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Steueratlas/Länder/Nicaragua
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Nicaragua

NI · NICLateinamerikaStand: 2026-08-01
Bedingt attraktiv
3/5
Territorial: Auslandseinkünfte dauerhaft steuerfreiKeine VermögensteuerPolitische Instabilität / kein DACH-DBA

Auf einen Blick

Spitzensteuersatz (ESt)0 bis 30 % (nur Nicaragua-Quelle); Auslandseinkommen 0 %
Körperschaftsteuer30 % (Mindeststeuer 1 bis 3 % vom Umsatz)
Mehrwertsteuer15 % (IVA)
Kapitalertragsteuer10 % (nur Nicaragua-Quelle)
VermögensteuerKeine
ErbschaftsteuerKeine (Übertragungsgebühren auf Immobilien)
SteuerjahrKalenderjahr
WährungCórdoba (NIO)

Mitgliedschaften in Staatenbünden

SICACELACOAS

Überblick

Nicaragua besteuert nach einem reinen Territorialprinzip: Nur Einkommen aus nicaraguanischer Quelle ist steuerpflichtig, Auslandseinkommen bleibt vollständig steuerfrei, auch für Residenten. Wer von ausländischen Dividenden, Mieten oder Kapitalgewinnen lebt, zahlt in Nicaragua nichts darauf, dazu kommt keine Vermögensteuer und eine sehr niedrige Lebenshaltung. Der entscheidende Haken ist nicht steuerlich, sondern politisch: das autoritäre Ortega-Murillo-Regime, Repression, Sanktionen gegen Funktionäre und der Abbau des Rechtsstaats.

Die Republik Nicaragua (Hauptstadt Managua) ist das größte Land Mittelamerikas und nutzt den Córdoba (NIO). Kernsätze: Einkommensteuer 0 bis 30 Prozent (nur Inlandsquelle), Körperschaftsteuer 30 Prozent, Mehrwertsteuer 15 Prozent.

Steuerpflicht in Nicaragua: unbeschränkt oder beschränkt?

Wann bist du in Nicaragua unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.

Steuerlich ansässig ist, wer sich mehr als 180 Tage im Jahr in Nicaragua aufhält oder seinen wirtschaftlichen Mittelpunkt dort hat. Entscheidend für die Besteuerung ist aber nicht die Ansässigkeit, sondern die Quelle: Nur in Nicaragua erzieltes Einkommen ist steuerpflichtig.

Einkommensteuer

Auf nicaraguanische Erwerbseinkünfte gilt ein progressiver Tarif von 0 bis 30 Prozent (Freibetrag rund NIO 100.000). Ausländische Einkünfte werden nicht besteuert.

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus nicaraguanischer Quelle unterliegen einer definitiven Quellensteuer von 10 Prozent. Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Vermögenswerte sind in Nicaragua steuerfrei.

Krypto-Steuern

Unter dem Territorialsystem werden Krypto-Gewinne nur dann erfasst, wenn sie als nicaraguanische Quelle gelten; ausländische Gewinne bleiben außen vor.

Krypto-Steuern im Detail

Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info

Zum Krypto-Steuer-Dossier

Sonderregime für Zuzügler

Es bestehen Aufenthaltswege für Rentner und Personen mit ausländischem Einkommen (Pensionado-/Rentista-Programme) sowie Anreize über Freihandelszonen. Das eigentliche Regime ist jedoch das Territorialprinzip selbst.

Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuersatz beträgt 30 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens jedoch 1 bis 3 Prozent des Bruttoumsatzes (Mindeststeuer). Nur Inlandseinkommen ist erfasst.

Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer (IVA) beträgt 15 Prozent; Exporte sind nullsatzbesteuert.

Erbschaft- und Vermögensteuer

Eine klassische Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Eine Vermögensteuer existiert nicht, und es besteht keine Pflicht, Auslandsvermögen zu deklarieren.

Sozialversicherung

Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung liegen bei 12,5 bis 13,5 Prozent zuzüglich 2 Prozent Ausbildungsabgabe (INATEC).

Doppelbesteuerungsabkommen

Steuertransparenz und Compliance

CRS (Common Reporting Standard)
Status prüfen
CARF (Krypto-Meldepflicht)
Nicht verpflichtet
FATCA
Model-2-IGA seit 2014
FATF-Liste
Nicht gelistet
EU-Liste nicht-kooperativer Länder
Nicht gelistet
Pillar Two / Globale Mindeststeuer
Nicht umgesetzt
Wirtschaftliche Substanz
PE-Regeln
Transparenzregister
Im Aufbau
Sanktionen
Gezielte US-/EU-Sanktionen gegen Regierungsfunktionäre

Stand der Compliance-Daten: 2026

Bewertung für Auswanderer

Steuerlich ist Nicaragua ein echtes Territorial-Ziel: Auslandseinkommen mit 0 Prozent, keine Vermögensteuer, keine Pflicht zur Auslandsvermögens-Deklaration, niedrige Lebenshaltung. Dem steht ein hohes politisches Risiko gegenüber: autoritäres Regime, Repression, Sanktionsumfeld und Rechtsunsicherheit.

Unsere Einordnung: Steuerlich grün (dauerhaft territorial), aber das Länderrisiko (politische Instabilität, kein DACH-DBA) drückt die Gesamtbewertung auf gelb. Nur für risikobewusste Profile.

Videos

Perspektive Ausland behandelt dieses Land regelmäßig im Podcast und auf YouTube. Eine Auswahl der relevanten Videos:

Das Leben in Nicaragua: Ein noch relativ unentdecktes Paradies für Auswanderer

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Weiterführende Ressourcen

Aus Österreich oder der Schweiz?

Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.

Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer

Häufige Fragen zur Steuerpflicht

Wann gilt in Nicaragua nur eine beschränkte Steuerpflicht?

Wer nicht steuerlich ansässig ist, ist nur beschränkt steuerpflichtig und zahlt Steuer ausschließlich auf Einkünfte aus lokaler Quelle. Ausländische Einkünfte bleiben außen vor.

Welches Einkommen muss man in Nicaragua versteuern?

Ansässige werden nur auf nicaraguanische Quelleneinkünfte besteuert; ausländisches Einkommen bleibt nach dem Territorialprinzip steuerfrei. Auf nicaraguanische Erwerbseinkünfte gilt ein progressiver Tarif von 0 bis 30 Prozent (Freibetrag rund NIO 100.000).