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Sint Maarten

SX · SXMKaribikStand: 2026-07-01
Bedingt attraktiv
3/5
TOT 5 % statt MehrwertsteuerWealth-Structuring (PFF/SPF, Tax Exempt Company)Expat-RegimeEinkommensteuer bis rund 38 %Gewinnsteuer 30 %Erbschaftsteuer

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)progressiv, rund 38 % (zzgl. Zuschläge)
Körperschaftsteuer30 % (Gewinnsteuer); Kleinunternehmen ermäßigt
MehrwertsteuerKeine (TOT 5 %)
KapitalertragsteuerKeine gesonderte (Dividendensteuer)
VermögensteuerNein (Grundsteuer 0,3 %)
ErbschaftsteuerJa (Successiebelasting)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungXCG (an USD gebunden); USD gebräuchlich

Überblick

Sint Maarten besteuert Einkommen bis rund 38 Prozent, kennt eine Gewinnsteuer von 30 Prozent und eine Erbschaftsteuer, verzichtet aber auf eine Mehrwertsteuer. Der niederländische Süden der Doppelinsel (der französische Norden ist Saint-Martin) ist seit 2010 ein autonomes Land im Königreich der Niederlande und hat das Steuersystem der früheren Niederländischen Antillen übernommen.

Der eigentliche Reiz für Vermögende liegt weniger im laufenden Steuertarif als in den Strukturierungsinstrumenten: die Tax Exempt Company und die Private Fund Foundation (SPF/PFF), die für Vermögensschutz und Nachlassplanung genutzt werden. Statt Mehrwertsteuer gibt es eine kumulative Turnover Tax (TOT) von 5 Prozent.

Steuerliche Ansässigkeit

Ansässig ist, wer seinen Wohnsitz in Sint Maarten hat oder sich dort dauerhaft aufhält. Ansässige unterliegen der Einkommensteuer nach dem antillianischen Modell. Für qualifizierte Fachkräfte besteht ein Expat-Regime, das bestimmte Gehaltsbestandteile steuerfrei stellt. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.

Einkommensteuer

Die Einkommen- und Lohnsteuer (inkomstenbelasting/loonbelasting) ist progressiv, mit einem Spitzensatz von rund 38 Prozent (zuzüglich etwaiger Zuschläge). Sie wird bei Arbeitnehmern über die Lohnsteuer an der Quelle erhoben. Für Zuzügler kann das Expat-Regime die effektive Belastung senken.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Eine gesonderte Kapitalertragsteuer wird nicht erhoben; Veräußerungsgewinne sind bei Privatpersonen grundsätzlich nicht steuerbar (anders bei betrieblichen Gewinnen). Auf Ausschüttungen greift eine Dividendensteuer (dividendbelasting). Ausschüttungen einer Tax Exempt Company werden in Sint Maarten nicht besteuert; der Anteilseigner wird jedoch nach dem Wert seiner Anteile veranlagt.

Körperschaftsteuer

Die Gewinnsteuer (winstbelasting) beträgt 30 Prozent. Für Kleinunternehmen und in E-Zonen bestehen Ermäßigungen und besondere Regime. Die Private Fund Foundation (SPF/PFF) ist von der Gewinnsteuer befreit, solange sie kein Unternehmen betreibt, und eignet sich daher als Instrument zum Halten und Weitergeben von Familienvermögen.

Mehrwertsteuer

Es gibt keine Mehrwertsteuer. Erhoben wird eine Turnover Tax (TOT, niederländisch BBO) von 5 Prozent auf Lieferungen und Leistungen im Inland. Die TOT ist kumulativ (kein Vorsteuerabzug) und wird nicht auf Einfuhren erhoben. Für Hotelgäste gilt zusätzlich eine Zimmersteuer von 5 Prozent.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Sint Maarten erhebt eine Erbschaftsteuer (successiebelasting). Wer Vermögen aus dem Nachlass eines Verstorbenen erbt, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Für die Nachlassplanung sind daher die genannten Stiftungsstrukturen (SPF/PFF) relevant, die Vermögen generationenübergreifend bündeln können.

Vermögensteuer

Eine allgemeine Vermögensteuer besteht nicht. Auf Immobilien wird eine jährliche Grundsteuer (grondbelasting) von 0,3 Prozent des Werts erhoben; bei Übertragung fällt eine Übertragungsteuer (overdrachtsbelasting) von 4 Prozent an.

Sozialversicherung

Sint Maarten unterhält ein Sozialversicherungssystem mit Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, insbesondere AOV (Altersrente) und AWW (Witwen und Waisen) sowie Beiträgen zur Krankenversorgung.

Doppelbesteuerungsabkommen

Sint Maarten ist ein autonomes Land im Königreich der Niederlande. Innerhalb des Königreichs besteht eine Steuerregelung mit den Niederlanden (BRNS); das umfangreiche niederländische Abkommensnetz gilt nicht automatisch. Ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht.

Bewertung für Auswanderer

Sint Maarten ist kein klassischer Niedrigsteuerwohnsitz, aber ein interessanter Strukturierungsstandort. Wer dort lebt, zahlt Einkommensteuer bis rund 38 Prozent, eine Gewinnsteuer von 30 Prozent und im Erbfall Erbschaftsteuer. Das ist für einen reinen Wohnsitzwechsel wenig attraktiv. Die Stärke liegt in den Instrumenten: die Tax Exempt Company und vor allem die Private Fund Foundation (SPF/PFF) sind bewährte Werkzeuge für Vermögensschutz und Nachlassplanung, kombiniert mit einer schlanken TOT statt Mehrwertsteuer und einem Expat-Regime.

Für DACH-Unternehmer, die karibische Präsenz mit niederländisch geprägter Rechtssicherheit und Stiftungsstrukturen verbinden wollen, kann Sint Maarten funktionieren, eher als Struktur- denn als Wohnsitzlösung. Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist zu beachten.

Unser Fazit: Gelb. Moderate bis hohe laufende Steuern, aber wertvolle Stiftungs- und Gesellschaftsinstrumente und keine Mehrwertsteuer. Stärker als Struktur- denn als Wohnsitzstandort.

Videos

Weiterführende Ressourcen

Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann ist man auf Sint Maarten unbeschränkt steuerpflichtig?

Die steuerliche Ansässigkeit und ihre Folgen sind im Überblick-Abschnitt dieser Seite beschrieben.

Wann gilt auf Sint Maarten nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, zahlt Steuer ausschließlich auf lokale Quelleneinkünfte. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man auf Sint Maarten versteuern?

Ansässige versteuern ihr Einkommen nach den auf dieser Seite beschriebenen Regeln. Die Details zu Steuersätzen und Sonderregimen finden sich in den jeweiligen Abschnitten.