Überblick
Sark erhebt keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer, keine Körperschaftsteuer und keine Mehrwertsteuer. Die winzige Kanalinsel (rund 500 Einwohner) zwischen England und Frankreich ist Teil der Vogtei Guernsey, aber weitgehend selbstverwaltet: Das Inselparlament Chief Pleas und der Seigneur setzen die Steuern selbst. Das Ergebnis ist eines der günstigsten Steuerregime Westeuropas.
Statt Einkommensteuer gibt es zwei bescheidene Abgaben: eine Grundsteuer nach Größe der Immobilie (nicht nach Wert) und eine Personal Capital Tax (eine Art sichtbare Vermögensabgabe). Zwei Vorbehalte gehören zur ehrlichen Einordnung: Sark berät 2026 über eine Reform der Personal Capital Tax (mögliche wertbasierte Vermögensteuer), und der Zuzug ist seit dem Brexit für Nicht-Briten und Nicht-Iren deutlich schwieriger geworden.
Steuerliche Ansässigkeit
Steuerlich relevant wird, wer auf Sark eine Immobilie hält, die ihm an mindestens 90 Nächten im Jahr zur Verfügung steht. Es gibt kein Einkommensteuerregime und damit keine komplexe Ansässigkeitsprüfung. Bemerkenswert: Es besteht keine Pflicht, Einkommen zu deklarieren, und es müssen keine detaillierten Buchführungen geführt werden. Die Steuererklärung ist buchstäblich einseitig. Das Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Einkommensteuer
Es gibt keine Einkommensteuer. Weder Arbeits- noch Kapital- noch ausländische Einkünfte werden auf Sark besteuert. Dies ist der Kern des Sark-Modells und in Westeuropa nahezu einzigartig.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer. Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien werden auf Sark nicht besteuert.
Körperschaftsteuer
Es gibt keine Körperschaftsteuer. Ein Gesellschaftsregister im eigentlichen Sinn führt Sark nicht; ausländische Gesellschaften können jedoch eine Betriebsstätte auf der Insel unterhalten. Für Strukturierungen ist die Anbindung an die Infrastruktur von Guernsey praxisrelevant.
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer und keine allgemeine Verbrauchsteuer. Anders als Jersey und Guernsey (die eine GST kennen) erheben Sark und Alderney keine indirekte Steuer dieser Art. Einnahmen erzielt die Insel unter anderem aus Abgaben auf Alkohol und Tabak sowie einer Landungsabgabe (im Fährpreis enthalten) und Gewerbelizenzen.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer. Für die Vermögensweitergabe ist Sark damit unbelastet. Zu beachten ist stets das Erbschaftsteuerrecht im Wohnsitzstaat der Erben, das unabhängig davon greifen kann.
Vermögensteuer
Sark erhebt zwei bescheidene Abgaben. Erstens eine Grundsteuer nach der Größe der Immobilie (nicht nach Wert), typischerweise zwischen £2.000 und £7.000 pro Jahr, die meisten Bewohner zahlen rund £3.500; nur sehr wenige zahlen den Höchstsatz. Zweitens die Personal Capital Tax, historisch eine pauschale Abgabe, die kaum nach tatsächlichem Vermögen differenziert.
Wichtige Entwicklung 2026: Chief Pleas berät über eine grundlegende Reform. Die pauschale Personal Capital Tax könnte durch ein wertbasiertes, nach Bändern gestaffeltes System ersetzt werden, das das weltweite Vermögen stärker erfasst. Damit stünde erstmals eine echte Vermögensteuer im Raum. Bis zu einer Entscheidung bleibt dies ein offenes Risiko, das jeder Zuzugsplanung zugrunde zu legen ist.
Sozialversicherung
Sark verfügt über kein umfassendes Sozialversicherungssystem kontinentaleuropäischer Prägung mit hohen lohnbezogenen Beiträgen. Die medizinische und soziale Grundversorgung ist an die kleinräumigen Verhältnisse der Insel angepasst.
Doppelbesteuerungsabkommen
Sark ist Teil der Vogtei Guernsey, setzt seine Steuern aber selbst. Eigene Doppelbesteuerungsabkommen bestehen nicht; ein DBA mit den DACH-Staaten existiert nicht. Da es keine Einkommensteuer gibt, ist die Abkommenslage für die laufende Besteuerung auf der Insel praktisch nachrangig, für die Beurteilung durch den Herkunftsstaat aber sehr wohl relevant.
Sark gehört zur Vogtei Guernsey, hat aber ein eigenes Direktsteuerrecht: Die Chief Pleas erheben keine Einkommensteuer, sondern pauschale Personal- und Vermögensabgaben nach eigener Ordinance. Eigene Doppelbesteuerungsabkommen hat Sark nicht, und die Abkommen Guernseys erstrecken sich nicht auf Sark. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Guernsey vom 2.7.2018 definiert Guernsey in Artikel 3 Absatz 1 geografisch ausdrücklich als die Inseln Guernsey, Alderney und Herm samt angrenzendem Küstenmeer und stellt zusätzlich klar, dass jede Bezugnahme auf das Recht Guernseys das Recht der Insel Guernsey meint, wie es dort sowie auf Alderney und Herm gilt. Sark wird im gesamten Abkommenstext nicht erwähnt. Auch die ältere Vereinbarung von 1952 führte zu keinem anderen Ergebnis: Sie definierte Guernsey als jede Insel, auf der das Income Tax (Guernsey) Law gilt, und dieses Gesetz gilt auf Sark nicht. Anders als Alderney, das vom Einkommensteuerrecht Guernseys erfasst wird und deshalb an dessen Abkommen teilhat, steht Sark damit außerhalb des Abkommensnetzes. Ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteht weder für Sark selbst noch mittelbar über Guernsey. Für Außen- und Verteidigungspolitik bleibt die Krone zuständig.
Bewertung für Auswanderer
Sark ist einer der radikalsten Niedrigsteuerorte Europas: keine Einkommen-, Kapitalertrag-, Erbschaft-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer, nur eine überschaubare Abgabe nach Immobiliengröße. Für ortsungebundene Unternehmer und Investoren, die ein europäisches, englischsprachiges und politisch stabiles Umfeld schätzen, ist das ein außergewöhnliches Angebot, ein paar Bootsstunden von England entfernt.
Drei Punkte sind ehrlich zu benennen. Erstens die 2026 diskutierte Reform der Personal Capital Tax, die das Profil verändern könnte. Zweitens der Zuzug: Briten und Iren können ohne Weiteres kommen, DACH-Staatsangehörige benötigen seit dem Brexit in der Regel einen Unternehmer- (eigene Gesellschaft, Beschäftigung von zwei Einheimischen) oder Investorenweg (Investition ab £2 Mio.). Drittens die Realität einer winzigen, schrumpfenden Gemeinde: kein Auto, raues Wetter, knapper und oft sanierungsbedürftiger Wohnraum. Wer damit leben kann, findet ein legales 0-Prozent-Zuhause in Europa. Die deutsche Wegzugsbesteuerung ist wie stets vorab zu klären.
Unsere Einordnung: Grün. Nahezu vollständige Steuerfreiheit in Westeuropa, mit nur einer kleinen Grundabgabe. Die Reformdebatte 2026 und die erschwerten Zuzugsregeln nach dem Brexit sind die Vorbehalte.
Videos
Videos
Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:
Weiterführende Ressourcen
Vor einem Wegzug aus dem deutschsprachigen Raum sind die deutschen Regeln zur Wegzugs- und Entstrickungsbesteuerung zu prüfen. Die verlinkten Beiträge liefern die Grundlagen.