Überblick
Montserrat ist ein britisches Überseegebiet in der Karibik mit einer Einkommensteuer von 5 bis 40 Prozent, einer Körperschaftsteuer von 20 Prozent und keiner Mehrwertsteuer. Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer gibt es nicht. Für die Zielgruppe ist die Insel dennoch kein praktisches Ziel: Seit dem Vulkanausbruch der 1990er ist der Süden inklusive der früheren Hauptstadt Plymouth Sperrzone, die Wirtschaft ist winzig.
Montserrat (Verwaltungssitz Brades/Little Bay) ist ein britisches Überseegebiet. Die Währung ist der Ostkaribische Dollar (XCD). Kernsätze: Einkommensteuer 5 bis 40 Prozent, Körperschaftsteuer 20 Prozent, keine Mehrwertsteuer.
Steuerpflicht in Montserrat: unbeschränkt oder beschränkt?
Wann bist du in Montserrat unbeschränkt und wann nur beschränkt steuerpflichtig? Und welche Einkünfte musst du dort überhaupt versteuern? Maßgeblich ist die steuerliche Ansässigkeit.
Die Ansässigkeit wird ausgelöst durch Wohnsitz oder einen Aufenthalt von mehr als 183 Tagen. Residenten werden auf ihr Einkommen besteuert, Nicht-Residenten auf Quelle aus Montserrat.
Einkommensteuer
Progressiv von 5 Prozent bis 40 Prozent mit einem jährlichen Freibetrag von XCD 18.000.
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne
Es gibt keine Kapitalertragsteuer.
Krypto-Steuern
Mangels Kapitalertragsteuer werden private Krypto-Gewinne nicht gesondert besteuert.
Krypto-Steuern im Detail
Das vollständige Krypto-Steuer-Dossier auf kryptosteuern.info
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent. IBCs sind für 25 Jahre steuerfrei (Offshore-Sektor).
Mehrwertsteuer
Es gibt keine Mehrwertsteuer; erhoben werden Zölle und eine Verbrauchsteuer auf Importe.
Erbschaft- und Vermögensteuer
Es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Die Immobiliensteuer beträgt 0,05 Prozent (Grund) bzw. 0,025 Prozent (Gebäude).
Doppelbesteuerungsabkommen
Ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft (GOV.UK Montserrat tax treaties page (1947 DTA as amended, in force); SIF Schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen, Stand 01.01.2026 (Montserrat: Notenwechsel 20./26.8.63, SR 0.672.936.711, s. Vereinigtes Koenigreich (b)); IBA CARICOM DTT article, Stand 2026-08-19). Das CARICOM-Doppelbesteuerungsabkommen von 1994 ist fuer Montserrat nie in Kraft getreten; das Vorgaengerabkommen von 1973 wurde nie vollstaendig ratifiziert. Die 1963 vereinbarte Ausdehnung des britisch-schweizerischen Abkommens von 1954 auf Montserrat gilt laut Schweizer SIF-Liste nur eingeschraenkt auf gewisse Steuerfragen und zaehlt daher nicht als umfassendes DBA.
Steuertransparenz und Compliance
Stand der Compliance-Daten: 2026
Bewertung für Auswanderer
Montserrat ist für die Zielgruppe kein praktisches Ziel: Zwar fehlen Kapitalertrag-, Erbschaft- und Vermögensteuer, doch die Einkommensteuer bis 40 Prozent, die winzige Wirtschaft und die Vulkan-Sperrzone im Süden sprechen klar dagegen.
Unsere Einordnung: Rot. Keine Kapitalertrag-/Erbschaftsteuer, aber Einkommensteuer bis 40 Prozent und kaum tragfähige Infrastruktur. Kein praktisches Auswanderungsziel.
Weiterführende Ressourcen
Wegzug aus Deutschland
Aus Österreich oder der Schweiz?
Die Wegzug-Links oben behandeln den deutschen Fall. Für dich gilt anderes: Österreich kennt kein Gegenstück zum § 2 AStG und keinen Zehn-Jahres-Nachlauf, dafür greift beim Wegzug die Wegzugsbesteuerung des § 27 Abs 6 EStG auf Beteiligungen, Depots und Kryptowährungen (EU/EWR auf Antrag aufgeschoben, Drittstaat sofort fällig). Die Schweiz beendet die Steuerpflicht mit dem Wegzug und erhebt keine Wegzugssteuer auf Privatvermögen; abgerechnet wird nur über Geschäftsvermögen. Rechtsstand geprüft 13.8.2026.
Neustart mit US-LLC nach dem Wegzug: für Österreicher · für Schweizer