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🇸🇭

St. Helena

SH · SHNAfrikaStand: 2026-07-01
Bedingt attraktiv
3/5
Territoriale BesteuerungKeine MehrwertsteuerKeine ErbschaftsteuerEinkommensteuer bis rund 31 %Kapitalertragsteuer 10 %Extrem abgelegen

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)bis rund 31 % (Freibetrag £7.000; Sätze zu verifizieren)
Körperschaftsteuer25 %
MehrwertsteuerKeine (Zölle 5 %/20 %)
Kapitalertragsteuer10 %; Dividenden 8 % (Private)
VermögensteuerNein
ErbschaftsteuerKeine
Steuerjahr1. April bis 31. März
WährungGBP (St.-Helena-Pfund, 1:1)

Überblick

St. Helena besteuert territorial, kennt keine Mehrwertsteuer und keine Erbschaftsteuer, erhebt aber Einkommensteuer bis rund 31 Prozent und eine Kapitalertragsteuer von 10 Prozent. Das britische Überseegebiet im Südatlantik ist eine der abgelegensten bewohnten Inseln der Welt, mit einer winzigen Wirtschaft und einem wöchentlichen Flug nach Südafrika.

Steuerlich ist das Profil gemischt: Das Territorialprinzip (nur auf der Insel entstandenes Einkommen wird erfasst, Auswärtige nur bei Betriebsstätte) und das Fehlen von Mehrwert- und Erbschaftsteuer sind echte Vorteile. Dem stehen eine spürbare Einkommensteuer, eine CGT von 10 Prozent und die extreme Abgeschiedenheit gegenüber.

Steuerliche Ansässigkeit

St. Helena besteuert auf territorialer Grundlage. Bei selbständiger, gewerblicher oder unternehmerischer Tätigkeit ist Einkommen steuerpflichtig, wenn es aus einer auf St. Helena ausgeübten Tätigkeit stammt, gleich ob durch Ansässige, Nichtansässige oder eine Betriebsstätte. Eine ausländische Person wird grundsätzlich nur mit Betriebsstätte auf der Insel steuerpflichtig. Ansässige erhalten einen Steuerfreibetrag von £7.000 pro Jahr. Das Steuerjahr läuft vom 1. April bis 31. März.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist zweistufig und wird per PAYE erhoben. Nach dem Freibetrag von £7.000 gilt ein unterer Satz auf die ersten rund £18.000 und ein höherer Satz darüber. Die genauen Sätze werden in den Quellen leicht unterschiedlich angegeben (Bandbreite etwa 21 bis 31 Prozent); vor einer verbindlichen Planung ist die aktuelle Income Tax Ordinance heranzuziehen. Zinsen von einem Finanzinstitut auf St. Helena unterliegen einer Quellensteuer von 10 Prozent (Endbesteuerung).

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

St. Helena erhebt eine Kapitalertragsteuer von 10 Prozent auf steuerbare Gewinne. Dividenden werden bei Privatpersonen mit 8 Prozent besteuert (ermäßigt bei geringem Einkommen), bei Gesellschaften mit 0 Prozent. Auf ausgeschüttete Unternehmensgewinne ergibt sich für einen Anteilseigner mit höherem Einkommen ein effektiver Satz von rund 31 Prozent.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25 Prozent (Flat Rate) auf das steuerpflichtige Einkommen. Für bestimmte Tätigkeiten (Export, Fischerei, Landwirtschaft, lokale Fertigung) bestehen ermäßigte Sätze als Anreiz.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine Verkaufsteuer. Stattdessen werden Zölle erhoben (in der Regel 5 oder 20 Prozent), dazu Verbrauchsteuern (etwa auf zuckerhaltige Lebensmittel und Einwegplastik), Alkoholabgaben sowie eine Dienstleistungssteuer von 10 Prozent auf Versicherungen und Telekommunikation. Der Verzicht auf die Mehrwertsteuer senkt den Befolgungsaufwand erheblich.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Es gibt keine Erbschaftsteuer und keine sonstige Nachlasssteuer. Für die Vermögensweitergabe ist St. Helena unbelastet, was in Verbindung mit dem Territorialprinzip attraktiv sein kann. Maßgeblich bleibt das Erbschaftsteuerrecht im Wohnsitzstaat der Erben.

Vermögensteuer

Eine Vermögensteuer besteht nicht.

Sozialversicherung

St. Helena unterhält ein an die kleinräumigen Verhältnisse angepasstes System der sozialen Sicherung. Die Einkommensteuer wird über PAYE einbehalten. Ein Abgabenkeil kontinentaleuropäischer Höhe besteht nicht.

Doppelbesteuerungsabkommen

St. Helena ist ein britisches Überseegebiet mit eigener Steuerhoheit. Ein umfassendes Abkommensnetz besteht nicht; das Vereinigte Königreich gewährt einseitige Anrechnung (unilateral relief). Ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht.

Bewertung für Auswanderer

St. Helena ist steuerlich solide, aber praktisch schwer zugänglich. Territoriale Besteuerung, keine Mehrwert- und keine Erbschaftsteuer, ein niedriger Befolgungsaufwand: Für jemanden mit ausländischen Einkünften ohne Betriebsstätte auf der Insel kann die lokale Steuerlast gering ausfallen. Dem stehen eine spürbare Einkommensteuer auf lokale Einkünfte, eine CGT von 10 Prozent und vor allem die extreme Abgeschiedenheit gegenüber: eine winzige Wirtschaft, begrenzter Wohnungs- und Arbeitsmarkt, ein wöchentlicher Flug nach Südafrika.

Für die meisten DACH-HNWIs ist St. Helena daher eher Nische als Naheliegendes: reizvoll für ausgesprochene Ruhesucher mit vorwiegend ausländischem Einkommen, ungeeignet für alle, die Anbindung und Infrastruktur brauchen. Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist vorab zu klären.

Unser Fazit: Gelb. Territorial, ohne Mehrwert- und Erbschaftsteuer, aber mit spürbarer Einkommensteuer, CGT und extremer Abgeschiedenheit. Ein Standort für wenige.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf St. Helena unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf St. Helena nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf St. Helena versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.