalbard-Steuergesetz besteuert. Für Personen mit Doppelansässigkeit (Zuzug vom Festland) gilt: Einkünfte und Vermögen, die vor dem Umzug entstanden sind, bleiben dem norwegischen Festland zugeordnet. Die Aufteilung ist im Einzelfall sorgfältig vorzunehmen.

Körperschaftsteuer

Unternehmen, die unter das Svalbard-Steuergesetz fallen, werden niedriger als auf dem norwegischen Festland besteuert. Für Strukturierungen sind die genauen Voraussetzungen (tatsächliche Tätigkeit und Substanz auf Svalbard) maßgeblich.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer. Svalbard liegt außerhalb des norwegischen Mehrwertsteuergebiets. Zudem ist die Inselgruppe eine zoll- und abgabenbegünstigte Zone (entmilitarisiert, weitgehend zollfrei nach dem Spitzbergenvertrag). Der Verzicht auf Mehrwertsteuer und Zölle senkt die Lebenshaltungskosten bei importierten Gütern gegenüber dem Festland.

Immobiliensteuern

Auf Svalbard gilt norwegisches Recht nur eingeschränkt, und beide Immobiliensteuern des Festlands greifen dort nicht.

Erwerb. Eine Grunderwerbsteuer gibt es nicht. Die norwegische Dokumentavgift von 2,5 Prozent gilt auf Svalbard nicht.

Nichtansässige. Ein Ausländerzuschlag besteht nicht. Nach dem Spitzbergenvertrag haben Staatsangehörige der Vertragsparteien gleichen Zugang; praktisch begrenzend ist der sehr kleine Wohnungsbestand in Longyearbyen, nicht das Recht.

Laufende Besteuerung. Eine laufende Grundsteuer wird nicht erhoben; die norwegische Eiendomsskatt gilt hier nicht. Longyearbyen erhebt nur kommunale Gebühren, etwa für Wasser und Abfall.

Verkauf. Gewinne aus auf Svalbard belegenem Vermögen unterliegen dem Svalbard-Steuergesetz; die Abgrenzung bei Doppelansässigkeit steht unter Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne.

Quelle: Meglersmart zur Dokumentavgift; Svalbardskatteloven. Stand: 2026-08-19.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Norwegen hat die Erbschaftsteuer 2014 abgeschafft; dies gilt auch für Svalbard.

Vermögensteuer

Im vereinfachten Svalbard-Regime wird die auf dem norwegischen Festland geltende Vermögensteuer nicht in gleicher Weise erhoben. Die drückende Festland-Vermögensteuer (rund 1 Prozent auf Nettovermögen) trifft Svalbard-Steuerpflichtige für ihr Svalbard-Regime nicht; bei Doppelansässigkeit kann das Festland jedoch für dort zugeordnetes Vermögen greifen.

Sozialversicherung

Es besteht ein Sozialversicherungsbeitrag (trygdeavgift) für Beschäftigte. Der Arbeitgeberbeitrag liegt nach aktueller Regelung bei 0 Prozent für unter dem Svalbard-Steuergesetz besteuerte Löhne. Insgesamt ist der lohnbezogene Abgabenkeil deutlich niedriger als auf dem Festland.

Doppelbesteuerungsabkommen

Svalbard ist ein eigenständiges Steuergebiet unter dem Svalbard-Steuergesetz. Die Inselgruppe ist von den meisten norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen ausgenommen. Ein die Inselgruppe erfassendes DBA mit den DACH-Staaten besteht in der Regel nicht.

Svalbard steht ausserhalb des norwegischen Abkommensnetzes. Die Inselgruppe gehoert zum Koenigreich Norwegen, unterliegt aber einem eigenen Steuerregime mit deutlich niedrigeren Saetzen als das Festland, und die norwegischen Doppelbesteuerungsabkommen nehmen Svalbard ausdruecklich aus. Das ist keine blosse Regelungsluecke, sondern eine geschriebene Ausnahme. Das nordische Doppelbesteuerungsabkommen bestimmt in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a, dass der Ausdruck Norwegen Svalbard einschliesslich der Baereninsel, Jan Mayen und die norwegischen Nebengebiete ausserhalb Europas nicht umfasst. Wortgleich formuliert Artikel 3 des Abkommens zwischen dem Vereinigten Koenigreich und Norwegen von 2013. Wer auf Svalbard ansaessig ist, kann sich deshalb nicht auf ein norwegisches Abkommen berufen, und ein eigenes Abkommensnetz hat die Inselgruppe nicht. Fuer Ansaessige in Deutschland, Oesterreich und der Schweiz heisst das: Einkuenfte mit Bezug zu Svalbard sind abkommensrechtlich ungeschuetzt, eine Doppelbesteuerung wird nur ueber die nationale Anrechnung oder den Abzug vermieden, und es gibt weder eine Tiebreaker-Regel fuer die Ansaessigkeit noch ein Verstaendigungsverfahren. Wichtig ist ausserdem: das niedrige Steuerniveau auf Svalbard kann im deutschen Recht die erweiterte beschraenkte Steuerpflicht nach Paragraf 2 AStG auf den Plan rufen, deren Ausloeser gerade die niedrige Besteuerung im Zuzugsgebiet ist. Praktisch ist ein Zuzug ohnehin kein Selbstlaeufer: die Ansiedlung in Longyearbyen haengt an Arbeit, Wohnraum und eigener Absicherung, denn das norwegische Sozial- und Versorgungssystem des Festlands gilt dort nicht in gleicher Weise.

Bewertung für Auswanderer

Svalbard bietet eine der niedrigsten Lohnbesteuerungen Europas: rund 8 Prozent, ohne Mehrwertsteuer, ohne Zölle, ohne Erbschaftsteuer. Für Menschen mit Arbeitseinkommen, die bereit sind, in Longyearbyen zu leben und zu arbeiten, ist das ein außergewöhnliches Angebot unter norwegischer Rechtsordnung.

Die Grenzen sind ehrlich zu benennen. Das Regime ist an tatsächlichen Aufenthalt und Beschäftigung gebunden, es ist kein passiver Ruhesitz für rein kapitallebende Vermögende, und bei Zuzug vom Festland greifen die Doppelansässigkeitsregeln. Dazu kommt die Arktis: Polarnacht, extreme Bedingungen, ein winziger Arbeits- und Wohnungsmarkt, hohe Lebenshaltungskosten trotz Zollfreiheit. Wer beruflich in die Region passt, findet ein hochattraktives Steuerumfeld; für die klassische kapitalgetriebene Wohnsitzverlagerung ist es nur bedingt geeignet. Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist vorab zu klären.

Unsere Einordnung: Grün. Rund 8 Prozent Lohnsteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Zölle, keine Erbschaftsteuer, aber an Beschäftigung und arktischen Aufenthalt gebunden. Stark für Erwerbstätige, begrenzt für reine Kapitalvermögen.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf Svalbard unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf Svalbard nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf Svalbard versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.